Drucksache 18 / 17 126 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Bearbeitungszeit von Elterngeld in Berlin (III) und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 126 vom 19. November 2018 über Bearbeitungszeit von Elterngeld in Berlin (III) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Elterngeld liegen den Bezirken derzeit vor (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Wie viele Anträge wurden bisher im Jahr 2018 gestellt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 1.: Im Jahr 2018 wurden bis zum Stichtag 30. November 2018 berlinweit 51.125 Anträge auf Elterngeld gestellt, davon sind für 47.762 Elterngeld-Anträge Bescheide erteilt, 3.363 Elterngeld -Anträge waren noch nicht zur Auszahlung gekommen (Datenstand 30.11.2018). Die bezirkliche Aufschlüsselung ist der Tabelle 1 zu entnehmen. - - 2 Tabelle 1: Bestand an Neuanträgen ElterngeldPlus gemäß ISBJ-Fachverfahren bis 30. November 2018, Quelle: Neuanträge ElternPlus - Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ), SenBildJugFam 2. Wie viele Personen in den Bezirksämtern sind derzeit zuständig für die Bearbeitung von Anträgen zum Elterngeld (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Angaben in Vollzeitäquivalenten)? Zu 2.: Zum Stichtag 30.06.2018 waren in den Berliner Bezirksämtern im Aufgabenbereich Elterngeld insgesamt 106,4 VZÄ Stellen finanziert und davon 95,8 VZÄ besetzt. Die Anzahl der für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen zuständigen Personen in den Berliner Jugendämtern ist in der Tabelle 2 dargestellt. Anträge, für die bereits Bescheide erteilt wurden Anträge, die noch nicht zur Auszahlung gekommen sind Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Mitte 5.587 5.223 364 Friedrichshain-Kreuzberg 5.105 4.731 374 Pankow 6.736 6.228 508 Charlottenburg-Wilmersdorf 3.668 3.383 285 Spandau 2.854 2.767 87 Steglitz-Zehlendorf 3.350 3.138 212 Tempelhof-Schöneberg 4.626 4.319 307 Neukölln 4.599 4.373 226 Treptow-Köpenick 3.917 3.630 287 Marzahn-Hellersdorf 3.206 2.904 302 Lichtenberg 4.351 4.096 255 Reinickendorf 3.126 2.970 156 Summe 51.125 47.762 3.363 Bezirksamt Anzahl eingegangener Elterngeldanträge (insgesamt Bemessungszeitraum: 01.01.2018 bis 30.11.2018 (Datenstand 30.11.2018) davon: - - 3 Tabelle 2: Personalausstattung in den Berliner Jugendämtern zum 30.06.2018 laut der bezirklichen Meldungen, Quelle: Berliner Jugendämtern zum Stichtag 30.06.2018 Bezirk Anzahl finanzierte Stellen inkl. Leitung (in VZÄ) 30.06.2018 davon besetzte Stellen (in VZÄ) 30.06.2018 Mitte 11,5 10,7 Friedrichshain-Kreuzberg 8,8 8,8 Pankow 11,0 11,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 11,7 9,4 Spandau 6,0 4,0 Steglitz-Zehlendorf 7,8 6,6 Tempelhof-Schöneberg 8,5 7,0 Neukölln 11,0 8,8 Treptow-Köpenick 9,0 8,4 Marzahn-Hellersdorf 5,8 5,8 Lichtenberg 8,3 8,3 Reinickendorf 7,0 7,0 Land Berlin 106,4 95,8 3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Geld (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)? 4. Wie lang sind die Wartezeiten der Bearbeitung eines Antrags auf Elterngeld ab Antragstellung (bitte aufschlüsseln nach Bezirken)? Zu 3. und 4.: Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten der Anträge auf Elterngeld wurden in der Schriftlichen Anfrage 18/15368 vom 02. Juli 2018 auf Basis einer Abfrage in den Bezirken ausgewiesen. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) liegen keine aktuelleren Informationen zu den Bearbeitungszeiten vor. Allerdings erwartet die SenBildJugFam, dass die zwischenzeitlich eingeleiteten Maßnahmen, beispielsweise vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, zu einer Verbesserung der Situation geführt haben . Es ist vorgesehen, dass die Bezirke zu Beginn des Jahres 2019 im Rahmen der Schnellläuferprojekte zur Situation der Antragsbearbeitung zum Ende des Jahres 2018 befragt werden. - - 4 5. In welchen Stadium (bzw. welcher Projektphase) befindet sich das Pilotprojekt „ElterngeldDigital“? a) Ist es richtig, dass das Onlineangebot bisher nur das Ausfüllen des Antrags beinhaltet, dieser jedoch weiterhin per Post versandt werden muss? b) Wann kann der gesamte Prozess der Beantragung von Elterngeld digital erfolgen? c) Wie viele Berlinerinnen und Berliner haben sich bisher am Pilotprojekt „ElterngeldDigital“ teilgenommen ? Zu 5.: Derzeit befindet sich das Projekt „Elterngeld Digital“ in der ersten Stufe. Das bedeutet, dass das Portal für die Erziehungsberechtigten freigeschaltet wurde und genutzt werden kann. Pilotländer sind Berlin und Sachsen. Erst in der zweiten Stufe, die voraussichtlich im ersten Quartal 2019 beginnen soll, werden die Elterngeld-Fachverfahren mit dem Portal „ElterngeldDigital“ gekoppelt, dann werden Eingaben im Online-Assistenten in das Fachverfahren EGplus übermittelt. Aufgrund des Schriftformerfordernisses ist auch nach Inkrafttreten der zweiten Stufe weiterhin ein ausgedruckter , unterschriebener und per Post an die betreffende Elterngeldstelle versandter Antrag erforderlich. Der Papierantrag dient auch dazu, die aus dem Online-Assistenten des „Elterngeld Digital“ in das Fachverfahren übermittelten Daten abzugleichen. Komplett digital, ohne Papier, kann der Prozess erst mit Einführung der e-Akte (voraussichtlich in den Jahren 2022 bis 2023) erfolgen. Zu der Frage, wie viele Berlinerinnen und Berliner derzeit am Pilotprojekt „ElterngeldDigital “ teilgenommen haben, liegen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. der init AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Zahlen vor. Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie