Drucksache 18 / 17 188 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Verbindungen zu Schlüsseldiensten (II) und Antwort vom 14. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 188 vom 29. November 2018 über Organisierte Kriminalität – Verbindungen zu Schlüsseldiensten (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüsseldienste haben sich in den letzten acht Jahren über die Gewerbedatenbank MIGEWA registrieren lassen und wie viele sind in der Datenbank insgesamt erfasst? (Aufstellung nach Jahren erbeten). Zu 1.: Mit Stand 7. Dezember 2018 lassen sich in der Gewerbedatenbank MIGEWA unter dem Suchbegriff „Schlüsseldienst" für die vergangenen acht Jahre insgesamt 274 neue Gewerbeanmeldungen nachvollziehen. Diese gliedern sich wie folgt: Jahr Anmeldungen 2011 27 2012 23 2013 34 2014 39 2015 35 2016 42 2017 24 2018 50 Summe 274 Insgesamt lassen sich in der Gewerbedatenbank 1.236 Betriebe unter dem Suchbegriff „Schlüsseldienst“ nachvollziehen. Davon sind derzeit 455 als aktives Gewerbe erfasst. Im Vergleich zur Beantwortung der Frage Nummer eins der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nummer 18/15927 konnten nunmehr statistische Werte für alle 12 Berliner Bezirke aufgeliefert werden. Die aufgelieferten Zahlen sind gemäß der Ausführungen zu den Fragen Nummer zwei bis vier nicht als abschließend zu betrachten. Seite 2 von 4 2. Gibt es in Berlin neben der Gewerbedatenbank MIGEWA weitere zugelassene Datenbanken oder Online-Tools zur Gewerbeanmeldung und wenn ja, wie werden die verschiedenen Online-Dienste mit einander abgestimmt? (Wenn nein, nach welchen Kriterien wurde die Online-Lösung MIGEWA als exklusiver Dienst zur elektronischen Gewerbeanmeldung ausgewählt und durch wen?) 3. Welche Senatsverwaltung ist federführend für die Anmeldung und Erfassung von Gewerbetreibenden, explizit von Schlüsseldiensten im Land Berlin, zuständig und weshalb gibt es bis heute weder ein einheitliches System zur Erfassung der Gewerbe, noch ein umfassendes und verlässliches Register der gewerblichen Schlüsseldienste in Berlin? 4. Welche Rahmenbedingungen müssten geschaffen werden, um eine einheitliche Erfassung gewerblicher Schlüsseldienste durchzusetzen und welche Maßnahmen sind seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hierzu geplant, bzw. bereits in Umsetzung? Zu 2. bis 4.: Die Ordnungsaufgabe der Entgegennahme von Anzeigen über den Beginn, die Aufgabe und die Veränderung von Gewerbebetrieben und gewerblichen Tätigkeiten obliegt gemäß Nummer 21 des Zuständigkeitskatalogs Ordnungsaufgaben zu § 2 Absatz (Abs.) 4 Satz 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin den 12 Bezirksämtern. Gewerbeanzeigen können in Berlin von den Unternehmen wahlweise persönlich vor Ort bei dem zuständigen Ordnungsamt, postalisch oder über den Online-Service des Einheitlichen Ansprechpartners der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erstattet werden. Darüber hinaus gibt es in Berlin keine andere Möglichkeit, Gewerbeanzeigen zu erstatten. In jedem dieser Fälle werden die Gewerbeanzeigen ausschließlich in der vom Land Berlin hierfür beschafften Gewerbedatenbank MIGEWA zentral gespeichert. Diese Softwarelösung wurde vor circa 20 Jahren durch die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung beschafft und eingeführt und ist aktuell durch Verträge zur Weiterentwicklung, Nutzung und Wartung gebunden. Neben der Gewerbedatenbank gibt es keine weiteren Register für die elektronische Erfassung der Gewerbeanzeigen im Land Berlin. Gewerbeanmeldung und Datenerfassung in der Gewerbedatenbank sind bundesrechtlich geregelt. Sie richten sich nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) und der hierzu vom Bundeswirtschaftsministerium erlassenen Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV). Die Gewerbeanzeigenverordnung gibt in Anlage 1 das bundesweit für die Gewerbeanzeige zu verwendende Muster vor findet sich daher in anderen Gewerbedatenbanken deckungsgleich wieder. Darauf abgestimmt ist in der Gewerbeanzeige die ausgeübte gewerbliche Tätigkeit vom Gewerbetreibenden im Freitextfeld möglichst genau zu beschreiben. Vorgaben zur Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten oder Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „Schlüsseldienst" macht der Bundesgesetzgeber hierbei jedoch nicht. Die Gewerbeaufsicht soll durch die freitextliche Beschreibung ein möglichst genaues Bild der einzelnen gewerblichen Tätigkeiten der Gewerbetreibenden erhalten. Die Betriebsart „Schlüsseldienst" ist auch nicht in der Wirtschaftszweigsystematik des Statistischen Bundesamtes enthalten, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt keine umfassende, abschließende Auswertung aufgrund der Gewerbeanzeige möglich ist. Die Ursachen der mitunter nicht eindeutigen Erfassung eines Gewerbes liegen somit nicht in den etwaigen limitierten Möglichkeiten der Gewerbedatenbank MIGEWA, sondern darin, dass die gewerblichen Tätigkeiten bei der Anmeldung nicht mit einem vordefinierten Schlüsselwort hinterlegt werden müssen. Diese Modalität bei der Seite 3 von 4 Erfassung eines anzumeldenden Gewerbes lässt sich dabei auf alle Gewerbebereiche übertragen. Recherchemöglichkeiten bestehen demnach auch nur innerhalb der Grenzen der bundesrechtlichen Vorgaben. Ohne entsprechende Änderung der Vorgaben für die Gewerbeanmeldung (Gewerbeordnung, GewAnzVO) kann es auch bei der Gewerbeanmeldung keine anderen Erfassungsmodalitäten gewerblicher Schlüsseldienste geben. Maßnahmen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sind hierzu derzeit nicht in Planung. 5. Welche Fälle von Übervorteilung, Betrug und unsachgemäßer und/oder nicht erfolgter Rechnungsstellung für Dienstleistungen durch Schlüsseldienste sind in den vergangenen acht Jahren zur Anzeige gebracht worden? (Aufstellung erbeten.) Zu 5.: Die Frage kann durch den Senat nicht beantwortet werden, da keine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage erfolgt. 6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um der Übervorteilung von Kund/innen von Schlüsseldiensten an der Haus- oder Wohnungstür zu entgegnen bzw. wie können sich Verbraucher/innen vor Betrug und Abzocke schützen? 7. Welche Maßnahmen ergreifen die Strafermittlungsbehörden um gegen derartige Betrugsfälle proaktiv vorzugehen? Zu 6.: und 7.: Die Staatsanwaltschaft Berlin leitet bei Bekanntwerden zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat stets ein Ermittlungsverfahren ein und führt die erforderlichen Ermittlungen. Alle bei der Polizei Berlin angezeigten Vorfälle werden ebenfalls in Bezug auf das Vorliegen strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen der Schlüsseldienst-Mitarbeitenden geprüft. Dabei werden im jeweiligen Einzelfall alle gebotenen Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Namhaftmachung tatverdächtiger Personen durchgeführt. Ergeben sich aus den Ermittlungen konkrete Hinweise auf zielgerichtete, wiederholte Rechtsverstöße einzelner Unternehmen, so erfolgt hierzu eine Meldung an das zuständige Gewerbeamt zur Prüfung gewerberechtlicher Folgemaßnahmen. Ergänzend verweist die Polizei Berlin zum Schutz vor Betrug und Wucher im Zusammenhang mit Schlüsseldiensten und anderen Notdiensten sowohl im Rahmen von Strafermittlungsverfahren als auch im Zusammenhang mit den zahlreichen allgemeinen Präventionsveranstaltungen regelmäßig auf die umfassenden Tipps und Verhaltenshinweise, die – in mehreren Sprachen – der Internetpräsenz der Verbraucherzentrale Berlin zu entnehmen sind. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage Nummer sechs der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nummer 18/15927 verwiesen. 8. Seit wann erfolgt die gezielte Steuerfahndung im Bereich dieses Gewerbes und wie viele Betrugsfälle wurden in diesem Zusammenhang bisher aufgedeckt? Zu 8.: Die Berliner Steuerverwaltung überprüft grundsätzlich unabhängig von der Art des Gewerbes sämtliche Steuerfälle unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens. Die Maßnahmen erfolgen durch den Innendienst der Finanzämter sowie im Bedarfsfall Seite 4 von 4 durch eine Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist die Berliner Steuerverwaltung gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht, so dass diesbezüglich keine Beantwortung durch den Senat erfolgen kann. 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in den letzten acht Jahren gegen Schüsseldienstunternehmen in Berlin, welche durch Betrug und Steuerhinterziehung auffällig wurden, eingeleitet? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 9.: Die Frage kann durch den Senat nicht beantwortet werden, da keine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage erfolgt. 10. Welche Informationen hat der Senat zur Webseite http://blacklist-schwarzeliste.de/allgemein.html und zu deren Betreiber und wie bewertet der Senat das Informationsangebot der Webseite? 11. Sind dem Senat nähere Informationen zum Schlüsseldienst mit der Internetpräsenz http://schloss.meister24std.de bekannt und liegen gegen den Inhaber Verdachtsfälle wegen Serviceleistungen ohne Rechnungsstellung oder anderweitige Strafanzeigen vor? Zu 10. und 11.: Dem Senat liegen keine näheren Informationen zu den aufgeführten Internetpräsenzen und damit in Verbindung stehenden Personen vor. Berlin, den 14. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport