Drucksache 18 / 17 150 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 27. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2018) zum Thema: Institut „Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie“ an der Humboldt- Universität und Antwort vom 11. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17150 vom 27. November 2018 über Institut „Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie“ an der Humboldt- Universität ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung Humboldt- Universität zu Berlin (HU) beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme gebeten. 1. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum wird das Institut „Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie “ an der Humboldt-Universität von den beteiligten Unternehmen und Verbänden gefördert? Zu 1.: Der Förderbetrag für die ersten zwei Jahre der Laufzeit des Projekts beläuft sich auf bis zu 782.000 €. Es besteht eine Verlängerungsoption für weitere drei Jahre. 2. Sind weitere Geldgeber der öffentlichen Hand in das Institut involviert? Zu 2.: Es gibt keine auf das Institut oder Projekt bezogene Förderung von Seiten der öffentlichen Hand. 3. Welche Ressourcen der Humboldt-Universität finanzieller, sachlicher oder personeller Art werden in das Institut fließen? Zu 3.: Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der HU werden einen Teil ihrer Arbeitsleistung für das Projekt einsetzen. - - 2 4. Welche Stellenstruktur ist für das neue Institut geplant? Zu 4.: Dem Forschungsinstitut werden drei Mittelbaustellen und vier studentische Hilfskräfte – jeweils aus Fördermitteln finanziert – zugeordnet. Die Projektleitung obliegt einer Hochschullehrerin der HU. 5. Welche Struktur der Selbstverwaltung ist für das neue Institut geplant? Zu 5.: Es handelt sich um ein Drittmittelprojekt und nicht um ein Institut im Sinne einer organisatorischen Untergliederung einer Fakultät im Sinne von § 24 der Verfassung der Humboldt- Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 47/2013) in Verbindung mit § 75 BerlHG. Die Verantwortung für die Durchführung des Projekts obliegt der Projektleitung. 6. Wie soll das Institut in die Lehre an der Humboldt-Universität eingebunden werden? Zu 6.: Die am Forschungsinstitut gewonnenen Erkenntnisse werden für Lehre und Studium berücksichtigt und genutzt und dienen in diesem Sinne ihrer Weiterentwicklung. Studierende werden an Symposien und Vortragsreihen teilnehmen können, die im Rahmen des Projekts veranstaltet werden sollen. 7. Wie bewertet der Senat, dass in den wissenschaftlichen Beirat ausgewiesene Interessenvertreter der Medienbranche, darunter der VG Media, der Axel-Springer AG sowie der F.A.Z. berufen sind? Zu 7.: Die HU verpflichtet sich gegenüber der Zuwendungsgeberin nicht zur Erbringung einer bestimmten Leistung, sondern lediglich zur Durchführung eines bestimmten Forschungsprojekts . Die Einsetzung eines wissenschaftlichen Beirates unter Einbeziehung renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Zuwendungsgeberin ist in einem solchen Kontext üblich und angemessen. - - 3 8. Wie soll angesichts des rechtspolitisch eindeutig verorteten Standpunkts des Instituts die wissenschaftliche Meinungsvielfalt am Institut gesichert werden – etwa durch Positionen, die einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage kritisch gegenüber stehen? Zu 8.: Die Freiheit der Forschung und der Lehre gelten für die am Forschungsinstitut beteiligten Wissenschaftlerlinnen und Wissenschaftler in gleichem Maße wie für alle anderen wissenschaftlichen Bereiche und Einrichtungen der HU. Die HU nimmt in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 3 ihrer Drittmittelsatzung (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 2/2014) keine Mittel Dritter an, deren Vergabe mit tatsächlichen oder möglichen Eingriffen in die Freiheit der Forschung seitens der Mittelgeber verbunden ist oder werden soll. Berlin, den 11. Dezember 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -