Drucksache 18 / 17 145 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Feindeslisten linksextremer Gruppen und Antwort vom 11. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 145 vom 26. November 2018 über Feindeslisten linksextremer Gruppen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf der Internetplattform Indymedia werden regelmäßig Privatadressen von AfD-Mitgliedern und anderen als rechts oder konservativ wahrgenommenen Personen veröffentlicht. In der Vergangenheit kam es in Deutschland immer wieder zu Angriffen auf Leib, Leben oder Eigentum durch die linksextreme Szene auf diese Gruppe. Kürzlich drohten zudem die Linksextremisten in der Rigaer Straße Polizisten Racheaktionen an. Zu 1.: Der Senat sieht von einer Beantwortung des unter der Nummer eins aufgeführten Sachverhalts ab, da diesem keine Frage entnommen werden kann und die Schilderungen als Vorvermerk des Fragestellers verstanden werden. 2. Sind dem Senat die Feindesliste in der linksextremen Publikation „Fight Back“ von www.antifaberlin .info bekannt, wo Informationen über die „Gegner“ der Antifa einem öffentlichen Publikum bereitgestellt werden? Beispielsweise in der Broschüre „Gegen die AfD“. Zu 2.: Dem Senat ist die Publikation „Fight Back“ bekannt. Sie existiert in Form von sechs Zeitschriften-Ausgaben seit dem Jahr 2001, die außerdem in digitaler Form auf der genannten Internetpräsenz www.antifa-berlin.info eingestellt sind. Die Publikationen beinhalten im Wesentlichen Informationen zu Strukturen sowie Namen und Daten von Personen, die nach Ansicht der Verfasser der Publikationen der rechtsextremistischen Szene Berlins und Brandenburgs angehören. Auf derselben Internetpräsenz ist auch die Broschüre „gegen die AfD“ aus dem Jahr 2017 eingestellt, die vornehmlich Informationen zur Partei und führenden Mitgliedern enthält. Durch die linke Szene finden regelmäßig diese sogenannten „Outing Aktionen“ statt. Seite 2 von 2 3. Sind Berliner Bürger, die auf solchen Listen stehen, über eine mögliche Bedrohung für Leib und Leben informiert worden? Wenn ja wann und in welcher Form wurden die betreffenden oder andere Personen informiert. Um Aufschlüsselung nach Fall, Datum und Form wird gebeten. 4. Wie viele Personen sind betroffen? Wie viele Polizisten sind betroffen? 5. Was für Maßnahmen werden zum Schutz etwaiger Betroffener ergriffen? 6. Wurden Betroffene bisher nicht gewarnt? Zu 3. bis 6.: Sofern die Polizei Berlin wegen der Thematisierung von Personen oder Personengruppen im Internet oder anderen Publikationen durch die linke Szene Gefährdungsmomente gegeben sieht, werden die betroffenen Personen grundsätzlich durch Dienstkräfte des Polizeilichen Staatsschutzes der Polizei Berlin kontaktiert und über den Umstand der Thematisierung in Kenntnis gesetzt. Dies erfolgt jeweils an Hand der Bedürfnisse im konkreten Einzelfall zunächst in schriftlicher oder telefonischer Form. Anschließend wird den betroffenen Personen grundsätzlich ein persönliches Sicherheitsgespräch angeboten und im Bedarfsfall durchgeführt. Sofern erforderlich, erhalten betroffene Personen von der Polizei Berlin ein auf ihre Person und die persönliche Situation abgestimmtes Maßnahmenpaket. Um dessen Wirksamkeit nicht zu gefährden, können Einzelheiten grundsätzlich durch den Senat nicht erörtert werden. Eine Aufschlüsselung nach Einzelfällen ist dem Senat nicht möglich, da keine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage erfolgt. Darüber hinaus würde diese Auflistung personenbezogene Daten enthalten, über die aus datenschutzrechtlichen Erwägungen grundsätzlich keine Auskunft erteilt werden kann. Berlin, den 11. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport