Drucksache 18 / 17 115 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2018) zum Thema: Das Controlling in Berliner Strand-, Hallen- und Freibädern und Antwort vom 05. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17115 vom 14.11.2018 über Das Controlling in Berliner Strand-, Hallen- und Freibädern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist das Controlling in Berliner Strand-, Hallen- und Freibädern, inklusive der zugehörigen Gesamtanlagen geregelt und welche Schritte sieht das Prozedere vor? Insbesondere, die Regelung und Beschreibung der Phasen, die das Controlling beinhaltet. Bitte um detaillierte Darstellung der Regeln und des Prozederes sowie eine tabellarische Auflistung der einzelnen Phasen des gesamten Prozesses aufgeschlüsselt nach kurzer Beschreibung, Dauer (prozentual sowie in absoluten Zahlen), Träger (intern/extern) und Kosten (anteilig und in absoluten Zahlen). Falls das Controlling für eine oder mehrere Bäderarten nicht gemacht wird, bitte um Erläuterung, wie und wie oft werden die betreffende Kontrollen gemacht, beziehungsweise wie werden die allgemeine betrieblichen Prozesse in Berliner Bädern, inklusive der zugehörigen Gesamtanlagen analysiert und kontrolliert? Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass „Controlling“ im Sinne von „Kontrollmaßnahmen“ und nicht im eigentlichen Sinne als „unternehmerisches Steuerungsinstrument“ zu verstehen ist. Zudem kann nach Aussage der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) eine tabellarische Auflistung der einzelnen Phasen des Prozesses, der Dauer (prozentual und absolut), und Kosten nicht erstellt werden, da diese Daten nicht erfasst werden. Darüber hinaus würden sich die Angaben in Abhängigkeit von der Art des jeweiligen Bades, seiner Größe und Ausstattung unterscheiden . Zu 1.: Nach Aussage der BBB erfolgen die Regelkontrollen des Badebetriebes gemäß den rechtlichen Bestimmungen für den Betrieb öffentlicher Bäder, unter anderem gemäß der DIN 19643 (Badewasseraufbereitung), den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (insbesondere der RL 94.05 Aufsichtspflichten in Bädern ) sowie den innerbetrieblichen Regelungen der BBB. Seite 2 von 3 Von den Badbeschäftigten wird täglich die Betriebssicherheit als Teil der Verkehrssicherheit der Bäder geprüft. Vor Öffnung des Bades wird geprüft, ob sich die Schwimmbadeinrichtungen und die Liegenschaft in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, alle betrieblichen Anlagen, Einrichtungen und Rettungsgeräte gebrauchsfähig sind und die Betriebsparameter den Anforderungen der Regelwerke entsprechen. Während des Badebetriebes sind regelmäßig – im Rahmen der Betriebsaufsicht – Kontrollen durchzuführen. Diese umfassen unter anderem: Überwachung der Gebäude- und prozesstechnischen Anlagen und der Wasseraufbereitungsanlage (Entkeimung, Dosierung, Filterrückspülung, Kontrolle der Filter , Pumpen etc.), Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes dieser Anlagen und der Wasserqualität , Veranlassung der Beseitigung von Betriebsstörungen, Kontrolle der Funktionalität der Gebäude, Badebecken, Freiflächen, Einrichtungen, Geräte, Anlagenteile (unter anderem Lüftungsanlagen, Wasseraufbereitung, Erzeugungsanlage Desinfektionsmittel, Heizung/Warmwasseranlagen), Kontrolle der Beleuchtung und Notbeleuchtung im Hinblick auf Unfallsicherheit, Feuer- und Katastrophenschutz, Kontrolle der Warnanlagen wie beispielsweise Gaswarnanlage, Sicherstellung von Hygienemaßnahmen. Die täglichen Kontrollgänge, die Reinigungsarbeiten an den Beckenumgängen und die Badewasserparameter, die mehrmals täglich gemessen werden, werden jeweils pro Schicht im Betriebstagebuch dokumentiert. Eine Überwachung von Betriebszuständen erfolgt darüber hinaus über die Gebäudeleittechnik. Außerdem werden monatlich Wasserwerte von einem unabhängigen Labor beprobt. Diese Ergebnisse werden den zuständigen Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt. Einmal pro Jahr findet an jedem Standort der BBB eine Arbeitsstättenbegehung statt. Für die verpachteten Strandbäder und die Saunalandschaft/Sommerbad Lichterfelde (Spucki) gilt: Auf der Grundlage der in den Unterpachtverträgen über die Verpachtung der Strandbäder getroffenen vertraglichen Vereinbarungen werden entsprechend den festgelegten Fristen bzw. in regelmäßigen Abständen sowie bei Bedarf die übernommenen Pflichten zur Sicherstellung der Betriebspflicht, des öffentlichen Badebetriebs und der Maßnahmen der Bauzustandsanalyse (BZA) überprüft und kontrolliert. Eine Zusammenstellung der zukünftig regelmäßigen Kontrollen und Überprüfungen ist der Aufstellung in der beigefügten Anlage zu entnehmen. Hinsichtlich des baulichen Zustandes der von den BBB selbst betriebenen Bäder gilt: Die BBB führen stetig und fortlaufend eine badgenaue Übersicht der notwendigen Investitionen. Diese beinhaltet neben der Darstellung der erforderlichen baulichen Einzelmaßnahmen, die Einschätzung des finanziellen Aufwandes für die jeweilige Maßnahme sowie die terminliche Zuordnung im Rahmen der Zehnjahresplanung. Diese Übersicht ist die wesentliche Grundlage für die interne Maßnahmen- und Mittelplanung sowie die anschließende Maßnahmenumsetzung. Grundlage der in der Übersicht enthaltenen notwendigen Investitionen bilden die gebündelten Fach- und Sachkenntnisse der BBB-eigenen, zuständigen Fachabteilungen (z.B. aus Vorortbegehungen, Informationen zu geänderten Normen oder gesetzlicher Regelungen, betrieblichen Bedarfen, Schadensmeldungen etc.) sowie den Zuarbeiten Seite 3 von 3 und Hinweisen externer Beteiligter wie z.B. Gutachterinnen/Gutachtern, Planerinnen /Planern, Fachämtern etc. Die Übersicht der notwendigen Investitionen wird fortlaufend auf Basis des jeweiligen Erkenntnisstandes (z.B. im Rahmen von Begehungen festgestellter Sanierungsbedarf, Entfall erledigter Maßnahmen, Aktualisierung von Kostenermittlungen etc.) aktualisiert. Die Maßnahmen werden in folgende Prioritäten untergliedert: 1 = Umsetzung der Maßnahme unabdingbar/Sicherheitsrelevant 2 = technische Verfügbarkeit (Risiko: Badausfall bei Nichtdurchführung möglich) 3 = Attraktivierung (Wunsch Betrieb/Bad) 4 = Energieeinsparung 5 = Verbesserung Betriebsabläufe / Wirtschaftlichkeit Die jährliche Detailplanung der baulichen Maßnahmen erfolgt auf Basis der vorgenannten Übersicht der notwendigen Investitionen. Wesentliche Rahmenbedingungen für diese Detailplanung sind die vorgenannte Priorisierung, betriebliche Rahmenbedingungen sowie die aktuelle Zuschusssituation. Die Beseitigung des Instandhaltungsstaus ist vorrangig von den durch das Land Berlin zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abhängig. Die Maßnahmenplanung ist ein wichtiger Baustein für die gesamte Jahresplanung der BBB (z.B. Öffnungs- und Schließzeiten, Bahnbelegungs- und Wasserzeitenplanung, Personalbedarfsplanung, Standortplanung der Bäder etc.). Berlin, den 05. Dezember 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport Anlage zu S 18 -17115 Gesamtverantwortung/ vertragschließende Abteilung Fristen • Versicherungsnachweis jährlich vor Beginn der Badesaison •     Pachtzins-Umsatzabrechnung für abgelaufenes Geschäftsjahr jährlich •      Nachweis Überprüfung Baumbestand durch Fachunternehmen jährlich •      Ermittlung Besucher pro Badesaison/ Besucherstatistiken jährlich zum Ende der Badesaison •      Zustimmung baulicher Maßnahmen auf Pächteranfrage •      Unterverpachtung/ Gebrauchsüberlassung an Dritte bei Bedarf •      Versicherungsangelegenheiten u. Beschwerden bei Bedarf Überprüfung Zahlungsverpflichtungen Fristen •      Marketingpauschale jährlich zum 05. Mai •      Pacht nebst BK-/NK regelmäßig •      BK-/NK-Abrechnung jährlich •      Kaution i.d.R. einmalig Sicherstellung öffentl. Betrieb/ Überprüfung Ausstattung u. Nebenpflichten Fristen •      Teilnahme am Abnahmetermin des Gesundheitsamts jährlich vor Beginn der Badesaison •      Abforderung Infoblatt Pachtbäder jährlich vor Beginn der Badesaison •      Aushang eigener Haus- und Badeordnung jährlich vor Beginn der Badesaison •      Aushang Schild jährlich vor Beginn der Badesaison •      Aushang Entgelte u. Nutzungstarife jährlich vor Beginn der Badesaison •      eigene Eintrittskarten jährlich vor Beginn der Badesaison •      Überprüfung Rettungs- und Sanitätsausrüstung min. 2 x während Badesaison •      Überprüfung Spielgeräte, Sandaustausch etc. min. 2 x während Badesaison •      Einhaltung durchgehender Saisonbetrieb/ Öffnungszeiten  min. 2 x während Badesaison •      Verkehrssicherungs-  u. Aufsichtspflicht min. 2 x während Badesaison •      Führen Betriebstagebuch und Unfallprotokolle min. 2 x während Badesaison • Besucherstatistiken min. 2 x während Badesaison •      Zustand Sanitär- und Umkleidebereiche min. 2 x während Badesaison •      Verkehrssicherungspflicht außerhalb der Badesaison jährlich •      Bestandsaufnahme Inventar / Ersatzbeschaffung jährlich Überprüfung baulicher Maßnahmen Fristen •      Überprüfung baulicher Maßnahmen gem. BZA, ggf. mit ext. Unterstützung entsprechend der Fristigkeiten und bei Bedarf •      Überprüfung sonstiger baulicher Maßnahmen (Schönheitsreparaturen,  Instandhaltungen, Instandsetzungen, Erneuerungen etc.) regelmäßig •      Überprüfung Zustand technischer Anlagen regelmäßig •      Überprüfung Grünanlagen- und Baumpflege (DIN 18919) jährlich ·• Mitwirkung bei Zustimmungen zu baulichen Maßnahmen auf Anfrage des Pächters über RuG Jahresdokumenation ab Saison 2019 schriftliche Dokumentation der durchgeführten Überprüfungen pro Bad, Erstellen einer gesamtheitlichen Jahresdokumenation der abgelaufenen Saison Pachtbäder Kontrolle der Pächterpflichten durch die zuständigen Fachabteilungen der BBB KL01505 Stempel