Drucksache 18 / 17 179 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2018) zum Thema: Nutzung des Olympiaparkgeländes und Antwort vom 11. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Nicole Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 179 vom 29.11.2018 über Nutzung des Olympiaparkgeländes ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen anderen Nutzergruppen und/oder Organisationen, Veranstalter*innen, Vereinen etc., abgesehen von Hertha BSC, wird die regelmäßige Nutzung der Gebäude und/oder der Flächen des Olympiaparkgeländes von der Senatsverwaltung gestattet? Zu 1.: Grundsätzlich steht der Olympiapark allen sportförderwürdigen Organisationen zur Verfügung. Wie in der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) geregelt, können interessierte Nutzerinnen und Nutzer einen Antrag auf Überlassung stellen. Die Vergabe der Flächen und Gebäude erfolgt generell nach SPAN und die sportliche Nutzung steht immer vor einer anderweitigen Nutzung. 2. Wie erfolgt die Verteilung der Flächen? Wie oft werden Flächen auf Grund von Absage der Nutzer*innen nicht genutzt? Werden diese Flächen dann ggf. weitervergeben? Zu 2.: Die Verteilung der Flächen erfolgt sportartenspezifisch. Bislang wurde die Nutzung der Fläche 2 mal abgesagt und stand in beiden Fällen wieder allen Interessierten zur Verfügung. 3. Welche Veranstaltungen fanden einmalig im Olympiapark in den Jahren 2015, 2016 und 2017 statt? Bitte nach Jahren unter Angabe der Veranstaltungsart sowie deren Titel auflisten. Zu 3.: 2015: UEFA Champions League Finale Frauen und Männer, European Makkabi Games 2016: Keine einmaligen Veranstaltungen 2017: Internationales Deutsches Turnfest 2018: Leichtathletik Europameisterschaften Seite 2 von 2 4. Welche rechtlichen, wirtschaftlichen und ggf. veranstaltungsspezifischen Bedingungen sind für die Nutzung des Olympiaparkgeländes bei Veranstaltungen oder sportlicher Nutzung durch Vereine zu beachten? Zu 4.: Alle Voraussetzungen sind in der SPAN geregelt. 5. Wie weit im Voraus müssen Veranstaltungen angemeldet bzw. die Nutzung des Olympiaparkgeländes beantragt werden? Zu 5.: Im November des jeweiligen Vorjahres werden die Planungen und damit der Kalender des Folgejahres erstellt. Kurzfristige Anfragen sind - je nach Verfügbarkeit -möglich. 6. Wann wird der für den Herbst 2018 angekündigte Masterplan Olympiapark dem Abgeordnetenhaus vorgelegt? Zu 6.: Der Zwischenbericht liegt dem Abgeordnetenhaus seit Oktober 2018 vor. Die Ergebnisse der Instandsetzungsstudie sind noch auszuwerten. Die Auswertungsergebnisse sind in ein Gesamtkonzept zu überführen. Berlin, den 11. Dezember 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport