Drucksache 18 / 17 133 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Demontage von Denkmälern in Berlin und Antwort vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17133 vom 26.11.2018 über Demontage von Denkmälern in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Plant der Senat Denkmäler zu demontieren und an einen anderen Standort zu verbringen (bitte mit tabellarischer Auflistung der Denkmäler, Gründe der Demontage sowie des neuen Standorts)? Zu 1.: Demontagen oder Versetzungen von Denkmälern können nur auf Veranlassung der Verfügungsberechtigten erfolgen. Über die Absichten und Planungen der Verfügungsberechtigten liegen dem Senat keine Angaben in zusammenhängender Form vor. 2. Welche Denkmäler wurden seit der deutschen Wiedervereinigung demontiert und wohin wurden sie verbracht (bitte mit tabellarischer Auflistung der Denkmäler, Gründe der Demontage sowie des neuen Standorts)? 3. Plant der Senat demontierte Denkmäler oder Teile dieser erneut zu errichten (Antwort bitte mit Begründung )? Zu 2. und 3.: Diese Fragen kann der Senat nicht aus eigener Kenntnis und Zuständigkeit heraus beantworten. Die Gründe für die Versetzung der Denkmäler können nur die Verfügungsberechtigten aufführen. Für die Einholung solcher Auskünfte liegen keine Rechtsgrundlagen vor. Seite 2 von 2 4. Gibt es Gründe die aus der Sicht des Senats die Wiedererrichtung demontierter Denkmäler oder Teile dieser rechtfertigen würde (Antwort bitte mit Begründung)? Zu 4.: Hierzu kann jeweils nur am konkreten Fall eine Einschätzung vorgenommen werden. Berlin, den 10.12.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa