Drucksache 18 / 17 152 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2018) zum Thema: Gewaltvorfälle am Alexanderplatz: Was sagt die Statistik? (IV) und Antwort vom 12. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17152 vom 23. November 2018 über Gewaltvorfälle am Alexanderplatz: Was sagt die Statistik? (IV) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gewaltvorfälle gab es zwischen 2010 und 2018 rund um den Berliner Alexanderplatz? (Aufstellung nach Jahren und Deliktsarten erbeten.) Zu 1.: Die Entwicklung bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Aufstellung der Gewaltdelikte 2010 2011 2012 2013 2014 Körperverletzung 351 439 452 425 402 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 71 78 75 66 73 Misshandlung Kinder/Schutzbefohlene 0 1 1 0 0 Mord und Totschlag 0 0 6 2 0 Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung 53 58 55 53 66 Raub 62 66 82 66 62 Vergewaltigung, schwere sexuelle Nötigung, schwerer sexueller Übergriff 1 0 4 5 1 Widerstand/Tätlicher Angriff 31 37 34 20 51 Summe 569 679 709 637 655 Aufstellung der Gewaltdelikte 2015 2016 2017 2018* Körperverletzung 423 440 670 419 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 91 96 128 63 Misshandlung Kinder/Schutzbefohlenen 0 0 0 0 Mord und Totschlag 1 0 1 0 Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung 67 72 83 43 Raub 55 50 63 29 Vergewaltigung, schwere sexuelle Nötigung, schwerer sexueller Übergriff 2 2 6 2 Widerstand/Tätlicher Angriff 46 51 70 61 Summe 685 711 1021 617 Quelle: DataWareHouse, erhoben am 03.12.2018 nach "angelegt am" * bis einschließlich 30.11.2018 Seite 2 von 4 2. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Raub- und Taschendiebstähle am Alexanderplatz entwickelt? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Die Entwicklung bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Aufstellung 2014 2015 2016 2017 2018* Raub 62 55 50 63 29 Taschendiebstahl 1095 1696 1804 1003 719 Summe 1157 1751 1854 1066 748 Quelle: DataWareHouse, erhoben am 03.12.2018 nach "angelegt am" * bis einschließlich 30.11.2018 3. Wie viele Einsatzstunden leisteten die Einsatzhundertschaften der Polizei Berlin in den Jahren 2016 bis 2018 am und auf dem Alexanderplatz? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Die Einsatzkräftestunden bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Einsatzkräftestunden 2016 19.507,50 2017 24.691,95 2018* 22.119,25 Gesamt 66.318,70 Quelle: PolMan Ressourcen-Datenbank *bis 31.10.2018 4. Wie viele Polizeivollzugskräfte sind derzeit in der EG Alex tätig? Zu 4.: Aktuell sind 13 Polizeivollzugskräfte in der EG Alex tätig. Davon werden sechs Mitarbeitende in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung und sechs Dienstkräfte im operativen Dienst verwendet. Darüber hinaus wird eine Dienstkraft in der Funktion des Ermittlungsgruppenleiters tätig. 5. Aus welchen Direktionen bzw. Polizeiabschnitten stammen die Polizeivollzugskräfte der EG Alex? Zu 5.: In der EG Alex sind derzeit sechs Dienstkräfte aus dem Referat Kriminalitätsbekämpfung der Direktion 3, drei Dienstkräfte des Polizeiabschnitts 32 sowie jeweils eine Dienstkraft der Polizeiabschnitte 33, 34, 35 und 36 eingesetzt. 6. Welche Bilanz zieht die Polizei Berlin etwas über ein Jahr nach Eröffnung der „Alex-Wache“? Zu 6.: Auf dem Alexanderplatz werden eine Vielzahl polizeilicher Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung durchgeführt. Neben der Alexwache führen Mitarbeitende verschiedener Dienststellen der Polizei Berlin Präsenzmaßnahmen durch. Diese Kombination verschiedener polizeilicher Maßnahmen hat sich als erfolgreich bei der Bekämpfung und Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie für die Steigerung des Sicherheitsgefühls der Besucherinnen und Besucher des Alexanderplatzes erwiesen. Seit der Eröffnung der Alexwache am 15. Dezember 2017 sank die Straftatenbelastung, insbesondere in den Sommermonaten, zum Teil erheblich. Gespräche mit Anwohnenden, Geschäftstreibenden und Besucherinnen und Seite 3 von 4 Besuchern belegen, dass diese sich durch die dauerhafte Präsenz am Alexanderplatz sicher fühlen. Gerade ältere Menschen nutzen die polizeiliche Präsenz gerne für Gespräche zu unterschiedlichen Themen wie Trickbetrug oder Einbruchsschutz. Daneben nutzen vor allem Besucherinnen und Besucher Berlins die Möglichkeit, schnelle und unkomplizierte Auskünfte zu erhalten. Darüber hinaus dient die Alexwache auch der Informationsgewinnung und - weitergabe. Hierdurch können Dienstkräfte anderer Dienststellen aktuelle Lageerkenntnisse mit den Mitarbeitenden der Alexwache austauschen und ihre Maßnahmen auf dem Alexanderplatz zielgerichtet anpassen. Außerdem findet eine enge Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes Mitte statt. Diese Bündelung von Kompetenzen ermöglicht eine schnelle Reaktion auf verschiedenste Anlässe. Außerdem können die Mitarbeitenden der Alexwache gelegentlich den Funkwageneinsatzdienst des Abschnitts 32, beispielsweise bei bearbeitungsarmen Sachverhalten (Streitigkeiten) entlasten. 7. Wie hat die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem Ordnungsamt des Bezirkes Mitte funktioniert und wie wurde diese Zusammenarbeit ausgewertet? Zu 7.: Siehe auch Antwort zu Frage 6. Die bereits in der Vergangenheit gute und enge Zusammenarbeit der drei Behörden ist insbesondere auf der Arbeitsebene noch einmal gestärkt worden. Durch die Vernetzung von Bundespolizei, Landespolizei und Bezirk findet ein ständiger Informationsaustausch statt, welcher es allen Beteiligten ermöglicht, sich zu jeder Zeit ein aktuelles Bild von der Lage im Bereich des Alexanderplatzes zu machen. So können diese auf mögliche Lageänderungen, welche an einem von Dynamik geprägten Ort wie dem Alexanderplatz an der Tagesordnung sind, unkompliziert und vor allem ohne Zeitverlust reagieren. Das Heranführen zusätzlicher Kräfte ist oftmals nicht notwendig, da über die Alexwache eine Abstimmung zwischen den einzelnen Kräften der Landespolizei und der Bundespolizei stattfindet. Die Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes vermindert deutlich wahrnehmbar die Verwahrlosungstendenzen auf dem Alexanderplatz. Der AOD führt Streifentätigkeiten im Bereich des Alexanderplatzes durch, welche ihren Start- und Endpunkt in der Alexwache haben. Darüber hinaus nehmen sich die Mitarbeitenden des AOD aufkommender Probleme an (zum Beispiel: Kontrolle der Sondernutzungen und der Sauberkeit in öffentlichen Grünanlagen) und führen zu bestimmten Zeiten ergänzend gemeinsame Streifen mit den Dienstkräften der Alexpräsenz oder des Kontaktbereichsdienstes des Abschnitt 32 durch. 8. Sind alle Stellen des OA Mitte für die Alex-Wache besetzt? Zu 8.: Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes Mitte von Berlin nutzen die Alexwache regelmäßig als Anlaufstelle und verfügen dort über einen eigenen Arbeitsplatz. 9. Wurden seit Inbetriebnahme der Alex-Wache bauliche Mängel festgestellt? (Wenn ja, welche?) Zu 9.: Die festgestellten Mängel nach Inbetriebnahme der Alexwache beschränkten sich auf wenige Punkte. Beispielsweise waren Einstellungen an den Fensteröffnungen notwendig geworden. Seite 4 von 4 10. Wie viele Jahre hat die Alex-Wache am derzeitigen Standort eine Bestandsgarantie? Zu 10.: Die Nutzungsgenehmigung ist gemäß Bauantrag für fünf Jahre nach Inbetriebnahme erteilt. Somit ergibt sich eine Bestandsgarantie vom 15. Dezember 2017 bis 14. Dezember 2022. Eine Verlängerung ist jedoch möglich. 11. Wie kann das Land Berlin rund um den Alexanderplatz ein Waffenverbot – insbesondere im Hinblick auf Hieb- und Stichwaffen – wirksamer durchsetzen, welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant und woran scheitert die Durchsetzung bisweilen? (Aufstellung erbeten.) Zu 11. Das Waffengesetz (WaffG) verbietet grundsätzlich das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit ohne behördliche Genehmigung. Jedes Auffinden führt unweigerlich zur Wegnahme der Waffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, alle Gegenstände, die nicht dem Waffengesetz unterliegen, aber dennoch eine Gefährlichkeit aufweisen, unter Beachtung der Gesamtumstände nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) sicherzustellen. Über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus bedarf es keiner Änderung. Berlin, den 12. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport