Drucksache 18 / 17 112 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2018) zum Thema: Kfz Zulassungen in Berlin Teil 2 und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 112 vom 22. November 2018 über Kfz-Zulassungen in Berlin Teil 2 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sind derzeitig die Wartezeiten auf den KFZ-Zulassungsstellen für Privatpersonen und für Händler? Zu 1.: Derzeit können Vorgänge, die am Händlerschalter eingereicht werden, am Folgetag abgeholt werden. Für Privatkunden ist es in der Regel möglich, noch für den selben Tag einen Termin zu buchen. 2. Wurde nach der Beantwortung der DS 18/15603 wie darin angekündigt geeignetes Personal gefunden? Zu 2.: Ja. 3. Sind Einstellungen erfolgt und wie viele Stellen wurden dauerhaft besetzt? Zu 3.: Ja, es wurden im Jahresverlauf für die Sachbearbeitung im Kraftfahrzeugwesen 64 Beschäftigte eingestellt. Da die Personalfluktuation in diesem Bereich sehr hoch ist, wird im Vorgriff auf frei werdende Stellen zusätzliches Personal eingestellt. Eine dauerhafte Einstellung erfolgt nach Maßgabe freier Stellen. 4. Sind derzeit (Stand 22.11.2018) noch alle eingestellten Personen im Dienst, oder hat es auch hier wieder Veränderungen gegeben? Wenn ja, welcher Art? Zu 4.: Nein, Veränderungen haben sich in wenigen Einzelfällen ergeben, durch: Aufhebungsverträge im Einvernehmen Kündigung durch den Arbeitnehmer Seite 2 von 3 Kündigung durch den Arbeitgeber 5. Kommt es bei den derzeitigen vorhandenen Nachwuchskräften und Azubis zu einer Übernahme auf Festeinstellung? Zu 5.: Hinsichtlich der Übernahme von Nachwuchskräften und Auszubildenden ist grundsätzlich eine Festanstellung vorgesehen. 6. Wurde der geplante Ausbildungsbereich für die Kfz – Zulassungsbehörde schon eingerichtet? Zu 6.: Ja, das Schulungssachgebiet wurde zum 01.09.2018 eingerichtet. 7. Wie ist der aktuelle Stand bei dem perspektivischen Ausbau von KFZ Online – Angeboten (i-Kfz)? Wie sieht genau die Öffentlichkeitsarbeit des LABO aus, um mehr Benutzer zu animieren das Online-Angebot zu nutzen? Zu 7.: In den ersten drei Quartalen 2018 wurden in der 1. und 2. Stufe i-Kfz (internetbasierte Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung in bestimmten Fällen) ingesamt 249 Vorgänge internetbasiert eingereicht. Die geringe Nutzerzahl der seit 2015 bzw. 2017 internetbasiert durchführbaren Dienstleistungen resultiert vor allem aus dem geringen Nutzunggrad der Online-Ausweisfunktion. Die Dienstleistungen können im Internet bequem über die Dienstleistungsdatenbank angesteuert werden. Die hierfür notwendige bundesrechtliche Anpassung soll im Februar 2019 im Bundesrat beschlossen werden. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Freischaltung der 3. Stufe (alle Fälle der Wiederzulassung, Erstzulassung und Umschreibung von Fahrzeugen bei natürlichen Personen sowie Adressänderungen; erstmals vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung bei Außerbetriebsetzung und Umschreibung (Halterwechsel)), die voraussichtlich im 3. Quartal 2019 erfolgt, werden erarbeitet. 8. Wie sehen die Optimierungsmaßnahmen der Organisationsuntersuchung im interkommunalen Vergleich aus? Zu 8.: Ende März 2019 werden die Ergebnisse der aktuell in der Zulassungsbehörde durchgeführten Geschäftsprozessoptimierung erwartet. In die Betrachtungen werden auch interkommunale Vergleiche einbezogen. 9. Ist bereits ein Zuwachs an registrierten eID Lesegeräten zu verzeichnen? Zu 9.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 10. Wie viele E-Fahrzeuge (PKW, LKW bis 3,5t und LKW über 3,5t) sind nach aktuellem Stand in Berlin zugelassen? Seite 3 von 3 Zu 10.: Die Zahl der in Berlin zugelassenen E-Fahrzeuge sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen. E-Fahrzeug-Typ Fahrzeugbestand (Stand: 26.11.2018) PKW 2.861 LKW bis 3,5t 224 LKW über 3,5t 44 Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport