Drucksache 18 / 17 171 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 28. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2018) zum Thema: Gastherme vs. Brennwerttherme und Antwort vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17171 vom 28.11.2018 über Gastherme vs. Brennwerttherme Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gasthermen sind in Berlin in privaten Wohnungen derzeit schätzungsweise noch vorhanden? Antwort zu 1: Im Jahr 2017 waren noch rund 243.000 Umlaufgaswasserheizer (mit und ohne Brauchwassererwärmung) ohne Brennwerttechnik zu verzeichnen. Das Ergebnis bezieht sich auf die statistische Zusammenstellung der Meldungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach § 16 der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) aus dem Jahr 2017. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Ökobilanz dieser Thermen im Verhältnis zu modernen Brennwertthermen? Antwort zu 2: Dem Senat ist nicht bekannt, welchen technischen Stand die in privaten Wohnungen derzeit vorhandenen Gasthermen aufweisen. Daher ist eine konkrete Bewertung nicht möglich. Üblicherweise gilt jedoch, dass der Austausch eines veralteten Gerätes gegen ein modernes Brennwertgerät aufgrund der höheren Anlageneffizienz mit Verbrauchs- und damit Emissionseinsparungen verbunden ist. 2 Frage 3: Welche Anreize gibt es für Vermieter und Mieter von einer alten Gastherme auf eine moderne Brennwerttherme zu wechseln? Antwort zu 3: Dem Senat liegt zu Anreizen für Vermieter und Mieter, von einer alten Gastherme auf eine moderne Brennwerttherme zu wechseln, keine abschließende Übersicht vor, da dazu keine Erhebungen durchgeführt werden. Es kann aber auf die Bundesförderung im Rahmen des KfW-Programms 151/152 Energieeffizient Sanieren - Kredit hingewiesen werden. Der Bund fördert in diesem Rahmen den Austausch eines Wärmeerzeugers auf Basis fossiler Energien, der nicht auf Brennwerttechnik basiert, gegen den Einbau von Brennwertkesseln mit Öl oder Gas als Brennstoff (Brennwerttechnik verbessert nach DIN V 4701-10) (vgl. „Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit Bauen, Wohnen, Energiesparen“ der KfW mit Stand vom 16.11.2018). Details zu den Förderbedingungen sind in den Förderbestimmungen der KfW enthalten. Berlin, den 10.12.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz