Drucksache 18 / 17 174 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2018) zum Thema: Förderprogramm Qualifizierung und Beschäftigungsförderung (QUAB) und Antwort vom 18. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17174 vom 29.11.18 über Förderprogramm Qualifizierung und Beschäftigungsförderung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fördermittel wurden in den Jahren seit 1986 bis 2017 jeweils jährlich für das QUAB- Programm aufgewendet und wie hoch waren die hierdurch ausgelösten Investitionen in die energetische Gebäudesanierung (bitte um jährliche Aufstellung)? Zu 1.: Entsprechend einer Evaluation des Förderprogramms Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen im Baugewerbe (QUAB) der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung vom 22.06.2016 wurden im Zeitraum von 1986 bis 2015 insgesamt 657 Bauvorhaben bewilligt mit einem Investitionsvolumen von 376.157.766 €. Das Land Berlin gewährte in dieser Zeit für diese Bauvorhaben einen Baukostenzuschuss von insgesamt 85,15 Mio. € und löste bei den beteiligten Bauherren Investitionen von mehr als 376 Mio. € aus. Der Übersicht der KEBAB gGmbH vom 20.12.2017 sind folgende Zahlen zu entnehmen. KEBAB - Programm "Qualifizierung und Beschäftigung" - Gesamtüberblick von 1986 bis 2017: 2 Haushalts- Baukosten- Ausgelöste jahr zuschüsse Investitionen ( € ) ( € ) 1986 121.505 558.925 1987 454.219 2.043.987 1988 4.431.264 19.054.437 1989 3.245.229 14.279.009 1990 2.048.808 7.785.470 1991 1.466.455 6.012.464 1992 1.326.925 4.378.851 1993 2.750.042 11.550.177 1994 4.758.117 21.887.336 1995 2.953.971 8.034.802 1996 2.240.628 6.567.708 1997 2.087.896 5.682.053 1998 4.877.890 18.393.126 1999 4.662.155 20.861.197 2000 4.927.474 23.035.419 2001 5.010.660 20.614.811 2002 2.535.565 12.144.751 2003 2.770.001 12.063.550 2004 2.700.000 14.416.989 2005 3.000.000 14.860.459 2006 2.991.616 15.491.634 2007 2.639.697 12.450.189 2008 3.189.089 13.319.572 2009 2.940.563 13.034.827 2010 3.786.923 18.430.242 2011 2.694.812 13.080.258 2012 2.723.969 14.315.716 2013 2.263.600 12.930.934 2014 2.264.261 12.054.696 2015 1.211.312 6.824.177 2016 2.476.495 14.103.494 2017 1.753.586 10.471.773 Summe 89.304.728 400.733.033 Weiterhin wurden für die Durchführung des Programms Finanzierungsmittel für die KEBAB gGmbH und die Investitionsbank Berlin (IBB) eingesetzt. Entsprechend der Haushaltsplanung erhält die IBB für die Abwicklung ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2 v. H. der bewilligten Fördermittel und der Projektträger KEBAB für die Akquirierung und Betreuung der Projekte ein Honorar von 2 v. H. der Programmmittel. Demnach wurden rechnerisch mindestens weitere 3.572.189 € für die Programmabwicklung eingesetzt. Die für Arbeit zuständigen Senatsverwaltungen beteiligten sich beim Projektträger KEBAB gGmbH im Rahmen des Projektes "Qualifizierung und Beschäftigung" an der Finanzierung einer Regiestelle zur Koordinierung der unterschiedlichen 3 Aufgabenbereiche – Umsetzung der Sanierungsprogramme, Beantragung und Abwicklung von Beschäftigungsmaßnahmen, Abstimmung mit den Auftraggebern, Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümern und Bauunternehmen – mit bis zu 65.000 Euro im Jahr. Es handelt sich aus der Perspektive der Beschäftigungsförderung nicht um ein „Förderprogramm“, sondern lediglich um die Finanzierung eines Einzelprojektes. Die genauen Daten zur Förderung können rückwirkend über einen so langen Zeitraum nicht zur Verfügung gestellt werden, zumal sich der Zuschnitt der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung in jeder Legislaturperiode geändert hat und Förderakten nur für einen begrenzten Zeitraum archiviert werden. 2. Wie viele Langzeitarbeitslose, beschäftigungslose Jugendliche sowie Flüchtlinge konnten 1986 bis 2017 jeweils jährlich neu beschäftigt und weiterqualifiziert werden (bitte um jährliche Aufstellung)? Zu 2.: Das QUAB-Projekt zielte darauf ab, Arbeitslose wirtschaftsnah im Bereich energetischer Sanierungsmaßnahmen einzusetzen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und zur beruflichen Integration beizutragen. Unter dem o. g. Programm wurde von der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung ein Projekt gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit, später Bundesagentur für Arbeit (BA), und der für städtebauliche Sanierung zuständigen Senatsverwaltung gefördert. Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung hat sich an den Kosten für die Regiestelle beteiligt, da sie eine Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit Beschäftigungsmaßahmen für arbeitslose Menschen für sinnvoll erachtet hat. Die Zuschüsse der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung dienten der administrativen Unterstützung im Hinblick auf die Verknüpfung beider fachlicher Ziele, Sanierung und Beschäftigung. Unter Nutzung der Förderinstrumente der BA wurden im Rahmen des Projektes nach Angaben des Trägers folgende Beschäftigungsmöglichkeiten bei den an den Sanierungsaufträgen beteiligten Unternehmen mit einer teilnehmerbezogenen durchschnittlichen Beschäftigungsdauer von einem halben Jahr in dem geförderten Projekt geschaffen: Haushalts- Teiljahr nehmer/innen ( Anzahl ) 1986 7 1987 26 1988 87 1989 58 1990 43 1991 37 1992 40 1993 81 1994 77 1995 52 1996 88 1997 93 1998 146 1999 127 2000 152 2001 170 2002 174 4 2003 136 2004 121 2005 111 2006 127 2007 109 2008 103 2009 110 2010 114 2011 102 2012 114 2013 107 2014 101 2015 90 2016 97 2017 81 Summe 3.081 3. Wie viele der in Beschäftigung gebrachten Langzeitarbeitslosen, beschäftigungslosen Jugendlichen und Flüchtlinge wurden nach Abschluss der Baumaßnahme weiterbeschäftigt und konnten dauerhaft in Beschäftigung gebracht werden? Zu 3.: Eine Differenzierung nach Langzeitarbeitslosen, beschäftigungslosen Jugendlichen und Flüchtlingen ist nicht möglich. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtanzahl der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt nach Angaben des Trägers: Haushalts- Teiljahr nehmer/innen ( Anzahl ) 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 16 1996 31 1997 30 1998 51 1999 40 2000 34 2001 33 2002 15 2003 31 2004 24 2005 19 2006 22 2007 15 5 2008 16 2009 17 2010 16 2011 15 2012 20 2013 19 2014 17 2015 13 2016 16 2017 15 4. Wie hoch ist die durch das Förderprogramm angeregte rechnerische Senkung des Energieverbrauchs und CO2-Einsparung? Zu 4.: Nach Angaben der KEBAB gGmbH vom 20.12.2017 soll durch die Förderung rechnerisch der Energieverbrauch insgesamt um 108.069.000 kWh gesenkt und 30.259.230 kg CO2 eingespart worden sein. 5. Wurde eine Evaluation des QUAB-Programms durch den Senat durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 5.: Die in der Antwort zur Frage 1 erwähnte Evaluation des Förderprogramms Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen im Baugewerbe vom 22.06.2016 diente der Neujustierung und Anpassung des Förderungsprogramms an die veränderten bzw. weiterentwickelten klima- und umweltpolitischen Zielsetzungen. Mit der Erarbeitung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms und dessen Zielsetzungen wurden weiterreichende Prämissen gesetzt, die nicht nur eine Fassadendämmung berücksichtigt und fördert. Im Rahmen der Auswertung der Evaluation 2016 in gemeinsamen Steuerungsrunden mit der KEBAB gGmbH bei der IBB haben Gespräche zur Zukunft des Programms QUAB stattgefunden, in denen vereinbart wurde, dass eine Fortführung des Programms in der seinerzeitigen Form (nur Wärmedämmung) nicht zielführend ist. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 enthält diverse Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Bereich Klimaschutz sind unter anderem Maßnahmen im Handlungsfeld Gebäude geplant, durch die die Kohlendioxidemissionen in Berlin reduziert und Energie eingespart werden soll. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Federführung für die Maßnahme „Energiespar-Förderprogramm des Landes Berlin“ (Maßnahme 2.10 im Umsetzungskonzept für den Zeitraum bis 2021 für das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 07.12.2018 ein Modernisierungsprogramm gestartet, das auf die Kombination energetischer Sanierung und Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen ausgerichtet sein wird. Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 sollten die Landesförderprogramme auf warmmietenneutrale energetische Sanierungen ausgerichtet werden. Gemäß dem Umsetzungskonzept für den Zeitraum bis 2021 für das Berliner Energieund Klimaschutzprogramm 2030 soll mit einer entsprechenden Förderung des Landes Berlin ein deutlicher Impuls gesetzt werden. Ziele sind die verstärkte energetische 6 Sanierung in Verbindung mit dem Erhalt preisgünstigen Wohnraums, die Erhöhung der Sanierungsrate im Mietwohnungsbau sowie eine Unterstützung bei der Lösung des Mieter-Vermieter-Dilemmas hinsichtlich der Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen. Berlin, den 18. Dezember 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales