Drucksache 18 / 17 194 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2018) zum Thema: Immobilien der BSR und Antwort vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17194 vom 2. Dezember 2018 über Immobilien der BSR Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Immobilien (Lage, Grundstücksfläche, Wohn/Nutzfläche, gegenwärtige Nutzung, Kaufpreis) außerhalb Berlins befinden oder befanden sich in den letzten fünf Jahren (ab 01.01.2013) im Eigentum der BSR oder ihrer Tochtergesellschaften? Antwort zu 1: Hierzu übermittelten die BSR folgende Aufstellung: 2 Liegenschaft Landkreis (Brandenburg ) Adresse Ort Grundstücks - fläche Wohn- / Nutzfläche gegenwärtige Nutzung Kaufpreis 1. Alter Feldweg Märkisch Oderland Alter Feldweg 10,12,14 Dahlwitz- Hoppegarten 35.628 m2 - 33.526 m² Gewerbefläche ; teilweise mit Erbbaurecht 2.102 m² Straßenfläche 2. Rudolf- Breitscheid- Straße Märkisch Oderland Rudolf- Breitscheid- Str. 45A Dahlwitz- Hoppegarten 6.094 m2 - 6.094 m² gewerblich vermietet 3. Deponie Schöneicher Plan Teltow- Fläming Schöneicher Plan 7, 8, 9 Zossen / OT Schöneiche 117.9868m2 - Abfalldeponie 4. Deponie Schwanebeck Barnim Zepernicker Straße 42 Schwanebeck 638.548 m2 - Abfalldeponie 5. Deponie Wernsdorf Dahme- Spree Neu Zittauer Straße 3 Königs Wusterhausen / OT Wernsdorf 290.969 m2 - Abfalldeponie 6. Kompostieranlage Hennickendorf Märkisch Oderland Rehfelder Straße 22A Rüdersdorf / OT Hennickendorf 100.566 m2 - Bioabfall/ Kompostierung 2,3 Mio. EUR --> Grundstücksverkäufe zu Liegenschaften der BSR außerhalb Berlins wurden seit 01.01.2013 nicht getätigt. Frage 2: Hat die BSR nach dem 01.01.2013 ein Miet- oder Pachtverhältnis für Immobilien außerhalb Berlins unterhalten? Falls ja, um welche Immobilien (Lage, Grundstücksfläche, Wohn/Nutzfläche, gegenwärtige Nutzung, Mietzins netto) handelt es sich hierbei? Antwort zu 2: Hierzu übermittelten die BSR folgende Aufstellung: 3 Kreditor Landkreis (Brandenburg ) Adresse Ort Grundstücks - fläche Wohn-/ Nutzfläche gegenwärtige Nutzung Mietzins p.a. [Brutto] 1. GBM Gleisbautechnik Brandenburg Teltow- Fläming Planstraße 6 - 7 Zossen / OT Schöneiche 4.626 m² - Straßenfläche zur Umgehungsstraße am anliegenden Grundstück 5.400 EUR 2. Kossätengemeinschaft Wernsdorf Dahme-Spree Wernsdorf Teilfläche - Flurstück 311 Königs Wusterhausen /OT Wernsdorf 4.257 m² - Pachtfläche - Flurstück 311 (Arrondierung) 762 EUR 3. Kossätengemeinschaft Wernsdorf Dahme-Spree Wernsdorf Teilfläche - Flurstück 438 und 439 Königs Wusterhausen / OT Wernsdorf 738 m² - Pachtfläche - Flurstück 438 und 439 (Arrondierung) 130 EUR Frage 3: Wie viele Müllverbrennungsanlagen betreibt die BSR gegenwärtig? Welche theoretische Jahreskapazität (Input in t, Output an Strom/Wärme) haben diese? Welche tatsächliche Auslastung wurde in den Jahren 2011 ff. jeweils erreicht? Antwort zu 3: Die BSR betreiben in Berlin eine Abfallverbrennungsanlage, das Müllheizkraftwerk Ruhleben. Welche Abfallmenge rein „theoretisch“ in dieser Anlage jährlich verbrannt werden könnte, hängt von der Betriebsweise der Anlage, der Qualität des Abfalls (Heizwert und Konsistenz) sowie der Verfügbarkeit der Anlage ab. In den Jahren 2011 bis 2017 wurden folgende Abfallmengen verbrannt und folgender Output für Strom bzw. Wärme erzeugt: 2017: Abfallinput: 560.700 t Output Strom: 158.270 MWh el. Output Wärme: 691.108 MWh th. 2016: Abfallinput: 536.695 t Output Strom: 148.741 MWh el. Output Wärme: 653.920 MWh th. 2015: Abfallinput: 487.075 t Output Strom: 151.800 MWh el. Output Wärme: 589.600 MWh th. 2014: Abfallinput: 545.467 t Output Strom: 147.488 MWh el. Output Wärme: 601.168 MWh th. 2013: Abfallinput: 527.771 t Output Strom: 29.338 MWh el. Output Wärme: 630.187 MWh th. 2012: Abfallinput: 474.959 t Output Strom / Output Wärme: keine Angaben vorliegend 4 2011: Abfallinput: 523.205 t Output Strom / Output Wärme: keine Angaben vorliegend Frage 4: Werden in den Anlagen ausschließlich Abfälle aus Berlin verfeuert? Falls nein, wie hoch war in den Jahren 2011 ff. der Anteil von "zugeliefertem" Abfall in Tonnen? Aus welchen Gründen war/ist die Zulieferung sinnvoll oder gar notwendig? Antwort zu 4: Die BSR teilten mit, dass in den Anlagen geringfügige Mengen aus Brandenburg behandelt werden. Der Anteil liegt weit unter 0,2 %. Es handelt sich um produktionsspezifische Abfälle, darunter hauptsächlich Krankenhausabfälle und Arzneimittel, für die keine Verbrennungskapazität in Brandenburg vorhanden ist. Tabelle 1: Anteil Restabfall aus Brandenburg 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Restabfall, gesamt (Mg) 890.230 854.443 846.800 853.348 854.889 870.844 880.431 Anteil aus Brandenburg (Mg) 431 200 337 386 342 941 1.214 Anteil aus Brandenburg (%) 0,05 0,02 0,04 0,05 0,04 0,11 0,14 * 2013. Änderung im Erhebungskonzept, Mengen rückwirkend angepasst Frage 5: Woher stammen diese etwaigen weiteren Abfälle genau und unterscheidet sich -falls ja, wie - deren Zusammensetzung grundsätzlich von Berliner Abfällen? Antwort zu 5: Die BSR teilten mit, dass sich die Zusammensetzung insofern von Berliner Abfällen unterscheidet, als dass sie nur aus produktionsspezifischen Abfällen bestehen, d.h., nach der Abfallverzeichnisverordnung alle Abfallschlüsselnummern außer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle), 20 03 03 (Straßenkehricht) und 20 03 07 (Sperrmüll). Berlin, den 17.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz