Drucksache 18 / 17 118 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 23. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2018) zum Thema: Informationstafeln für das Gartendenkmal Treptower Park – Geheimplan des Bezirksamts Treptow-Köpenick? und Antwort vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17118 vom 23.11.2018 über Informationstafeln für das Gartendenkmal Treptower Park – Geheimplan des Bezirksamts Treptow-Köpenick? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat das Bezirksamt Treptow- Köpenick um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. An welchen Standorten im Treptower Park ist die Aufstellung von Informationstafeln zur Geschichte der Grün- und Erholungsanlage bzw. des Gartendenkmals geplant? (Bitte um Auflistung) 2. Wie erfolgte die Auswahl der Standorte und mit wem wurden sie seitens des Bezirksamts Treptow- Köpenick abgestimmt? 3. Wer ist für das Verfassen der Texte zuständig und wie erfolgte hierfür die Auswahl? Handelt es sich dabei um ortskundige Historiker? 4. Wie lautet der genaue Entwurf der Texte? (Bitte um Beifügung der entsprechend geplanten Tafeln) 5. Warum werden die Texte seitens der verantwortlichen Mitarbeiterin im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts, Frau P., wie eine Geheimaktion behandelt, obwohl die Tafel aus öffentlichen Geldern finanziert werden und somit auch die BVV bzw. die bezirklichen Gremien eine Einbeziehung erwarten dürften? 6. Weshalb weigerte sich Frau P. in der Sitzung der AG Gedenkkultur des Bezirks Treptow-Köpenick unter Leitung der Bezirksstadträtin Frau Cornelia Flader und in Anwesenheit des BVV-Vorstehers Herrn Peter Groos sowie des Fragestellers am 09.04.2018, die Entwürfe der Texte dem Gremium zu übermitteln, damit hier noch einmal eine konstruktive und fachliche Prüfung der Texte erfolgen konnte? 7. Weshalb wurden auch im Nachgang bis zur folgenden Sitzung der AG Gedenkkultur am 08.10.2018 durch Frau P. die Texte nicht an die Amtsleiterin für Weiterbildung und Kultur übermittelt, obwohl diese mehrfach darum gebeten hatte? Seite 2 von 2 8. Welche fachlichen Kompetenzen in geschichlicher Hinsicht hat die betreffende Mitarbeiterin, dass sie der Meinung ist, allein die Texte bewerten und abnehmen zu können? 9. Wer ist für das Layout der Tafeln zuständig und wie erfolgte hier die Auswahl? Wird eine Angleichung mit dem Layout bestehender Tafeln in Berliner Gartendenkmalen angestrebt? 10. Welche Gesamtkosten entstehen für Entwurf der Texte und das Layout sowie die Herstellung der Tafeln (bitte einzeln aufschlüsseln) und aus welchem Posten der Gesamtmaßnahme werden sie getragen ? Zu 1.-10.: Die Sachfragen wurden den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (AG) Gedenkkultur bereits in der vom Fragesteller benannten Sitzung am 9.4.2018 beantwortet. Seitens der Vertreterin des Straßen- und Grünflächenamtes wurde anhand eines Beispiels das Layout der Tafeln vorgestellt. Lediglich zu den Kosten für die Tafeln wurde keine Aussage getroffen. Hierzu kann ausgeführt werden: Eine Erfassung der aufgewendeten Arbeitszeit im Straßen- und Grünflächenamt und in den Denkmalschutzbehörden erfolgte nicht. Sachkosten (Liefern und Aufstellen der Tafel) sind in Höhe von rd. 11.800,00 € eingeplant . In der genannten Sitzung wurde durch die Vertreterin des Straßen- und Grünflächenamtes zugesagt, dass nach der Genehmigung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden , die Texte für die Tafeln der AG zur Kenntnis zu geben sind. Dies konnte bislang noch nicht erfolgen, weil sich die Denkmalschutzbehörden noch nicht abschließend geäußert haben. Berlin, den 06.12.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa