Drucksache 18 / 17 202 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2018) zum Thema: Besetzung der Schulleiterposition am Kantgymnasium und Antwort vom 11. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17202 vom 29. November 2018 über Besetzung der Schulleiterposition am Kantgymnasium ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der derzeitige Stand im Besetzungsverfahren? 3. Warum ist trotz Wahl auf der Schulkonferenz der neue Schulleiter immer noch nicht im Amt? 4. Wie haben sich ggf. die weiteren Bewerber auf diesen Posten im Nachgang positioniert? 5. Gibt es ggf. Klagen der weiteren Mitbewerber auf diesen Posten? Zu 1. und 3. bis 5.: Das Besetzungsverfahren ist aktuell durch den Antrag eines Mitbewerbers auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht blockiert. 2. Warum wurden den Mitgliedern der Schulkonferenz, nicht wie üblich, mind. 2 Bewerber für die Position vorgestellt? Zu 2.: Für die Besetzung der Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern gilt § 72 Absatz 2 des Schulgesetzes von Berlin. „Die Schulaufsichtsbehörde schlägt der Schulkonferenz die beiden geeignetsten Bewerberinnen oder Bewerber vor. Der Vorschlag kann bei überragender Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers auf diese oder diesen beschränkt werden.“ 2 6. Wann ist mit der Besetzung zu rechnen? Zu 6.: Der weitere Fortgang des Verfahrens ist von einer Lösung der gerichtlichen Auseinandersetzung abhängig. Berlin, den 11. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie