Drucksache 18 / 17 127 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Situation in den Standesämtern von Berlin – Geburtsurkunden (II) und Antwort vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 127 vom 19. November 2018 über Situation in den Standesämtern von Berlin – Geburtsurkunden (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Geburten gab es in Berlin insgesamt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln) in den vergangenen drei Jahren (bitte einzeln aufschlüsseln)? Zu 1.: Bezirk 2015 2016 2017 Charlottenburg- Wilmersdorf 5292 5721 5659 Friedrichshain- Kreuzberg 4596 5288 5289 Lichtenberg 3590 3587 3395 Marzahn-Hellersdorf 1265 1282 1413 Mitte 5066 5309 5447 Neukölln 3890 3829 3263 Pankow 4971 5018 5061 Reinickendorf 1260 1207 1163 Spandau 3520 3600 3681 Steglitz-Zehlendorf 962 1188 1195 Treptow-Köpenick 1218 1488 1528 Tempelhof- Schöneberg 5589 6210 6111 2. Wie viele offene Verwaltungsvorgänge zur Ausstellung von Geburtsurkunden gibt es derzeit in Berlin? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Seite 2 von 5 Zu 2.: Bezirk 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf 198 Friedrichshain- Kreuzberg 210 Lichtenberg 220 Marzahn-Hellersdorf 60 Mitte 400 Neukölln 93 Pankow 50 Reinickendorf 79 Spandau 173 Steglitz-Zehlendorf 50 Treptow-Köpenick keine Tempelhof- Schöneberg keine 3. Wie lang sind die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger ab Mitteilung an das Bezirksamt bis zum Erhalt einer Geburtsurkunde (bitte aufschlüsseln nach Bezirk)? Zu 3.: Unter der Voraussetzung, dass alle nötigen Unterlagen vorliegen: Bezirk 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf Sofort Friedrichshain- Kreuzberg 5-10 Werktage Lichtenberg Ca. 10 Werktage Marzahn-Hellersdorf 2-5 Werktage Mitte 1-30 Werktage Neukölln 5 Werktage Pankow 5–7 Werktage Reinickendorf Ca. 3 Werktage Spandau Ca. 3 Werktage Steglitz-Zehlendorf Sofort Treptow-Köpenick 2-3 Werktage Tempelhof- Schöneberg Sofort Seite 3 von 5 4. Wie viele Vollzeitäquivalente sind in den Standesämtern der Bezirke eingeplant (bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Bezirk)? Zu 4.: Bezirk Standesbeamten- Stellen 2019 Nicht-StB- Stellen 2019 gesamt Charlottenburg- Wilmersdorf 14,50 17,00 31,5 Friedrichshain- Kreuzberg 14,00 9,5 23,5 Lichtenberg 11,00 3,00 14 Marzahn-Hellersdorf 7,00 1,75 8,75 Mitte 17,00 14,50 31,5 Neukölln 14,25 11,00 25,25 Pankow 15,00 7,00 22 Reinickendorf 7,00 3,00 10 Spandau 11,00 5,50 16,5 Steglitz-Zehlendorf 11,00 8,00 19 Treptow-Köpenick 7,00 4,00 11 Tempelhof- Schöneberg 15,00 12,00 27 143,75 96,25 240 5. Wie viele Planstellen sind nicht besetzt (bitte Aufschlüsseln nach Jahr und Bezirk)? Zu 5.: Die Bezirke weisen darauf hin, dass Nachbesetzungen im Standesamt aufgrund einer niedrigen Bewerberrate problematisch sind. Bezirk 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf 4 Friedrichshain- Kreuzberg Keine Lichtenberg 1,45 VZÄ (ein Bewerbungsverfahren läuft) Marzahn-Hellersdorf 1 Mitte 1 (wird zu 2019 besetzt) Neukölln Keine Pankow 3 (aber mehrere Bewerber im Verfahren) Reinickendorf Keine Spandau 3 (eine Stelle wird 2019 besetzt) Steglitz-Zehlendorf 1 Treptow-Köpenick Keine Tempelhof- Schöneberg Keine Seite 4 von 5 6. Haben sich die Bezirke in Bezug auf die Problematik langer Wartezeiten auf Geburtsurkunden an den Senat gewendet? Wenn ja, welche Bezirke waren dies und welche Anliegen hatten die Bezirke ?? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist mit den bezirklichen Standesämtern in stetigem Kontakt und engem Austausch. Einzelmeldungen sind vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. 7. Was hat der Senat bisher getan, um die jeweilige Situation zu verbessern? Was wird der Senat tun? Zu 7.: Der Senat hat im Sommer 2017 mit einer Vielzahl von Sofortmaßnahmen reagiert, darunter zahlreiche sogenannte „Notfallbestellungen“, die befristete Reaktivierung von Pensionärinnen/Pensionären und die Durchführung eines Grundseminars für angehende Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Berlin. Von Oktober 2017 bis Mai 2018 wurde unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport die „Organisationuntersuchung in den Berliner Standesämtern“ in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken, der Senatsverwaltung für Finanzen und dem LABO erarbeitet . Die Organisationsuntersuchung zeigt die gegenwärtige Situation und die Schwachstellen für die Themenkomplexe Personal, Abläufe, IT-Systeme, organisatorisch -rechtlicher Rahmen und Steuerung auf und leitet daraus ein Maßnahmenpaket mit 30 konkreten Handlungsempfehlungen ab. Seit Juni 2018 werden die besonders wichtig anzusehenden Handlungsempfehlungen (Top-10-Maßnahmen) umgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Erweiterung des Personalkörpers, die Überprüfung der Stellenbewertung, die Einrichtung einer regionalisierten „Service-Stelle“, die Umsetzung der Online-Voranzeige für Geburten- und Sterbefälle sowie die Einführung eines gesamtstädtischen Systems zur bedarfsorientierten Steuerung. Zeitnah sollen daraus spürbare Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden in den Berliner Standesämtern resultieren. 8. Welchen Stand haben die Pläne des Senats, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, welche es ermöglichen soll, Geburten künftig online zu registrieren? Hat der Senat hierfür bereits einen Entwurf bzw. wann plant er einen Gesetzesentwurf beim Bundesrat hierzu einzubringen? Zu 8.: Der Senat weist zunächst darauf hin, dass eine Online-Registrierung einer Geburt durch die Anzeigepflichtigen selbst derzeit weder rechtlich möglich noch künftig beabsichtigt ist. Geburtsregistrierungen im elektronischen Personenstandsregister erfolgen allein durch Standesbeamtinnen und Standesbeamte als bestellte Urkundspersonen . Dieses Prinzip wird nicht in Frage gestellt und folglich ist auch keine entsprechende Bundesratsinitiative beabsichtigt. Sollte die Frage darauf abzielen, inwieweit Vereinfachungen bei dem regelmäßig schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Geburt (vgl. § 18 des Personenstandsgesetzes – PStG) möglich oder beabsichtigt sind, wird auf Folgendes hingewiesen: Gegenwärtig wird im Land Berlin daran gearbeitet, ein Verfahren zur elektronischen Vorab-Anzeige von Geburten- und Sterbefällen zu etablieren, welches die bundesrechtlich zwingend erforderliche schriftliche Anzeige zwar nicht ersetzt, aber das Verfahren der Geburtsregistrierung – z. B. durch die Übernahme elektronisch vorab angezeigter Daten – vereinfachen, verbessern und beschleunigen kann. Seite 5 von 5 Dieses Vorhaben trägt dem Ergebnis der im Jahr 2017 durchgeführten Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern Rechnung, in der identifiziert wurde, dass bei rund 43.000 Geburten und rund 36.000 Sterbefällen (Jahr 2016) eine digitale Transformation dringend angezeigt ist, um eine nachhaltige Arbeitserleichterung in den Standesämtern erreichen zu können. Die dargelegte Rechtslage zur Registrierung einer Geburt trifft derzeit auf die Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG). Danach müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen alle Verwaltungsleistungen bis 31.12.2022 auch online anbieten. Daher wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Innern ein Projekt zur Umsetzung des OZG unter Mitwirkung der Länder aufgesetzt. Berlin hat die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Darunter fallen z. B. auch Geburtsurkunden. Gegenwärtig werden Überlegungen angestellt , für die in Frage kommenden Fallkonstellationen ein Online-Anzeigeverfahren für Geburten zu entwickeln, ggf. unter Ausschöpfung der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verbundenen Möglichkeiten. Der Vollständigkeit halber weist der Senat aber auch darauf hin, dass unabhängig von den vorgenannten Projekten auf absehbare Zeit in einer Vielzahl von Fällen auch künftig eine Vorsprache beim Standesamt zwingend erforderlich sein wird, etwa soweit die Identität einzelner Elternteile ungeklärt ist oder wenn Unterlagen beim Standesamt im Original vorgelegt werden müssen (vgl. dazu § 33 der Personenstandsverordnung – PStV).“ Berlin, den 06. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport