Drucksache 18 / 17 182 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 20. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2018) zum Thema: Europäer und Europäerinnen bei der Europawahl in Berlin und Antwort vom 12. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Silke Gebel (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 182 vom 20. November 2018 über Europäer und Europäerinnen bei der Europawahl in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wieviele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft können bei der Europawahl 2019 in Berlin wählen? 2. Aus welchen EU-Ländern kommen diese Bürgerinnen und Bürger (Mit der Bitte um Auflistung nach jeweiligem Land). Zu 1. und 2.: Das Wählerverzeichnis für die Europawahl im Land Berlin wird erst am 12. April 2019 erstellt. Mit Stand 31. Dezember 2017 waren insgesamt 245.121 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Alter von 18 Jahren oder älter in Berlin mit Hauptwohnung melderechtlich registriert. Diese gehörten folgenden EU-Mitgliedsstaaten an: Belgien 1.899 Bulgarien 22.684 Dänemark 3.095 Estland 801 Finnland 2.111 Frankreich 18.106 Griechenland 12.853 Irland 2.881 Italien 27.613 Kroatien 12.571 Lettland 3.271 Litauen 2.963 Luxemburg 750 Malta 88 Niederlande 6.344 Österreich 11.094 Polen 51.116 Portugal 4.860 Rumänien 16.514 Schweden 3.859 Slowakei 1.399 Slowenien 1.480 Spanien 13.649 Tschechien 2.268 Ungarn 5.380 (künftig wegfallend Vereinigtes Königreich 14.961) Zypern 357 ehemalige Tschechoslowakei 154 3. Welche Informationsangebote macht der Senat, um diese EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern auf die Europawahl aufmerksam zu machen? Seite 2 von 3 4. Mit welchen Institutionen arbeitet der Senat zusammen, um auf die Europawahl und das Recht von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern am Wohnort wählen zu können, aufmerksam zu machen? Zu 3. und 4.: Die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl liegt in der Verantwortung der Landeswahlleiterin des Landes Berlin sowie der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter in den Bezirken. Die Landeswahlleiterin informiert die Öffentlichkeit kontinuierlich über alle wesentlichen Verfahrensfragen der Europawahl u. a. durch Herausgabe von Pressemitteilungen . Am 11. Oktober 2018 ist eine Anzeige zur Beteiligung von in Berlin lebenden Unionsangehörigen an der Europawahl 2019 im Tagesspiegel erschienen. Bis Ende Januar 2019 wird die Landeswahlleiterin zusätzlich alle in Berlin lebenden Unionsangehörigen , die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben werden, anschreiben und über die Möglichkeit einer Eintragung in das Wählerverzeichnis informieren, sofern sie sich nicht 1999 oder später bereits haben eintragen lassen. Diejenigen, die bereits eingetragen sind, werden darüber informiert, dass sie eingetragen sind und im April eine Wahlbenachrichtigung erhalten werden. Die Landeswahlleiterin kooperiert bei allen in Berlin stattfindenden Wahlereignissen mit einer Vielzahl von Stellen, z. B. mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bezüglich der Faltblätter , die an nicht im Melderegister verzeichnete Personen verteilt werden, und mit den Justizvollzugsanstalten, in denen alle Inhaftierten Hinweisblätter und Briefwahlanträge erhalten. Zusätzlich wird eine Broschüre in leicht verständlicher Sprache in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Berliner Aktionsbündnis für Menschen mit Behinderung (Das Blaue Kamel) herausgegeben. Die Broschüre eröffnet u. a. auch Menschen mit eingeschränkten Sprachkenntnissen ein leichteres Verständnis der Berliner Verfahrensabläufe bei den Wahlen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bietet unter www.berlin.de/Europawahl ab Januar 2019 eine zentrale Berliner Webseite zur Berliner Europawahl an. Diese wird die Berliner Angebote zur Europawahl zielgruppengerecht clustern und hierbei auch auf die zentrale Kampagne des Europäischen Parlaments www.diesmalwaehleich.eu bzw. www.thistimeimvoting.eu hinweisen. In Vorbereitung der Europawahl 2019 arbeitet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit einer Vielzahl an Akteuren der europapolitischen bzw. kulturellen Bildung zusammen, vernetzt, bündelt Informationen und sichert auch Anschubfinanzierungen von ausgewählten Projekten. Hierbei handelt es sich z. B. um die Europäische Akademie Berlin, den Verein Bürger Europas, Polis180, die Berliner Landeszentrale für politische Bildung (für drei Jahre das Berliner EU-Informationsrelais der Europäischen Kommission), die Kreuzberger Kinderstiftung, die Berliner Europa-Union, die Stiftung Zukunft Berlin, die Vereinigung der Europäischen Kulturinsitute in Berlin, das Informationsbüro des Europäischen Parlaments und die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Seite 3 von 3 5. Wieviele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger konnten bei den Europawahlen 2014 und 2009 wählen 5a) Wiewiele haben von diesem Recht in Berlin Gebrauch gemacht? 5b) Wieviele haben ihr Wahlrecht in einem anderen EU-Land genutzt? Zu 5.: Die erfragten Daten liegen dem Senat nicht vor. Im Jahr 2014 waren von den etwa 200.500 in Berlin lebenden volljährigen Unionsangehörigen rund 14.300 ins Wählerverzeichnis eingetragen, im Jahr 2009 waren von den etwa 135.000 in Berlin lebenden volljährigen Unionsangehörigen rund 9.400 ins Wählerverzeichnis eingetragen. Berlin, den 12 Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport