Drucksache 18 / 17 108 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasić und Nicola Böcker-Giannini (SPD) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2018) zum Thema: Willkommensklassen: Nachfrage zur DS 18/16 415 & Fortbildung von Lehrkräften und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) und Frau Abgeordnete Nicola Böcker-Giannini (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 108 vom 12. November 2018 über Willkommensklassen: Nachfrage zur DS 18/16 415 & Fortbildung von Lehrkräften ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Laut Statistik (Stand vom 31. Oktober 2018) des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheit sind in Berlin 15,78 Prozent der Geflüchteten im Bezirk Lichtenberg und 15,14 Prozent im Bezirk Marzahn-Hellersdorf untergebracht. Bei den Schülerinnen und Schülern in Willkommensklassen liegt der Anteil beider Bezirke gemäß der Schülerzahlen aus Drucksache 18/16 415, gemessen an der berlinweiten Gesamtzahl, nur bei 8,38 Prozent respektive 4 Prozent. Wie erklärt der Senat dieses starke Ungleichgewicht zwischen dem Anteil der Unterbringung und dem Anteil der Beschulung in Willkommensklassen? Zu 1.: Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 - 18 Jahren, die laut der Statistik des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vom 09.11. 2018 in LAF- gebundenen Unterkünften leben, beträgt für Lichtenberg 661, für Marzahn-Hellersdorf 660. Zahlreiche schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die in Flüchtlingsunterkünften wohnen, sind bereits in Regelklassen übergegangen. Dies bedeutet, dass aus der Anzahl der untergebrachten Kinder in Flüchtlingsunterkünften nicht automatisch ein Rückschluss erfolgen kann, welche Schul- oder Klassenformen diese Kinder besuchen. Zudem sind in den genannten prozentualen Angaben in Frage 1 auch Jugendliche im Alter von16 - 17 Jahren einbezogen (in Lichtenberg sind es 75 16 - 17jährige, in Marzahn-Hellersdorf 71 Jugendliche ). Diese besuchen häufig Oberstufenzentren, die nicht regional erfasst werden. - - 2 2) Im Schuljahr 2016/17 wurden keine Regelklassen ausschließlich von Geflüchteten besucht (siehe DS 18/11 685), derzeit laut Drucksache 18/16 415 dagegen 22 Stück. a) Wie erklärt der Senat die starke Zunahme der Anzahl an Regelklassen, die ausschließlich von Geflüchteten besucht werden? b) Wer entscheidet nach welchen Kriterien und auf wessen Vorschlag über die Einrichtung von Willkommensklassen beziehungsweise alternativ über die Einrichtung regelhafter Förderklassen für Willkommensschülerinnen und -schüler? c) Liegen dem Senat inzwischen Erkenntnisse darüber vor, inwiefern im laufenden Schuljahr an Berliner Grund- und Oberschulen Regelklassen eingerichtet wurden, die ausschließlich von Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen besucht werden? Bitte gegebenenfalls nach Schulen und Bezirken aufschlüsseln. Zu 2. a) und b): Die Zunahme von Regelklassen (sog. Brückenklassen), die ausschließlich von ehemaligen Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen besucht werden, hatte mehrere Gründe und ist mittlerweile wieder rückläufig: Grundsätzlich hat die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Willkommensklasse abgeschlossen haben, zugenommen. In einigen Regionen kommt es beim Übergang in die Regelklassen der 8./ 9. und 10. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschule (ISS) zu räumlichen Engpässen bei den Aufnahmekapazitäten. Die abgesenkte Frequenz (höchsten 17 - 20 Schülerinnen und Schüler) in diesen Brückenklassen ermöglicht auch die Nutzung kleinerer Räume. Brückenklassen , die aufgrund vorhandener begrenzter Schulplatzressourcen eröffnet wurden, bleiben bestehen, bis die räumliche Situation Alternativen erlaubt. In anderen Regionen wurden als Antwort auf besondere pädagogische Bedarfe ganz gezielt Regelklassen (Brückenklassen) ausschließlich mit Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen eingerichtet. Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler, deren Sprachniveau und weitere Fachkenntnisse noch nicht ausreichen, um erfolgreich die Bildungsgänge der Allgemeinbildung oder der beruflichen Bildung absolvieren zu können. Alle derart eingerichteten Regelklassen haben den expliziten Schwerpunkt, gezielt auf einen Schulabschluss oder aber auf den Übergang in ein Regelangebot (ISS, Gymnasium, berufliche Schulen) vorzubereiten. Der Unterricht orientiert sich an der Stundentafel der Regelklassen der jeweiligen Schulart, mit zusätzlicher Sprachförderung auf der Grundlage eines durchgängigen Gesamtkonzeptes. Dafür können u.a. Stunden des Wahlpflichtunterrichts genutzt werden. Bei Bedarf findet Förderung in weiteren Fächern (z. B. Englisch und Mathematik) statt. Die Integration in die Schulgemeinschaft wird u.a. über die Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche gewährleistet. Dafür bietet sich neben dem Sportunterricht und dem Unterricht in den musischen Fächern insbesondere auch eine Teilnahme am Unterricht in anderen Fächern zur Leistungsdifferenzierung an. Des Weiteren werden die Schülerinnen und Schüler in Projekte der Jahrgangsstufe einbezogen, wobei der Gesichtspunkt der Kontakte zu den gleichaltrigen Mitschülerinnen und Mitschülern der anderen Regelklassen unbedingt berücksichtigt werden muss. Daneben werden diese Schülerinnen und Schüler in die Angebote des Ganztags (Arbeitsgemeinschaften, Streitschlichterausbildung, Angebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz etc.) einbezogen. Diese Klassen müssen durch die jeweilige Schulaufsicht auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes, das insbesondere die Einbindung der Klasse in die Schulgemeinschaft sicherstellt, genehmigt werden. - - 3 Zu 2. c): Es gibt zum Stichtag 14.09.2018 für das Schuljahr 2018/19 insgesamt 18 Regelklassen, die ausschließlich von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben. Dabei handelt es sich ausschließlich um Klassen in der Sekundarstufe I. Bezirk Schulen Klassen Charlottenburg-Wilmersdorf 3 3 Spandau 2 2 Steglitz-Zehlendorf 2 3 Tempelhof-Schöneberg 1 1 Marzahn-Hellersdorf 3 4 Reinickendorf 3 5 Insgesamt 14 18 3) Wie hat sich die Zahl der Geflüchteten an Oberstufenzentren in den Schuljahren 2018/19, 2017/18 und 2016/17 in den einzelnen Bezirken entwickelt? a) Wie erklärt der Senat gegebenenfalls eine Zunahme bzw. Abnahme bei der Zahl der Schülerinnen und Schüler? b) Kann allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Platz an einem Oberstufenzentrum zugewiesen werden? Wenn nein, wie viele Schülerinnen und Schüler warten noch auf einen Platz, welche Gründe liegen hierfür vor und welche Maßnahmen plant der Senat in diesem Zusammenhang? c) Wie viele Regelklassen an Oberstufenzentren werden ausschließlich von Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen besucht? Bitte nach Schulen, Bezirken und jeweiligen Bildungsgang aufschlüsseln? Zu 3. a): Die Entwicklung der Zugänge in Willkommensklassen an Oberstufenzentren in den letzten drei Jahren stellte sich wie folgt dar (jeweils zum 1.11.des betreffenden Jahres): - 2016/17: 1.793 Schülerinnen und Schüler, - 2017/18: 3.090 Schülerinnen und Schüler, - 2018/19: 1.578 Schülerinnen und Schüler. Die Beruflichen Schulen und Oberstufenzentren werden als 13. Region abgebildet, insofern werden die Zahlen nicht gesondert in den Bezirken, sondern stadtweit insgesamt erfasst . Diese Schulen nehmen einerseits alle Geflüchteten über 16 Jahre direkt auf und andererseits übernehmen sie die Übergänge aus der davorliegenden Sekundarstufe I (ISS, Gymnasien ), wenn diese Schülerinnen und Schüler das 16. Lebensjahr vollendet haben. Insofern erklärt sich der Rückgang aus den abnehmenden Schülerzahlen der Geflüchteten in der Sekundarstufe I und aus dem generellen Rückgang der in Berlin im Schuljahr 2017/18 ankommenden Geflüchteten über 16 Jahre. Die hohen Zahlen im Schuljahr 2017/18 erklären sich aus der Tatsache, dass die große Anzahl der zugewanderten Jugendlichen der Jahre 2015 und 2016 nun eine Willkommensklasse abgeschlossen hat. - - 4 Zu 3. b): Allen Bewerberinnen und Bewerbern kann ein Platz zugewiesen werden. Zu 3.c): Es gibt an den Oberstufenzentren Berlins keine Regelklasse, die ausschließlich von Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen besucht wird. Im Schuljahr 2017/18 sind die 1.513 aus Willkommensklassen kommenden Geflüchtete in den Berufsqualifizierenden Lehrgängen (BQL) in gemischten Klassen unterrichtet worden. 4) Inwiefern werden bei der Verteilung der Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen auf die Oberstufenzentren ihre jeweiligen Vorkenntnisse und besonderen Bedarfslagen berücksichtigt? a) Wie viele Willkommensklassen sind in den jeweiligen Oberstufenzentren auf sonderpädagogische Bedarfe ausgerichtet? Erhalten die Bezirke zusätzliche Mittel für die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf bei geflüchteten Schülerinnen und Schülern? b) Erhalten die ehemaligen Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen nach ihrem Wechsel in einen Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL) oder eine Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) weiterhin Sprachförderung gemäß ihres jeweiligen Deutschniveaus? c) Wie bewertet der Senat den Bildungserfolg der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) für geflüchtete Jugendlichen, auch im Vergleich zu einem Berufsqualifizierenden Lehrgang (BQL)? d) Ist eine Fortsetzung dieser Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) nach dem Auslaufen des Pilotvorhabens geplant? Zu 4. a): An den vier Berufsschulen mit sonderpädagogischen Aufgaben stehen insgesamt 8 Klassen mit über 120 Plätzen zur Verfügung. Zusätzliche Mittel für die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf bei geflüchteten Schülerinnen und Schülern erhalten sie nicht, da diese Funktion dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs - und Unterstützungszentrum (SIBUZ) der 13. Region zugeordnet ist. Zu 4. b): Schülerinnen und Schüler, die aus Willkommensklassen in BQL oder IBA wechseln, erhalten weiterhin Sprachförderung, indem unterrichtende Lehrkräfte aller Fächer zur sprachsensiblen Unterrichtsgestaltung fortgebildet werden, die Sprach- und Handlungskompetenzen miteinander verbindet und weiterentwickelt (in der Berufsvorbereitung vom Sprachstandniveau GER B1 auf GER B2). Die entsprechende Kultusministerkonferenz (KMK)- Empfehlung wird Ende 2018 vorliegen (Stand: 23.11.2018). Fortgebildete Lehrkräfte: - Schuljahr 2016/17: 261 Teilnehmerinnen/Teilnehmer (TN) in 27 Fortbildungsangeboten . - Schuljahr 2017/18: 140 TN in 14 Fortbildungsangeboten. Seit 2016 bietet die für Bildung zuständige Senatsverwaltung über die „Regionale Fortbildung “ Kurse der durchgängigen Sprachbildung und seit 2017 zusätzlich Kurse der von der KMK empfohlenen sprachsensiblen Unterrichtsgestaltung an. Diesem Unterrichtsprinzip (Verzahnung von Sprachkompetenz mit beruflicher Handlungskompetenzentwicklung) folgend , zielen die Fortbildungen auf Lehrkräfte aller Fächer ab, insbesondere auf die der Fachtheorie und Fachpraxis. Zur gezielten Umsetzung der Fortbildungsinhalte wurden zusätzlich neue Lehrwerke auf der Sprachniveaustufe GER A2 – B1 eingesetzt. - - 5 Zu 4. c): Aussagen hierüber können nur für eine Teilmenge von 808 evaluierten Geflüchteten im Alter über 16 Jahre in den Klassen der Berufsqualifizierenden Lehrgänge (BQL) getroffen werden (Datenerfassung durch die Bildungsbegleitungen im Rahmen der Maßnahme 7.4.2 des Masterplans, Arbeitstitel: IBA-Bildungsbegleitung). Demnach erreichten von dieser befragten Schnittmenge (808 von insgesamt 1.513 Geflüchteten in BQL-Klassen im Schuljahr 2017/18): - 24,7 % (2016/17: 24 %) den Übergang direkt in die duale Ausbildung - 66,6 % (2016/17: 47 %) den Übergang in weiterqualifizierende schulische Bildungsgänge . Neben der angestrebten Anschlussorientierung konnten von den Geflüchteten im Schuljahr 2017/18 folgende Schulabschlüsse erreicht werden: - 49,9 % (403 TN) die erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) (2016/17= 21,31 %/ 78 TN), - 19,0 % (153 TN) die Berufsbildungsreife (BBR) (2016/17= 45,36 % / 166 TN). Die parallel dazu unterrichteten 262 Geflüchteten in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) wurden nicht in diesem Umfang evaluiert. Wesentliche Kernelemente für den Erfolg in beiden Bildungsgängen ist hierbei die verlängerte Praktikumszeit (BQL: 4 - 6 Wochen/IBA: 8 - 10 Wochen) und die Bildungsbegleitung. Zu 4. d): Mit dem Transfer des gegenwärtig laufenden Schulversuchs IBA mit 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an 23 Oberstufenzentren (OSZ) in den angestrebten Regelbildungsgang IBA spätestens im Schuljahr 2020/21 wird die erfolgreiche Arbeit auf alle 38 Oberstufenzentren und Berufsschulen übertragen. 5) Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Willkommmensklassen konnten in den Schuljahren 2017/18 und 2016/17 wegen Nicht-Erreichens des notwendigen Sprachlevels nicht in einen Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL) oder eine Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) übergehen? Welche weiterführenden Angebote zum Erwerb der notwendigen Deutschkenntnisse haben sie erhalten? a) An wie vielen Oberstufenzentren wird der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte berufsbezogene Deutschförderunterricht angeboten? Bitte nach Bezirken und Zahl der jeweiligen Schülerinnen und Schüler aufschlüsseln. b) Ist die Ausweitung und Einführung dieses berufsbezogenen Deutschförderunterrichts an weitere Oberstufenzentrum geplant? c) Wer entscheidet nach welchen Kriterien über dessen Einführung am jeweiligen Oberstufenzentrum? d) Wie bewertet der Senat den Start der BAMF-Kurse an Oberstufenzentren? Wie viele Schülerinnen und Schüler profitieren von dem sprachlichen Angebot und wie viele von den potentiellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht? Gibt es aktuell Überlegungen des Senats Sprachkurse selbst anzubieten? Zu 5.: Es liegen jeweils insgesamt die Übergangsdaten zwischen den Bildungsgängen vor. Wenn im Schuljahr 2017/18 insgesamt 3.090 Schülerinnen und Schüler die Willkommensklassen besuchten und im darauffolgenden Schuljahr 2018/19 1.513 in der BQL und 262 in den IBA-Klassen beginnen, können dementsprechend Übergänge statistisch erfasst werden (mit dem Eintrittssprachniveau GER A2 bis B1). 150 Schülerinnen und Schülern wurde die Wiederholung der Willkommensklasse gestattet, überwiegend, weil der Sprachstand zum Übergang nicht ausreichte (teilweise Analphabeten, die deutlich längere Zeiten zum Erreichen des notwendigen Sprachstands benötigen). Über die nicht in weiterführende - - 6 Bildungsgänge eintretenden Schülerinnen und Schüler kann die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) keine Aussage treffen, auch nicht bezüglich eines eventuell fehlenden Sprachniveaus. Geflüchtete über 16 Jahre haben generell die Möglichkeit, Integrationskurse des BAMF zu besuchen oder auch Kurse der Volkshochschulen. Zu 5. a): Gegenwärtig existieren nur zwei Kurse des berufsbezogenen Deutschförderunterrichts, an einem Standort eines für BAMF-Berufssprachkurse zertifizierten Bildungsträgers: - Basismodul GER B2 400h - 4 UE/Wo. – Beginn: 01.11.2018 mit 16 Auszubildenden, - Spezialmodul GER B1 400h - 4 UE/Wo - Beginn: 14.11.2018 mit11 Auszubildenden. Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 sollten für 671 Geflüchtete und Schülerinnen/Schüler mit Migrationshintergrund in der dualen Ausbildung zusätzlich zum Regelunterricht BAMF- Berufssprachkurse (BAMF=Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) im Umfang von 4 Stunden pro Woche (über das 1. und 2. Ausbildungsjahr verteilt) in den Räumen der zunächst 15 beantragenden Berufsschulen und Oberstufenzentren angeboten werden. Im Rahmen der Test- und Anmeldeprozedur von 385 Geflüchteten für die BAMF- Berufssprachkurse verblieben gerade noch 108 Teilnahmeberechtigte, da insbesondere der entsprechende Aufenthaltstitel fehlte, das Sprachstandniveau noch nicht GER B1 erreicht war oder zuvor kein BAMF- Integrationskurs besucht wurde (die zuvor besuchten Willkommensklassen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden nicht als Äquivalent gewertet, obwohl sie mit 1.200 Stunden fast doppelt so viele Stunden wie ein Integrationskurs umfassen). Insofern konnte die notwendige Frequenz von 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro BAMF-Berufssprachkurs an keinem einzigen Berufsschulstandort erreicht und die einjährige Planungsarbeit bisher nicht flächendeckend umgesetzt werden. Zu 5. b): Die Ausweitung war für 18 - 20 Berufsschulen geplant. Gegenwärtig verhandeln die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD Berlin-Brandenburg) und das BAMF über Möglichkeiten der Veränderung der hohen Eintrittsschwelle, um das wichtige Projekt umzusetzen. Ziele: 1. Die Öffnung der bisherigen Kriterien der BAMF-Berufssprachkurse für weitere Gruppen Geflüchteter in der Ausbildungszeit (neben den Geflüchteten mit Aufenthaltstitel auch Auszubildende ohne abgeschlossenes Verfahren, entsprechend der „3+2-Regelung“). 2. Die Erweiterung der Kursangebote für Geflüchtete mit einem Sprachstandniveau von GER B 1 im Hören und Sprechen, von GER A 2 im Lesen und Schreiben (Spezialmodule). 3. Die Anerkennung der schulischen Willkommensklassen (1.200 Unterrichtsstunden) als Äquivalent zu den Integrationskursen des BAMF (600 + 100 Stunden). Zu 5. c): Die Aufnahme in BAMF-Berufssprachkurse unterliegt folgenden Voraussetzungen: - das Vorliegen eines Ausbildungsvertrags (Duale Ausbildung), - ein Aufenthaltstitel, - ein Sprachstandniveau von GER B 1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen), - der vorherige Besuch eines BAMF-Integrationskurses - - 7 (siehe: Verordnung über die berufssprachbezogene Deutschförderung vom 04.05.2016). Die Steuerungsrunde von BAMF, RD Berlin-Brandenburg, SenIAS und SenBildJugFam vermittelt allen beantragenden Oberstufenzentren die Kooperation mit einem zertifizierten Bildungsträger. Neben der Frequenz von mindestens 15 Teilnehmern und Teilnehmerinnen gibt es keine begrenzenden Faktoren. Ziel ist die flächendeckende Bereitstellung von Berufssprachkursen. Zu 5. d): Die monatelange kooperative Planung mit den beteiligten Partnern sollte einen Meilenstein in der Ressourcenverzahnung zwischen dem BAMF und dem Senat setzen, insofern bewertet der Senat den Start als bisher nicht zielführend. Der Berufsausbildungserfolg der Geflüchteten und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist nur mit den unterstützenden Berufssprachkursen zu gewährleisten. Die abgeschlossene Berufsausbildung ermöglicht den Eintritt in den Arbeitsmarkt und damit die Existenzsicherung und die gesellschaftliche Teilhabe. Zudem wird der Fachkräftebedarf gemindert. 6) Bietet der Senat spezielle Fortbildungskurse für Lehrkräfte in Fremdsprachen an, um die Kommunikation mit Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund beziehungsweise deren Familien zu erleichtern? a) Wenn ja, bitte für die Schuljahr 2017/18 und 2016/17 und 2015/2016 aufschlüsseln, wie groß das Angebot und die Nachfrage in den jeweiligen Sprachen war. b) Wenn nein, wieso nicht? Sind derartige Angebote geplant? c) Erhalten die Schulen zusätzliche Mittel, wenn sie für Elterngespräche Dolmetscherinnen und Dolmetscher benötigen? Zu 6. a) und b): Im Rahmen der Zuständigkeit der SenBildJugFam werden keine Sprachkurse für Lehrkräfte angeboten. Zu 6. c): Die Schulen können Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Elterngespräche aus den Mitteln des Verfügungsfonds (Honorarmittel) finanzieren. Auch das SIBUZ verfügt über Mittel für Dolmetscherleistungen. Diese können allerdings nur für Fragestellungen, die in das Aufgabenfeld des SIBUZ fallen, genutzt werden. Des Weiteren können die Schulen auf die bezirklichen Angebote wie Gemeindedolmetscherdienst, Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie Stadtteilmütter zurückgreifen. 7) Wie hoch war in den Schuljahren 2017/18 und 2016/17 und 2015/2016 das Angebot und die Nachfrage von Lehrkräften nach Fortbildungen des Senats für den Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache (DaZ)? a) Inwiefern und unter welchen Voraussetzungen finanziert der Senat Lehrkräften auch die Teilnahme an derartigen Fortbildungen anderer Träger? b) Bietet der Senat derartige Fortbildungen zusätzlich als Fernunterricht an? Wenn nein, wieso nicht? Sind derartige Angebote geplant und gegebenenfalls ab wann? c) Ist eine Einführung von Deutsch als Fremdsprache als anerkanntes Lehrfach geplant und gegebenenfalls ab wann? Inwiefern hält der Senat dies für sinnvoll? - - 8 Zu 7.: Von dem Zentrum für Sprachbildung sowie von der regionalen Fortbildung wurde in den letzten Jahren ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte entwickelt, die mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse arbeiten. Das Thema Deutsch als Zweitsprache ist in diesen Angeboten meist nur ein inhaltlicher Schwerpunkt. Es wurden u. a. Fortbildungen mit folgenden Schwerpunkten angeboten: DaZ-Kompaktkurs, Phonetik für DaZ-Anfängerinnen und Anfänger, Elementare Prozesse und Arbeitstechniken im DaZ-Unterricht, Aufbau schulrelevanter DaZ-Kompetenzen, DaZ in Berufsschulklassen, DaZ im Übergang von der Willkommens- in die Regelklasse, DaF: Lautdifferenzierung im Schriftspracherwerb, Erwerb grammatischer Strukturen im DaZ- Unterricht, Förderung schriftsprachlicher Kompetenzen, Förderung kreativer Schreibprozesse, DaZ/Sprachbildung im Fachunterricht, Theatermethoden im DaZ- Unterricht, Kunst im DaZ-Unterricht, Sprachbildung in den Naturwissenschaften für Willkommensklassen, Globales Lernen in Willkommensklassen, Sprachstandsfeststellung in Willkommensklassen, Sprachliche Vorbereitung auf BBR, eBBR, Mittlerer Schulabschluss (MSA), Scaffolding im Spracherwerb, Deutsch lernen mit Chunks, Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch. Die Angebote werden gut nachgefragt, statistische Erhebungen zu der Anzahl der Angebote und der Teilnehmenden liegen nicht vor. Zu 7. a): Die Teilnahme an Fortbildungen anderer Träger mit einer Teilnahmegebühr wird vom Senat nicht finanziert. Über Mittel der Regionalen Fortbildung Berlin können externe Referentinnen und Referenten finanziert werden. Für schulinterne Fortbildungen mit anderen Veranstaltern kann der schulische Verfügungsfonds genutzt werden. Zu 7. b): In Kooperation mit der Universität Hamburg wurde in den letzten Schuljahren ein Blended- Learning-Kurs zum Thema DaZ angeboten. Auch für das Schuljahr 2018/19 ist ein solcher Kurs in Planung. Zudem wurden im Rahmen des Bund-Länder-Vorhabens Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS) Blended-Learning-Kurse zu verschiedenen Themen entwickelt. Die Schulberaterinnen und Schulberater des Zentrums für Sprachbildung werden zurzeit für die Durchführung dieser Kurse qualifiziert, sodass die Blended-Learnin-Angebote zum Thema Sprachförderung deutlich ausgweitet werden können. Zu 7. c): Eine Einführung von Deutsch als Fremdsprache als Fach ist nicht geplant, da sich die sprachliche Bildung und Förderung in Berlin an alle Schülerinnen und Schüler richtet und die Förderung überwiegend integrativ im Rahmen des Unterrichts erfolgt. Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie