Drucksache 18 / 17 146 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Baumaßnahmen im Ortsteil Karow und Antwort vom 11. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17146 vom 05.11.2018 über Baumaßnahmen im Ortsteil Karow Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft u. a. Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Pankow von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Inwieweit gibt es für die Bebauung der Karower Freiflächen Zielvorgaben seitens des Senats oder des Bezirksamts? Frage 2: Gibt es für die einzelnen Gebiete „Karow Süd“, „Straße 52“ und „Am Teichberg“ und für den gesamten Ortsteil Karow Mindestvorgaben und Höchszahlen für die Anzahl an Wohnungen, die dort gebaut werden sollen? Falls ja, wird um die Nennung der Mindest- und der Höchstzahlen für die genannten Gebiete und den Ortsteil Karow gesamt gebeten. Antwort zu 1 und 2: Im Flächennutzungsplan sind für die drei benannten Flächen folgende Nutzungen dargestellt: „Karow Süd“: Wohnbauflächen W3 (GFZ bis 0,8) mit Symbol Schule und W4 (GFZ bis 0,4) sowie gemischte Baufläche M2; 2 „Straße 52“: Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) mit Symbol Schule sowie eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße und einer Grünfläche mit Symbolen Sport (gedeckt und ungedeckt); „Karow Am Teichberg“: Überwiegend Wohnbauflächen W3 (GFZ bis 0,8) und W4 (GFZ bis 0,4) beide mit landschaftlicher Prägung sowie angrenzend eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße; Den Typen von Wohnbauflächen des FNP sind gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als ein Strukturmerkmal Dichtestufen zugeordnet (W3: GFZ bis 0,8; W4: GFZ bis 0,4). Diese GFZ-Angaben sind Obergrenzen des jeweiligen Strukturtyps. Sie kennzeichnen damit die prägende, vorhandene oder geplante bauliche Dichtestruktur. Bezogen auf die tatsächlich festzusetzenden Baugebiete sind die Dichtestufen grundsätzlich als Orientierungswerte für Obergrenzen zu betrachten, um den gewünschten Strukturtyp entwickeln zu können. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 teilt das Bezirksamt (BA) Pankow mit : Das im Auftrag des Bezirkes im Jahr 2016 erarbeitete Wohnbaukonzept hat für die genannten Flächen in Karow ein Wohnungsbaupotenzial von ca. 3000 WE identifiziert. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in der Sitzung am 24.01.2017 (Beschluss VIII- 0058/2017) beschlossen, dass die drei benannten Wohnbaustandorte in Karow prioritär zu entwickeln sind und hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Für den Ortteil Karow gibt es im BA Pankow keine Mindest- und Höchstzahlen. Frage 3: Welche Baumaßnahmen für die Verbesserung der Verkehrsanbindung von Karow an die Berliner Innenstadt befinden sich in der Planung? Frage 4: Wie weit ist diese Planung fortgeschritten? Frage 6: Wie ist die Planung für die Verkehrsanbindung von Karow an die Berliner Innenstadt für den Fall einer nach Fertigstellung von Bauvorhaben in Karow größeren Einwohnerzahl in diesem Ortsteil? Antwort zu 3, 4 und 6: Der Ortsteil Karow ist räumlich gefangen zwischen dem Berliner Ring (BAB A 10) im Norden und den Bahntrassen im Süden und Westen. In östlicher Richtung bilden Grünflächen/landwirtschaftlich genutzten Freiflächen den Übergang vom Ortsteil bis zur Bundesstraße B2. Dementsprechend kanalisiert sich die verkehrliche Hauptlast auf wenigen Verbindungsachsen. 3 Zur Verbesserung der Verkehrsanbindung von Karow sind verschiedene Maßnahmen in der Planung: Straßenverkehr Für den Ortsteil Karow ist zur Öffnung des Raumes in östlicher Richtung und zur stadtverträglichen Verteilung der Verkehrsströme der Neubau einer Verbindungsstraße zwischen Alt-Karow und B 2 geplant. Für diese Infrastrukturmaßnahme läuft das dazugehörende Planfeststellungsverfahren, die Erörterungsveranstaltung fand im November 2017 statt. Gegenwärtig erfolgt die Anpassung der Planung entsprechend der Ergebnisse der Erörterung und die Prüfung zusätzlicher Erfordernisse aus dem Mobilitätsgesetz. Aufgrund eines formalen Fehlers hinsichtlich der Benennung der Unterlagen zu den Umweltbelangen ist eine erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich. Diese ist für 2019 geplant. Ferner erfolgt in westlicher Richtung über die Bahnhofstraße – Pankgrafenstraße der Anschluss des Ortsteils an die BAB A 114. Mit der Komplettierung der Anschlussstelle Bucher Straße mit der nordwärts gerichteten Rampe zur Auffahrt auf die A 114 und die von der nördlichen A 114 abfahrende Rampe sollen auch in diesem Bereich Erschließungs-/Erreichbarkeitsdefizite verringert werden. Der Neubau der Anschlussstelle ist nicht Bestandteil der grundhaften Erneuerungsarbeiten an der BAB A 114 und ist nachfolgend geplant. Öffentlicher Nahverkehr Der Ausbau der Stettiner Bahn ist als Maßnahme des Knotens Berlin Bestandteil des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes und in die laufenden und fest disponierten Vorhaben eingeordnet. Er beinhaltet u.a. den zweigleisigen Ausbau der Fernbahn ab Blankenburg für 160 km/h, die Anpassung der Verbindungskurven im Karower Kreuz, die Erneuerung von fünf Eisenbahnüberführungen und die 2. Ausbaustufe des ESTW-A Karow. Zur Erschließung der neuen Wohnungsbaugebiete im Ortsteil Karow sind Anpassungen der Buslinien erforderlich, die noch mit dem Aufgabenträger der BVG abzustimmen sind. Frage 5: Wie ist die Planung für die Bauverkehrslogistik, für den Fall, dass in absehbarer Zeit in Karow ein Wohnungsbau in größerem Umfang erfolgt? Antwort zu 5: Nach derzeitigem Planungsstand liegt ein absehbarer Zeithorizont noch nicht vor. Frage 7: Seit mehreren Jahren wird über einen „Turmbahnhof Karower Kreuz“ diskutiert, zuletzt am 18.10.2018 im Tagesspiegel (https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/grossprojekt-der-bahn-in-berlin-sperrung-amkarower -kreuz-wird-aufgehoben/23167778.html) und durch einige Bürger bei der „Offenen Planungswerkstatt“ in Karow. Wie ist der aktuelle Stand zu dem Projekt? 4 Antwort zu 7: Durch den Turmbahnhof Karower Kreuz soll eine Verbesserung der Verbindungsqualität in den Verkehrsbeziehungen zwischen den östlichen Stadtbezirken (Lichtenberg, Marzahn- Hellersdorf) und Ortsteilen Pankows (insbesondere Blankenburg, Karow und Buch) herbeigeführt werden. Die nötigen Vorleistungen werden im Rahmen der aktuellen Baumaßnahmen zum zweigleisigen Ausbau der Stettiner Bahn errichtet. Nach aktuellen Rahmenbedingungen der Finanzierungsmöglichkeiten kann die Realisierung aber erst in der 2. Hälfte der 2020er Jahre erfolgen. Aufgrund dieser zeitlichen Perspektive wurde mit der DB abgestimmt, mit den Planungen in 2019 zu beginnen. Frage 6: Wie ist der Planungsstand, seitens Senat, BA Pankow und Deutscher Bahn zu einem vom Bezirksamt Pankow geforderten Regionalbahnhof Buch? Antwort zu 6: Die Zuständigkeit für den Turmbahnhof Karower Kreuz liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung von Buch ins Berliner Zentrum und über den Regionalbahnhof in Bernau auch ins Berliner Umland. Der geplante Turmbahnhof Karower Kreuz als neuer S-Bahn und Regionalverkehrshalt hat durch die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsangebote entlang der Stettiner Bahn und des Berliner Außenringes eine deutlich stärkere verkehrliche Wirkung als ein Regionalbahnhof Buch. Mit der S-Bahn wird der Turmbahnhof Karower Kreuz in vier Minuten zu erreichen sein und attraktive Umsteigemöglichkeiten zu den Regionalzügen in alle Richtungen ermöglichen. Aufgrund der Nähe zum bestehenden Regionalbahnhof Bernau und zum geplanten Turmbahnhof Karower Kreuz wären mit der Einrichtung eines Regionalverkehrshaltes in Buch unwirtschaftlich kurze Halteabstände und eine Verlängerung der Reisezeiten für die durchfahrenden Fahrgäste verbunden. Auch die städtebaulichen Gegebenheiten im Umfeld des Bahnhofs Buch würden eine stärkere Anziehung aus dem Umland, die eine gestiegene Belastung von parkenden Kfz aus dem Umland nach sich ziehen würde, nicht zulassen. Berlin, den 11.12.2018 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen