Drucksache 18 / 17 100 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2018) zum Thema: Vollzug des Jugenddauer-, Jugendkurz-, Jugendfreizeit- und Jugendwarnschussarrests 2017 und Antwort vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17100 vom 15. November 2018 über Vollzug des Jugenddauer-, Jugendkurz-, Jugendfreizeit- und Jugendwarnschussarrests 2017 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2017 Jugenddauerarrest, Jugendkurzarrest und Jugendfreizeitarrest verhängt, wie alt waren die jeweiligen Verurteilten und welchem Geschlecht gehörten sie jeweils an (bitte die Auflistung in der Antwort auf Frage 1 der Drs. 18/12650 fortschreiben)? Zu 1.: Ausweislich der Strafverfolgungsstatistik, welche von den Gerichten erhoben wird, sind im Jahr 2017 Arreste in folgender Anzahl durch Urteil verhängt worden: Dauerarrest Kurzarrest Freizeitarrest männliche Verurteilte: 238 34 58 weibliche Verurteilte: 35 10 15 Insgesamt: 273 44 73 Bezüglich der vollstreckten Jugendarreste ist eine weitergehende statistische Differenzierung im Sinne der Anfrage möglich. Insoweit ergeben sich für das Jahr 2017 folgende Daten, welche von der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg erhoben werden und sich ausschließlich auf Berliner Arrestanten beziehen: Dauerarrest gesamt/männlich/weiblich Kurzarrest gesamt/männlich/weiblich Freizeitarrest gesamt/männlich/weiblich 555/493/62 49/41/8 136/116/20 Von der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg werden statistisch auch die Beschlussarreste (sogenannte Beugearreste) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) 2 oder § 15 Abs. 3 Satz 2 JGG, die in allen Arrestformen verhängt werden können, erfasst, so dass diese Zahlen von denen der Strafverfolgungsstatistik abweichen. Von der Gesamtzahl der Dauer-, Kurz- und Freizeitarreste sowie der Beugearreste ergibt sich eine Aufteilung nach Alter der Arrestierten wie folgt: gesamt/männlich/weiblich 14 bis unter 16 Jahre 82/72/10 16 bis unter 18 Jahre 207/166/41 18 Jahre und älter 451/412/39 2. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2017 ein Jugendwarnschussarrest verhängt, wie alt waren die jeweiligen Verurteilten und welchem Geschlecht gehörten sie jeweils an? Zu 2.: Nach der Strafverfolgungsstatistik sind im Jahr 2017 in Berlin drei derartige Arreste gegen männliche Verurteilte verhängt worden. Das Alter wird nicht statistisch erfasst. 3. Wie viel Zeit verging im Jahr 2017 durchschnittlich zwischen dem Rechtsakt der Anordnung und dem Antritt eines Jugenddauerarrests, Jugendkurzarrests und Jugendfreizeitarrests? Zu 3.: Im Jahr 2017 betrug die durchschnittliche Dauer zwischen Rechtskraft der Arrestanordnung und Arrestantritt 10,45 Wochen. Bei der statistischen Erhebung wird nicht zwischen den verschiedenen Arrestformen unterschieden. 4. Wie viel Zeit verging im Jahr 2017 durchschnittlich zwischen dem Rechtsakt der Anordnung und dem Antritt eines Jugendwarnschussarrests? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie viele Jugendstraftäter mussten im Jahr 2017 beim Antritt ihres Dauerarrests, Kurzarrests und Freizeitarrests aufgrund einer Vollbelegung der Jugendarrestanstalt oder aus welchen anderen Gründen ihren Arrestantritt später antreten? Zu 5.: Ein späterer Antritt zum Arrest war in keinem Fall notwendig. 6. Wie viele Jugendstraftäter mussten im Jahr 2017 beim Antritt ihres Warnschussarrests aufgrund einer Vollbelegung der Jugendarrestanstalt oder aus welchen anderen Gründen ihren Arrestantritt später antreten ? Zu 6.: Auch für den Warnschussarrest war ein späterer Antritt nicht notwendig. Eine Vollbelegung der Jugendarrestanstalt bestand 2017 zu keiner Zeit. 7. Wie viele Jugendstraftäter konnten im Jahr 2017 ihren Dauerarrest, Kurzarrest und Freizeitarrest gar nicht antreten (bitte die Auflistung in der Antwort auf Frage 7 der Drs. 18/12650 fortschreiben)? Zu 7.: Für das Jahr 2017 sind folgende Daten zum Antritt der durch Urteil angeordneten Arreste (d.h. ohne durch Beschluss angeordnete Arreste) erfasst: 2017 Anordnungen Ladungen Antritt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 288 40 286 40 256 34 100 % 100 % 99,31 % 100 % 88,89 % 85,00 % 3 Eine gesonderte statistische Erfassung der Gründe für die Nichtanordnung, die Nichtladung oder den Nichtantritt eines Arrestes findet nicht statt. 8. Wie viele Jugendstraftäter konnten im Jahr 2017 ihren Warnschussarrest gar nicht antreten? Zu 8.: Jede/jeder Verurteilte, die/der ordnungsgemäß zum Arrestantritt geladen werden konnte, konnte ihren/seinen Arrest entsprechend antreten. Berlin, den 6. Dezember 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung