Drucksache 18 / 17 154 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2018) zum Thema: Verfassungsschutz: Sicherheitszulage für die Mitarbeiterschaft und Antwort vom 11. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 154 vom 23. November 2018 über Verfassungsschutz: Sicherheitszulage für die Mitarbeiterschaft ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Erhalten die Mitarbeiter der Abteilung II der Senatsverwaltung für Inneres eine Sicherheitszulage wie beispielsweise das MEK oder SEK? (Wenn nein, warum nicht?) Zu 1.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. II der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erhalten eine Zulage gemäß Nr. 8 der Anlage I - Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B zum Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin vom 21. Juni 2011 (BBesG BE, GVBl. 2011, 266) geregelt (Sicherheitszulage). Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EzulV) wird diese nicht gewährt neben einer Zulage nach Nr. 8 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes. 2. Wie hoch wird diese Sicherheitszulage ausfallen? Zu 2.: Die Höhe der gegenwärtig gezahlten Sicherheitszulage richtet sich nach der Anlage IX zum BBesG BE und ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Aktuell beträgt die Sicherheitszulage für die zulagenberechtigten Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 115,04 Euro, für die der Besoldungsgruppe A 6 bis A 9 153,39 Euro und für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen ab A 10 und höher 191,73 Euro. Die Zahlung wird für entsprechend vergleichbare Tarifbeschäftigte der Abt. II der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf der Grundlage des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte bei den Sicherheitsdiensten der Länder vom 09.02.1978 angewendet. 3. Wird diese Sicherheitszulage rückwirkend angeordnet werden? (Wenn ja, zu welchem Datum?) Seite 2 von 2 4. Gibt es Pläne dies im nächsten Doppelhaushalt 2020/2021 weiter auszubauen? Zu 3. und 4.: Der Entwurf zum Vollzugsdienst-Zulagenänderungsgesetz, welcher im Rahmen der ersten Senatsbefassung vom 4. Dezember 2018 an den Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme überstellt wurde, sieht unter anderem eine Erhöhung der Sicherheitszulage vor. Danach soll die Sicherheitszulage für die zulagenberechtigten Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 auf 120,80 Euro, für die der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 auf 161,06 Euro und für die der Besoldungsgruppen ab A 10 und höher auf 201,32 Euro erhöht werden. Des Weiteren ist dem o.g. Gesetzentwurf zu entnehmen, dass beabsichtigt ist, die Sicherheitszulage künftig (ab 2019) bei prozentualen Erhöhungen der Besoldung im Land Berlin im Gleichklang zur Erhöhung der Amtszulagen und der allgemeinen Stellenzulage regelmäßig anzupassen. Es ist vorgesehen, dass das Vollzugsdienst- Zulagenänderungsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Eine entsprechende Vorsorge wird bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 berücksichtigt werden. Berlin, den 11. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport