Drucksache 18 / 17 166 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 28. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2018) zum Thema: Was hat das „HOWOGE-BSO-Gutachten“ von Prof. Beckers gekostet? und Antwort vom 12. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 17 166 vom 28.11.2018 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat legte am 21.11.2018 „[z]ur Beratung des Schreibens über „Berliner Schulbauoffensive (BSO): Modellkonzeption zu Neubau und Sanierung durch HOWOGE“ – rote Nummer 1479 – am 21.11.2018 […] [zwei gutachterliche] Stellungnahmen [vor] […].“, zum einen von Prof. Dr. Thorsten Beckers und Andrej Ryndin und zum anderen von Prof. Dr. Georg Hermes und Dr. Holger Weiß. 1. Wie viel haben die Gutachten jeweils gekostet? Zu 1.: Beide gutachterlichen Stellungnahmen zu den Fragen zur Einordnung in die Systematik von Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und privatrechtlich organisierten Entitäten sowie zu Privatisierungs- und Schuldenbremsen sind zu einem Entgelt in Höhe von 10.000 Euro ohne zusätzliche Umsatzsteuer vereinbart worden. Während der Erstellung der juristischen Stellungnahme durch Prof. Dr. Hermes und Dr. Weiß ergab sich die Notwendigkeit, in diesem Zusammenhang auch die Frage der verfassungs- (Verfassung von Berlin) und einfach-gesetzlichen (Schulgesetz) Zuständigkeiten im Verhältnis Bezirke zur Senatsebene untersuchen zu lassen. Dafür wurde nachträglich ein Zusatzentgelt in Höhe von 2.000 Euro zzgl. Umsatzteuer (380 Euro), insgesamt also 12.380 Euro, vereinbart. 2. Wie wurden die Gutachten ausgeschrieben? Zu 2.: Die Erstellung der gutachterlichen Stellungnahmen wurde nicht ausgeschrieben. 3. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Gutachter? Zu 3.: Es waren folgende besonderen Umstände gegeben, die eine Direktvergabe an die Verfasser rechtfertigten: Herr Prof. Dr. Beckers verfügt als Inhaber des Lehrstuhls für Infrastrukturmanagement und Verkehrspolitik der Technischen Universität Berlin über umfassende Expertise im 2/2 Bereich der Planung, Bepreisung, Finanzierung und Regulierung sowie Organisation von monopolistischen Infrastrukturen, wie dies beim Schulbau der Fall ist; dies gilt auch für Herrn Ryndin, der kurz vor dem Abschluss seiner Dissertation bei Prof. Dr. Beckers steht. Im Bereich der gutachterlichen Politikberatung zu Fragestellungen der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur haben beide umfassende Erfahrungen; Auftraggeber waren u.a. diverse Landes- und Bundesministerien, deutsche und internationale Verbände sowie der Bundesrechnungshof; Sie haben mehrfach interdisziplinäre Forschungsvorhaben, insbesondere zur Analyse wirtschafts- und infrastrukturpolitischer Themen koordiniert und hierbei die genannten Rechtswissenschaftler einbezogen; sie verfügen so über ein Alleinstellungsmerkmal bei der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich der öffentlichen Infrastruktur; Insbesondere bei der bisher einmaligen Begutachtung der ökonomischen sowie rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Bundesfernstraßen - und -autobahnbaus unter Berücksichtigung einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft der öffentlichen Hand haben die vier genannten Personen ihre Kompetenz und Erfahrung unter Beweis gestellt; die Situation hinsichtlich Einbindung der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) in die Berliner Schulbauoffensive (BSO) steht diesem Projekt im Wesentlichen gleich. Die bei den vorgenannten Personen vorliegende Kombination aus infrastrukturwissenschaftlicher und ökonomischer bzw. juristischer Expertise und dem Zusammenspiel beider Bereiche sowie der Erfahrung in der wissenschaftlichen Politikberatung stellt im Sinne des § 55 LHO ein Alleinstellungsmerkmal dar, das einen Verzicht auf eine Ausschreibung ausnahmsweise gerechtfertigt hat. 4. Falls keine Ausschreibung erfolgte, wurden weitere Gutachter angefragt? Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Angefragten? Zu 4.: Aus den zu Frage 3 dargelegten Gründen erfolgten keine weiteren Anfragen. 5. Wurden weitere Gutachteraufträge in Sachen Berliner Schulbauoffensive erteilt? Wenn ja, welche genau und zu welchen Kosten? Zu 5.: Weitere Gutachten oder gutachterliche Stellungnahme wurden nicht vergeben. Mit einem Bewertungs- und Beratungsmandat in steuerlicher Hinsicht wurde die Kanzlei DENTONS Europe LLP zum Preis von 10.000 € beauftragt. Berlin, den 12.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen