Drucksache 18 / 17 197 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 02. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2018) zum Thema: Sicherheit auf dem Breitscheidplatz und anderen Weihnachtsmärkten und Antwort vom 14. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17197 vom 02. Dezember 2018 über Sicherheit auf dem Breitscheidplatz und anderen Weihnachtsmärkten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Besucher (planerisch und soweit abweichend polizeilich genehmigt) gleichzeitig fasst der Weihnachtsmarkt auf dem Charlottenburger Breitscheidplatz? Zu 1.: Gemäß dem im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegten Sicherheitskonzept des Veranstalters des Weihnachtsmarktes auf dem Breitscheidplatz wird auf der Basis von Erfahrungen der letzten Jahre von einer maximalen Zugleichkonzentration von ca. 3.000 Personen ausgegangen. 2. Sofern der Zugang zum Veranstaltungsgelände nicht von überall möglich ist: welche Zuwege /Einlasstore o.ä. zum Veranstaltungsgelände bestehen an welchen Stellen in welcher Breite? Zu 2.: Der Zugang zum Veranstaltungsgelände ist von allen regulären Zuwegungen möglich . 3. Wie viele Personen können nach Planung der Genehmigungsbehörde die jeweiligen Eingänge pro Minute passieren? Zu 3.: Nach Untersuchungen des britischen Centre for the Protection of National Infrastructure beeinflussen Poller den Personendurchsatz nur unerheblich. Die Schutzmaßnahmen für den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz behindern nicht den freien Zugang. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass nach den bisherigen Feststellungen trotz eines hohen Besucheraufkommens Staubildungen an den Zugängen nicht bekannt geworden sind. 4. Sind alle Zugänge im Sinne der Frage zu 2. barrierefrei? Falls nein, weshalb nicht? Seite 2 von 3 Zu 4.: Ja. 5. Sind weitere Weihnachtsmärkte in Berlin durch weitgehend geschlossene Umzäunungen "gesichert "? Falls ja, um welche handelt es sich und wie sind die Fragen zu 1. bis 4. bezogen auf diese Märkte zu beantworten? Zu 5.: Umzäunungen von Veranstaltungsgeländen sind nicht gleichzusetzen mit Schutzmaßnahmen vor Überfahrtaten. Der Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz verfügt nicht über eine Umzäunung. Er ist u.a. durch Überfahrsperren geschützt, die den freien Zugang ermöglichen und Anschlägen wie am 19.12.2016 standhalten. Marktveranstaltungen mit Bezug zum Weihnachtsfest können auf privatem Grund, wie z.B. Kirchengelände, oder öffentlichen Flächen des Landes Berlin betrieben werden . Während Weihnachtsveranstaltungen im öffentlichen Raum einer Genehmigungspflicht durch die zuständigen Bezirksämter und – wenn das Berliner Hauptverkehrsstraßennetz betroffen ist – der Verkehrslenkung Berlin unterliegen, sind Weihnachtsmärkte auf Privatgelände grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Der Senat kann daher nicht abschließend angeben, wie viele Weihnachtsmärkte 2018 in Berlin betrieben werden und welche mit Sperren oder Umzäunungen gesichert sind. Der Polizei Berlin sind mit Stand 22. November 2018 neben dem Breitscheidplatz stadtweit – 10 – Marktveranstaltungen mit Weihnachtsbezug bekannt geworden, bei denen Sperrelemente zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei um die Märkte - „45. Spandauer Weihnachtsmarkt 2018“ (zeitgleich maximal ca. 8000 Besuchende , Beton-Sperrelemente, keine Umzäunung, barrierefrei), - „48. Spandauer Weihnachtstraum 2018“ (zeitgleich maximal ca. 1500 Besuchende , Wassertank- und Betonsperrelemente, keine Umzäunung, barrierefrei), - „Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg“ (durchschnittlich ca. 3300 Besuchende, Betonsperrelemente, Umzäunung vorhanden, Zuwege frei zugänglich , barrierefrei), - „Weihnachtsmarkt Wilmersdorfer Straße“ (Besuchende vermischt mit Einkaufsstraßenbesuchenden , Betonsperrelemente, keine Umzäunung, barrierefrei), - „Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz“ (zeitgleich maximal ca. 2000 Besuchende , Betonsperrelemente, Teilweise umzäunt, Zuwege frei zugänglich, barrierefrei ), - „Berliner Weihnachtszeit“ - Weihnachtsmarkt Rotes Rathaus (zeitgleich maximal ca. 12000 Besuchende, Traversen-Sperrsystem, Umzäunung vorhanden, Zugänge mit Vereinzelungsanlagen/Schleusen/Besucherzählung und separate Notausgänge vorhanden, barrierefrei), - „WeihnachtsZauber Gendarmenmarkt 2018“ (zeitgleich maximal ca. 7500 Besuchende , Betonsperrelemente, Umzäunung vorhanden, Zugänge mit Besucherzählung und separater Notausgang vorhanden, barrierefrei), - „Weihnachtsmarkt/Winterwelt am Potsdamer Platz“ (zeitgleich maximal ca. 2000 Besuchende, Schrammborde, keine Umzäunung, barrierefrei), - „Weihnachtsmarkt Tempelhofer Hafen“ (Besuchende vermischt mit Einkaufscenterbesuchenden , Betonsperrelemente, keine Umzäunung, barrierefrei), Seite 3 von 3 - „Familien-Weihnachtsmarkt Helle Mitte“ (zeitgleich maximal ca. 500 Besuchende, Umzäunung vorhanden, Wassertank-Sperrelemente, Zuwege frei zugänglich, barrierefrei). Berlin, den 14. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport