Drucksache 18 / 17 160 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 28. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018) zum Thema: Baerwaldbad in Kreuzberg und Antwort vom 07. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17160 vom 28.11.2018 über Baerwaldbad in Kreuzberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Haltung vertritt der Senat gegenüber dem Ziel, das Baerwaldbad in Kreuzberg als Schwimmbad zu reaktivieren? 3. Wie steht der Senat zu der Möglichkeit, das Baerwald vom Bezirk zu übernehmen und es selbst bzw. durch die Berliner Bäder-Betriebe zu betreiben? Zu 1. und 3.: Grundsätzlich strebt der Senat eine Sicherung der Rechte des Landes Berlin an der Immobilie “Baerwaldbad” an. Inwieweit eine zukünftige Nutzung als Schwimmbad oder eine Betreibung durch die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) erfolgen soll, muss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. 2. Wie unterstützt der Senat den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bei den Bestrebungen einer Reaktivierung? Zu 2.: Nach dem derzeitigen Stand der Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird nach dem Heimfall zunächst eine temporäre Übertragung der Immobilie in das bezirkliche Finanzvermögen, die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie/eines Gutachtens (Kostenermittlung und Nutzungskonzept) sowie die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes für die Sanierung präferiert. 4. Wie hat der Senat auf das Ersuchen des Bezirks reagiert, die Finanzierung eines Gutachtens zur Feststellung der Sanierungskosten und für ein Baugutachten zu tragen? Seite 2 von 2 Zu 4.: Nach Auskunft des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Finanzierung eines Bausubstanzgutachtens, bisher abgelehnt. Die Bezirksstadträte für Bauen, Wohnen und Facility Management und für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport haben sich daraufhin in einem Brief an die zuständige Senatsverwaltung gewandt und deutlich gemacht, dass die Finanzierung des Gutachtens aus Mitteln des städtebaulichen Denkmalschutzes eine notwendige Voraussetzung ist, um anhand des Bausubstanzgutachtens die weiteren Schritte abzustimmen. 5. Welche baulichen Mängel liegen nach Kenntnis des Senates beim Baerwaldbad vor? Zu 5.: Eine Aussage zu baulichen Mängeln kann derzeit nicht getroffen werden. 6. Wird der Senat den Bezirk im Falle eines Heimfalls des derzeit bestehenden Erbbaurechts des Baerwaldbads dahingehend unterstützen, dass der Bezirk das Bad nicht in sein eigenes Fachvermögen aufnehmen muss, sondern dies geeignete Stellen auf Landesebene übernehmen? Zu 6.: Eine dauerhafte Übernahme in das Fachvermögen Sport wird seitens des Bezirksamtes derzeit ausgeschlossen, da eine Fachnutzung über längere Zeit nicht möglich sei. Zielstellung bleibt es zunächst, die Immobilie temporär in das Finanzvermögen des Bezirks zu übernehmen und nach einer Entscheidung über eine zukünftige Nutzung einem anderen Vermögensträger zu übereignen. Berlin, den 07. Dezember 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport