Drucksache 18 / 17 177 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 30. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2018) zum Thema: Sicher zur Schule mit dem „Laufbus“ und Antwort vom 11. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 177 vom 30. November 2018 über Sicher zur Schule mit dem „Laufbus“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat das Projekt „Laufbus“ ein, welches derzeit an verschiedenen Berliner Grundschulen erprobt wird? Zu 1.: Der Laufbus, auch als Walking Bus bezeichnet, verfolgt die Idee, dass junge Schülerinnen und Schüler in einer organisierten Gruppe sicher und verlässlich zur Schule laufen. Sie gehen gemeinsam, auf einer festgelegten Route, zu festgelegten Zeiten und mit vereinbarten „Haltestellen“, wo sich weitere Kinder anschließen. Auch unter den Bezeichnungen „Schulwegpaten“ und „Tausendfüßler“ sind Schulweggemeinschaften unterwegs. Die Maßnahmen unterscheiden sich dadurch, dass die Gruppen ohne oder mit Begleitung durch ältere Schülerinnen und Schüler oder Erwachsene laufen und dass in Abhängigkeit von der Länge des Schulweges die Gruppen auch an Treffpunkten starten, zu denen Schülerinnen und Schüler mit dem Auto gebracht werden. Der Senat schätzt Schulweggemeinschaften, die zu einem sicheren und selbstständigen Schulweg beitragen und den Kindern vor Schulbeginn die Möglichkeit von Bewegung und Kommunikation untereinander bieten, positiv ein. 2. Welche Schulen organisieren derzeit „Laufbusse“, um die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler zu verbessern? 2 Zu 2.: Der Senat hat keine Information darüber, welche Schulen im Einzelnen aktuell Schulweggemeinschaften bilden 3. Welche Erfahrungen konnten bislang mit dem Projekt an den verschiedenen Standorten gemacht werden? Inwiefern erfolgt ein Austausch zwischen den Schulen und dem Senat? Zu 3.: Der Austausch der Schulen zu Fragen der Schulwegsicherheit erfolgt insbesondere im Rahmen der regionalen Fortbildung in den regionalen Netzwerken zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Sie werden von den Schulberatenden für diese übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe geleitet. Die Schulberatenden tauschen sich in den Fachgesprächen der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung untereinander aus. Dazu gehören auch die Erfahrungen der Schule am Sandsteinweg, die eine große Schülerzahl hat und durch die Bildung von Schulweggemeinschaften, die von Schulwegpaten begleitet werden, den Autoverkehr vor der Schule erheblich eindämmen konnte. 4. Wie unterstützt der Senat die Bemühungen von Schulen und Eltern im Zusammenhang mit dem Projekt „Laufbus“? Zu 4.: Der Senat unterstützt generell die Schulen zur Thematik der Schulwegsicherheit. Dies geschieht durch die Schulberatenden für Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung innerhalb der regionalen Fortbildung und darüber hinaus auf Nachfrage beispielsweise im Bezirkselternausschuss oder bei öffentlichen Informationsveranstaltungen der Gesamtelternvertretung (GEV). Als Unterzeichner der Berliner Charta für Verkehrssicherheit beteiligte sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit anderen Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit unter anderem an der VELO Berlin. Gespräche mit Eltern und spielerische Angebote für Kinder regten zur Auseinandersetzung mit dem sicheren Schulweg an. 5. An welchen Schulen ist die Organisation eines „Laufbusses“ geplant? Zu 5.: Die Bildung von Schulweggemeinschaften gehört zu den Maßnahmen zur Schulwegsicherheit, die von den Schulen in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Dem Senat liegen keine Informationen vor, welche Schulen die Organisation eines Laufbusses planen. 6. Inwiefern erfolgt eine aktive Kommunikation und Verbreitung des Konzepts an allen Grundschulen? Falls das nicht der Fall ist, plant der Senat eine Information aller Grundschulen über das Konzept? 3 Zu 6.: Der Senat sieht die Organisation von Schulweggemeinschaften, wie die des Laufbusses, generell als eine Maßnahme zur Schulwegsicherheit an, die die Schulen eigenverantwortlich in ihren Konzepten verankern. Er unterstützt die Schulen darin, die schulische Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung konzeptionell in ihrem Schulprogramm zu verankern durch Fachtage und die Herausgabe einer Handreichung zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Berlin, den 11. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie