Drucksache 18 / 17 134 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Zustand der denkmalgeschützten Denkmäler Berlins und Antwort vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17134 vom 26.11.2018 über Zustand der denkmalgeschützten Denkmäler Berlins Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen baulichen Zustand weisen die denkmalgeschützten Denkmäler in Berlin auf (bitte mit tabellarischer Auflistung der Standorte, Aufstellungsdaten sowie dem baulichen Zustand)? Zu 1.: Die Standorte und die Aufstellungsdaten der denkmalgeschützten Denkmäler können dem beigefügten Link (ca. 8.000 Denkmalpositionen) entnommen werden. (Link:https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/denkmale/liste-kartedatenbank /denkmalliste/) Eine tabellarische Auflistung über den Zustand der denkmalgeschützten Denkmäler liegt dem Senat nicht vor. Für den baulichen Zustand und somit auch für die Sanierung der denkmalgeschützten Denkmäler ist nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin der jeweilige Verfügungsberechtigte (wie zum Beispiel Bund, Senatsverwaltungen, Bezirke, Wohnungsbaugesellschaften, Religionsgemeinschaften, Private) zuständig. Seite 2 von 2 2. Welche denkmalgeschützten Denkmäler plant der Senat zu sanieren (bitte mit tabellarischer Auflistung der Denkmäler, der geplanten Sanierungszeiträume sowie Investitionssummen)? Zu 2. Sanierungsmaßnahmen können nur an solchen Denkmälern vorgenommen werden, die in der Verfügungsgewalt des Landes Berlin stehen. Die dazu bestehenden Planungen der einzelnen Senatsverwaltungen, Bezirke und nachgeordneten Behörden liegen nicht in aggregierter Form vor. 3. Findet in Berlin ein regelmäßiges Monitoring zum baulichen Zustand der denkmalgeschützten Denkmäler in Berlin statt? a.: Wenn ja, in welchem Zeitraum? b.: Wenn nein, warum nicht? Zu 3., a. und b.: Es gibt in Berlin kein systematisches Monitoring zum baulichen Zustand der geschützten Denkmäler. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Berlin, den 10.12.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa