Drucksache 18 / 17 131 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Wie weiter mit dem SEZ nach dem Urteil des Landgerichts Berlin? und Antwort vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 131 vom 26. November 2018 über „Wie weiter mit dem SEZ nach dem Urteil des Landgerichts Berlin?“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wird der Senat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin bzgl. der Rückgabe des SEZ einlegen (Az. des LG Berlin: 22 O 259/16)? 2. Hat der Senat bereits Berufung eingelegt? 3. Hat der Senat Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen, um eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung zu erzielen? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche? 4. Hat sich der Senat in dieser Rechtssache durch Rechtsanwälte beraten/vertreten lassen? c. Wenn ja, welche Kanzleien? d. Wenn nein, warum wurde kein anwaltlicher Rat/Beistand beigezogen? 5. Wie hoch sind die bisherigen Gerichtskosten für das Land Berlin in dieser Rechtssache (inklusive Verfahren vor dem LG)? 6. Wie hoch sind die bisherigen Anwaltskosten für das Land Berlin in dieser Rechtssache (inklusive Verfahren vor dem LG)? 2 Zu 1. bis 6.: Weil der seinerzeitige Kaufvertrag von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG abgeschlossen wurde, erfolgt die Vertragsdurchführung und Rechtsverfolgung einschließlich der Prozessführung nunmehr durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH). Es handelt sich demnach um keinen Prozess des Landes Berlin, sondern der Liegenschaftsfonds GmbH & Co. KG. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Liegenschaftsfonds GmbH & Co. KG/ BIM GmbH wird nach deren Vorliegen prüfen, ob ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt wird. Die Kosten ergeben sich erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens. Im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen bestehen Bedenken. Daher hat die Liegenschaftsfonds GmbH & Co. KG, vertreten durch die BIM GmbH, im Rahmen eines Klageverfahrens vertragliche Ansprüche vor dem Landgericht Berlin geltend gemacht. Hierbei herrscht Anwaltszwang. Berlin, den 10.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen