Drucksache 18 / 17 144 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Und wieder ist Silvester. Die Anliegen der Feuerwehr endlich ernst nehmen! und Antwort vom 07. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17144 vom 26. November 2018 über Und wieder ist Silvester. Die Anliegen der Feuerwehr endlich ernst nehmen! ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der 31. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 15. Oktober 2018 tätigte Herr G. vom Landesfeuerwehrverband Berlin folgende Aussagen: „Die Berufsfeuerwehr ist nicht mehr in der Lage, die Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge und die Drehleitern auf den Wachen vollständig und sachgerecht zu besetzen. Das führt dazu, dass die Berufsfeuerwehr über Fahrzeuge, aber nicht über ausreichend Personal und die Freiwillige Feuerwehr über Personal, aber nicht über die geeigneten Einsatzmittel verfügt.“ „In aller Kürze möchte ich noch einmal auf Silvester zurückkommen: Wir sind mittlerweile dabei, die Kameradinnen und Kameraden in ihrer Wut zurückzuhalten. Es ist so weit, dass es uns allen passieren kann, dass Freiwillige Feuerwehren Silvester keinen Dienst machen. Darüber wird hinter vorgehaltener Hand schon gesprochen. Ich hoffe das nicht und möchte es mir nicht ausmalen, wenn es so kommt. Also handeln Sie bitte dringend!“ Auf das Wortprotokoll der 31. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 15. Oktober 2018 wird verwiesen. 1. Teilt der Senat die erste von Herrn G. hier zitierte Aussage? Wenn nicht, warum teilt der Senat diese Aussage nicht? Zu 1.: Nein, der Senat teilt diese Aussage nicht. Krankheitsbedingt kann es jederzeit zu unvorhersehbaren Personalausfällen kommen. In diesen Fällen greifen Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. ein wachübergreifender Personalausgleich. Erst wenn die Personalausfälle auf einer Dienststelle hierdurch nicht kompensiert werden können, kommt es zu der Außerdienstnahme einzelner Einsatzmittel für die betroffene Schicht. Dies ist jedoch nicht planbar. Zudem betrifft dies nur die jeweils diensthabende Wachabteilung, so dass das in diesen Fällen nicht besetzte Fahrzeug allenfalls für die Dauer der betroffenen Schicht (also für zwölf Stunden) an eine andere Feuerwache verlegt werden könnte. Seite 2 von 3 Bedingt durch den Sanierungsstau im Fuhrpark der Berliner Feuerwehr kommt es verstärkt zu Fahrzeugausfällen. Sofern kein Reservefahrzeug der technischen Reserve verfügbar ist, muss mitunter zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr auf Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren zurückgegriffen werden. Die Berliner Feuerwehr ist bemüht durch verschiedene Maßnahmen die Fahrzeugausfälle bei den Freiwilligen Feuerwehren und die damit verbundene Beeinträchtigung des ehrenamtlichen Engagements möglichst gering zu halten. 2. Gibt es seitens der zuständigen Leitung eine Art von Controlling zwischen der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren, um die aufgezeigte Diskrepanz zwischen Personal und Arbeitsmittel auf beiden Seiten in Ausgleich zu bringen? Wenn ja, wie sieht das Controlling aus? Wenn nein, warum gibt es ein derartiges Controlling nicht? Welche Gründe sprechen gegen ein solches Instrument? Zu 2.: Grundsätzlich sind die Einsatzfahrzeuge der Berliner Feuerwehr den Feuerwachen fest zugeordnet. Bei Fahrzeugausfällen koordinieren die drei Direktionen aus dem jeweils zur Verfügung stehenden Reservepool einen entsprechenden Ersatz. Sofern kein Ersatzfahrzeug innerhalb der eigenen Direktion zur Verfügung steht, erfolgt ein direktionsübergreifender Ausgleich von nicht genutzten Einsatzfahrzeugen, sofern dieser zeitlich sinnvoll erscheint. Mit dieser Steuerung wird versucht, die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet zum Einsatz zu bringen, so dass ein ausreichendes Controlling gewährleistet ist. 3. Teilt der Senat die Befürchtung von Herrn G., dass es dazu kommen könnte, dass Freiwillige Feuerwehren Silvester keinen Dienst antreten? Zu 3.: Nein, diese Befürchtungen werden nicht geteilt. Zum aktuellen Zeitpunkt beträgt die Stärke der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren 410. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen leichten Rückgang (489), wobei darauf hinzuweisen ist, dass noch nicht alle Stärkemeldungen eingegangen und ausgewertet sind. Der Einsatz der ehrenamtlichen Kräfte der Berliner Feuerwehr erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Behördenleitung und dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren (LB FF). Die von Herrn G. geäußerten Bedenken werden auch von dort nicht geteilt. 4. Hat der Senat die Aussage von Herrn G. zum Anlass genommen, um Gespräche mit den Betroffenen/ Beteiligten zu führen, um deren Bedenken und Ängste auszuräumen und so einen Dienst der Freiwilligen Feuerwehr in der Silvesternacht zu sichern? 5. Wie bewertet der Senat die Befürchtungen der Feuerwehr- und Rettungskräfte, dass es an Silvester wieder zu An- und Übergriffen sowie gezieltem Auflauern kommen könnte? Wie geht der Senat mit den Befürchtungen um? Zu 4. und 5.: In Vorbereitung zum Einsatzgeschehen zum Jahreswechsel wird ein sogenanntes Silvesterbriefing bei der Berliner Feuerwehr durchgeführt, bei dem die Führungskräfte der Berliner Feuerwehr, Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren und der Hilfsorganisationen für das erhöhte Einsatzaufkommen und die besondere Seite 3 von 3 Einsatzsituation, möglicherweise mit erhöhtem Gewaltpotenzial, sensibilisiert werden. Grundsätzlich gilt immer, deeskalierend aufzutreten und zu wirken. Ferner erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Polizei und Berliner Feuerwehr. So werden in der Silvesternacht Verbindungsbeamtinnen bzw. Verbindungsbeamte in die jeweils anderen Einsatzleitzentralen entsandt, um einen reibungslosen Informationsaustausch zu gewährleisten. 6. Was tut der Senat um An- und Übergriffe wie zum Jahreswechsel 2017/2018 exemplarisch geschehen präventiv zu verhindern? Zu 6.: Die Thematik „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ wird durch die Berliner Feuerwehr nicht nur zu Silvester sehr ernst genommen. Die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr werden bereits in der Aus- und Fortbildung in entsprechenden Seminaren auf Einsatzsituationen vorbereitet, in denen sie Opfer von Gewalt werden könnten. Ferner werden regelmäßig die Meldewege nach Angriffen intern kommuniziert, so dass auch eine entsprechende Betreuung von betroffenen Dienstkräften erfolgen kann. Durch eine transparente Medienarbeit in den vergangenen Monaten galt es zudem, die Gesellschaft für die Problematik zu sensibilisieren. Die Polizei Berlin wird gemäß der gesetzlichen Aufgabenzuweisung zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung tätig. Neben den regulär im Dienst befindlichen Einsatzkräften werden in der Silvesternacht daher zusätzlich Dienstkräfte in vergleichbarer Anzahl zum Vorjahr (2017/2018: 1600 Dienstkräfte) eingesetzt. Die Polizei Berlin berücksichtigt im Rahmen ihrer Einsatzplanung für den Jahreswechsel die Erfahrungen aus den Einsatzlagen der Vorjahre. Die Social-Media-Teams der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr werden auch während der Silvesterfeierlichkeiten gezielte Öffentlichkeitsarbeit betreiben und gegebenenfalls deeskalierend wirken. 7. Wird der Senat in Zukunft Gesetzesbrechern mit einer Nulltoleranzpolitik begegnen, wenn es um An- und Übergriffe auf Polizei- Feuerwehr- und Rettungskräfte in Berlin geht? 8. Was tut der Senat, dass es zu einer tatsächlichen Verfolgung und Ahndung derartiger Angriffe kommt? Zu 7. und 8.: Die Berliner Feuerwehr stellt bei allen Angriffen auf Einsatzkräfte von Amts wegen eine Strafanzeige. Die Polizei Berlin unterliegt dem Legalitätsprinzip und wird erkannte Straftaten konsequent verfolgen. Berlin, den 07. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport