Drucksache 18 / 17 156 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 27. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. November 2018) zum Thema: Berliner Parkreinigung: Wer macht die Parks wie sauber? und Antwort vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17156 vom 27.11.2018 über Berliner Parkreinigung: Wer macht die Parks wie sauber? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In Berlin leben immer mehr Menschen. Diese genießen die Berliner Parks, gehen in ihnen spazieren, picknicken und feiern - und produzieren dabei Müll. Seit dem Sommer 2016 hatte deshalb die BSR in einem Pilotprojekt die Reinigung von zwölf Berliner Parks übernommen. In diesem Jahr kündigte die BSR an, dass sie für 130 Millionen Euro pro Jahr alle Berliner Parks säubern möchte. Wir fragen deshalb nach den Ergebnissen des Pilotprojektes und Alternativen. Sauberkeit ist wichtig, aber Kosteneffizienz und bezirkliche Autonomie dürfen dabei nicht unter den Tisch fallen. Frage 1: Wie viel hat nach Kenntnis des Senats die Reinigung der Berliner Parks durch die BSR im Pilotprojekt gekostet? (Bitte in Kosten pro m2 angeben.) Antwort zu 1: Im Rahmen des Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ sorgen die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) seit Juni 2016 zunächst in 12 und seit Mai 2018 in weiteren 34 Grünanlagen für Sauberkeit. Bei den im Projekt berücksichtigten Flächen handelt es sich (überwiegend) um stark genutzte Flächen mit entsprechend hohem Reinigungsbedürfnis (z.B. Anwohnerparks, Spielplätze, touristische Hotspots). Hier reinigt die BSR bedarfsorientiert eine Leistungsfläche von insgesamt rd. 282 ha. Für die Bearbeitung der 12 Parkanlagen (ca. 84 ha Leistungsfläche) aus der ersten Projektphase lagen die Kosten im Gesamtjahr 2017 bei rd. 3,1 Mio. €. Umgerechnet bedeutet dies im Durchschnitt Kosten in Höhe von rd. 3,70 € pro m². In Bezug auf die Reinigung der bestehenden und zusätzlichen Pilotflächen des Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ wurde in der am 21.12.2017 unterzeichneten 2. Ergänzung zur Rahmenvereinbarung zur Durchführung, Evaluierung und Abrechnung neuer Aufgabenstellungen für die BSR vom 24./26.05.2016 davon ausgegangen, dass sich voraussichtlich im Jahr 2018 anteilige Kosten von bis zu 6,3 Mio. € sowie im Gesamtjahr 2019 Kosten von bis zu 8,8 Mio. € ergeben. Aufgrund der 2 diesjährigen Witterungslage und der entsprechend verstärkten Nutzung öffentlicher Grünflächen sind für 2018 in der Gesamtbilanz leicht erhöhte Ausgaben zu erwarten. Im Gegensatz zu der den Bezirken möglichen regulären Reinigung von öffentlichen Grünanlagen, die aus dem in den bezirklichen Globalsummen für die Grünflächenpflege und -unterhaltung verfügbaren Budgetanteil finanziert werden muss, kann im Pilotprojekt durch die BSR mittels deutlich verstärkter Ressourcen eine entsprechend wahrnehmbare Verbesserung der Stadtsauberkeit erzielt werden. Frage 2: Wieviel kostet nach Kenntnis des Senats die Reinigung der Parks durch die in den Bezirken zuständigen Ämter? (Bitte in Kosten pro m2 angeben, exemplarisch oder durchschnittlich.) Antwort zu 2: Die Kosten für die vorgenannten Leistungen im Zusammenhang mit der Reinigung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen einschließlich öffentlicher Spielplätze werden seit 2018 als Sach- und ggf. Personalkosten durch entsprechende Buchungen auf dem Produkt „Bereitstellung von Grün- und Freiflächen im Fachvermögen Grün (80934)“ abgebildet, lassen sich aber in der Auswertung nicht sicher der Reinigung zuordnen, u.a. da für diese Leistung seit 2009 in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) kein eigenes Produkt mehr existiert. Zur Reinigung (Abfallbeseitigung) in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gehören neben der konkreten Tätigkeit des Reinigens/Müllsammelns auch Beschaffung, Einbau, Leerung und ggf. Reparatur/Ersatz von Abfallbehältern, der Transport und ggf. die Vorsortierung und/oder Zwischenlagerung der Abfälle sowie abschließend die Übergabe an ein Entsorgungsunternehmen zur Weiterverwertung, jeweils mit den entsprechenden Kosten. Die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) führen die Reinigung (Abfallbeseitigung) im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen aus; zum Teil wird eigenes Personal eingesetzt, zum Teil erfolgt eine Vergabe an private Unternehmen. Eine aktuelle Übersicht mit belastbaren Zahlen über die hierfür jeweils anfallenden Kosten in allen Bezirken liegt dem Senat zurzeit nicht vor. Frage 3: Ist nach dem Pilotprojekt mit der BSR auch ein Pilotprojekt mit einem oder mehreren Bezirk(en) geplant, damit die Kosten angemessen verglichen werden können? Antwort zu 3: Pläne für ein weiteres Pilotprojekt zum Thema Parkreinigung nur mit einem oder mehreren Bezirk(en) sind dem Senat nicht bekannt. Im laufenden Pilotprojekt sind alle zwölf Bezirke für ihre jeweiligen Pilotflächen Vertragspartner der BSR. Ein Kostenvergleich der bestehenden Reinigungsleistung der Bezirke mit den Leistungen und Aufwänden des Pilotprojekts wäre dabei nicht zielführend, da die reguläre Leistung 3 der Bezirke nicht auf entsprechenden Ressourcen basiert und insofern nicht vergleichbar ist mit einem Pilotprojekt, das explizit eine verbesserte Sauberkeitswahrnehmung zum Ziel hat und über das dafür notwendige Budget verfügt. Eine Verbesserung der Sauberkeit und Sauberkeitswahrnehmung in den Parkanlagen könnte alternativ auch mittels einer Stärkung der bezirklichen Leistungsfähigkeit durch die Verbesserung der den Bezirken zur Verfügung gestellten Ressourcen erreicht werden. Allerdings lässt sich auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse nicht fundiert sagen, ob damit eine mit dem Pilotprojekt vergleichbare Reinigungsqualität erzielt würde. Zudem entfielen dann verschiedene Vorteile für die BSR im Zuge von Synergien zum hoheitlichen Geschäft im öffentlichen Straßenland und die Integration der Reinigung der Parkanlagen in die bedarfsorientierte Arbeitsorganisation. In Bezug auf Reinigung und Sauberkeit ist festzuhalten, dass die mangelnde Sauberkeit des öffentlichen Raums und die Notwendigkeit zur regelmäßigen, örtlich sogar großmaßstäblichen Reinigung sich aus einem unverminderten Fehlverhalten von Menschen ergibt, die sich rücksichtslos gegenüber ihrer Umwelt verhalten und dabei zudem geltende Bestimmungen missachten. Als die geeignetste Strategie gegen das Phänomen des „Littering“ (=Vermüllung) gilt nicht allein die möglichst effektive Reinigung, sondern das Zusammenwirken von Aufklären, Aufräumen und Ahnden. Frage 4: Plant der Senat bei einer Ausweitung des Pilotprojektes auf mehr Parks die Mittel der zuständigen Bezirksämter - vorgesehen für Reinigung und Pflege - zu kürzen und wenn ja, um wieviel? Antwort zu 4: Nein, eine Kürzung der über die bezirkliche Globalsumme bereitgestellten Mittel für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen ist nicht geplant. Statt die regulär über die bezirkliche Globalsumme bereitgestellten Mittel für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen zu kürzen, sollten diese im Gegenteil deutlich verstärkt und vor allem auch für die zuständigen Fachämter planbar dauerhaft gesichert werden, um alle notwendigen Leistungen im Sinne einer fachgerechten gärtnerischen Pflege des Berliner Stadtgrüns beständig gewährleisten zu können. Frage 5: Stimmt der Senat dem Fragesteller zu, dass neben der Sauberkeit auch eine fachgerechte Pflege des städtischen Grüns eine lebenswerte Stadt ausmacht und wenn ja, wie will er diese in den durch die BSR gereinigten Parks langfristig sicherstellen? Antwort zu 5: Eine fachgerechte gärtnerische Pflege des städtischen Grüns ist für seine vielfältigen Funktionen vor allem in Bezug auf Erholung, Naturschutz, biologische Vielfalt und Klimaschutz wesentlich bedeutsamer als die Sauberkeit, auch wenn dies der alltagsbezogenen Wahrnehmung nicht immer entspricht und daher auch im öffentlichen Diskurs nicht immer ausreichend deutlich wird. Gut ausgestattetes und gut gepflegtes, zumutbar erreichbares, übergreifend vernetztes und möglichst vielfältig nutzbares biodiverses Stadtgrün ist von fundamentaler Bedeutung für eine lebenswerte Stadt. 4 Für die Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Stadtgrüns in Berlin sind grundsätzlich die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter verantwortlich. Der Senat unterstützt die Bezirke dabei, die notwendigen Ressourcen dafür auch entsprechend zu erhalten. Dazu sollen unter anderem die Erkenntnisse aus den im Jahr 2018 begonnenen Pilotprojekten zum „Handbuch Gute Pflege“ genutzt werden. Daneben werden von den Bezirken über das regulär verfügbare Budget hinaus zurzeit diverse Sonderfinanzierungen genutzt, um notwendige Maßnahmen im Stadtgrün umzusetzen. Dies erfolgt z.B. über Förderprogramme oder im Rahmen von durch die Senatsfachverwaltung zur auftragsweisen Bewirtschaftung zweckgebunden bereitgestellte Mittel (beispielsweise zur nachhaltigen Stärkung des Baumbestandes). Nachteil der gesonderten Finanzierung regulärer Aufgaben ist, dass dies nicht in die Budgetzuweisung auf Grundlage der Berliner Kosten- und Leistungsrechnung einfließt und mit einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Vor diesem Hintergrund – verbunden mit der bestehenden Personalsituation in den Bezirken – ist den SGÄ ein stabiler und qualifizierter Regelbetrieb derzeit kaum möglich, was sich auch in der Qualität der bisherigen Reinigung öffentlicher Grünflächen zeigt. Berlin, den 13.12.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz