Drucksache 18 / 17 203 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 03. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2018) zum Thema: Zugeparkte Busspuren und Schienen: Wie arbeitet die Busspurbetreuung der BVG? und Antwort vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17203 vom 03. Dezember 2018 über Zugeparkte Busspuren und Schienen: Wie arbeitet die Busspurbetreuung der BVG? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 und 10 wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Busspurbetreuer*innen und Verkehrsmeister*innen sind bei der BVG beschäftigt (bitte Angabe von Stellen insgesamt, davon besetzt, von den besetzten Stellen tatsächlich einsetzbar – also abzüglich dauerkrank, Elternzeit, Mutterschutz o.ä.)? Antwort zu 1: Die BVG hat mitgeteilt, dass es 18 Planstellen für Busspurbetreuende gibt, von denen aktuell 14 besetzt und die entsprechenden Mitarbeitenden im Einsatz sind. Frage 2: Ist es zutreffend, dass die BVG in Bezug auf die neuen Befugnisse aus § 23 MobG plant, die Anzahl der Busspurbetreuer*innen zu erhöhen? Wenn ja, auf welchen Personalbestand soll die Anzahl der Busspurbetreuer*innen anwachsen? Wann soll der Personalaufwuchs abgeschlossen sein? 2 Antwort zu 2: Die BVG hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung der Anzahl von Kräften, die bei den Fahrzeugumsetzungen eingebunden sind, nach heutigem Stand in Höhe von ca. 40 Personalen erfolgen soll. Dabei wird es teilweise zu internen Veränderungen einzelner Arbeitsaufgaben kommen, sodass noch keine Aussage zum endgültigen Abschluss des Personalaufwuchses möglich ist. Frage 3: Zu welchen Zeiten sind Busspurbetreuer*innen der BVG verfügbar? Wonach richten sich die gegenwärtigen Dienstzeiten? Sofern nicht im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet wird: Ist eine solche Ausweitung insbesondere im Hinblick auf 24/7-Busspuren sowie Nachtbushaltestellen vorgesehen? Antwort zu 3: Die BVG hat mitgeteilt, dass derzeit die Busspurbetreuenden in einem Zwei-Schicht- System jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr im Einsatz sind. Geplant ist perspektivisch die Ausweitung auf einen Rund-um-die Uhr-Einsatz. Frage 4: Wann sollen die acht eigenen Abschleppfahrzeuge der BVG in Dienst gestellt werden? Antwort zu 4: Die BVG hat mitgeteilt, dass bei Planmäßigkeit des Beschaffungsprozesses die neuen Abschleppfahrzeuge im zweiten Halbjahr 2019 einsatzbereit sind. Frage 5: Hat diese Indienststellung bei der BVG Auswirkungen auf die Verträge des Landes Berlin mit Unternehmen zum Umsetzen von Fahrzeugen? Antwort zu 5: Bislang und derzeit werden auch die Fahrzeugumsetzungen von Flächen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unter anderem durch die BVG initiiert und stets durch die Polizei Berlin angeordnet bzw. Vertragspartner der Polizei Berlin mit dem Umsetzen beauftragt. Diese Fälle sollen künftig eigenverantwortlich durch die BVG abgewickelt und daher nicht mehr im Auftragsvolumen für die polizeilichen Verträge und deren Ausschreibung einkalkuliert werden. Die derzeitigen und künftigen vertraglichen Inhalte werden darüber hinaus von der Aufgabenübernahme durch die BVG nicht berührt. Frage 6: Sind die Verwaltungsvorschriften nach § 23 Abs. 4 MobG bereits erlassen worden? Wenn ja: Welchen Inhalt haben diese, insbesondere in Bezug auf die verkehrsrechtliche Ausbildung der BVG-Kräfte? Wenn nein: Wann sollen diese Vorschriften erlassen werden? Wie ist bis dahin die Ausbildung der BVG-Kräfte geregelt? 3 Antwort zu 6: Die Verwaltungsvorschriften gemäß § 23 Abs. 4 Mobilitätsgesetz (MobG) werden derzeit zwischen den für Verkehr und für Inneres zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt und sollen schnellstmöglich erlassen werden. Die BVG wird erst dann eigenverantwortlich Fahrzeugumsetzungen anordnen, wenn sämtliche notwendigen organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Bis dahin kommt ausschließlich das bereits in den zurückliegenden Jahren bei der Polizei Berlin verkehrsrechtlich ausgebildete Personal im Rahmen des bisher noch praktizierten beschleunigten Umsetzverfahrens zum Einsatz. Frage 7: Ist es zutreffend, dass die weitere Bearbeitung der durch BVG-Kräfte verteilten Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch die Bußgeldstelle der Berliner Polizei veranlasst wird? Antwort zu 7: Die BVG-Kräfte haben die Möglichkeit, im Wege der sogenannten Privatanzeige durch sie festgestellte Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr auf Busspuren, in Haltestellenbereichen oder Straßenbahngleisen zur Anzeige bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin zu bringen. Die Entscheidung über die Einleitung und Einstellung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren unterliegt im Rahmen des Opportunitätsprinzips dem pflichtgemäßen Ermessen der Bußgeldstelle. Frage 8: Wem stehen die Einnahmen aus den vorgenannten Anzeigen zu? Wer trägt die Kosten der Verfahren? Antwort zu 8: Einnahmen aus Verfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 7 eingeleitet wurden, fließen dem Berliner Landeshaushalt zu. Sämtliche Verfahrenskosten werden aus dem Haushalt der Polizei Berlin finanziert. Soweit im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder rechtskräftig verhängt werden, haben die Betroffenen neben dem Bußgeld weitere Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zu tragen, um die Verwaltungsverfahrenskosten abzugelten. Frage 9: Sofern die Verfahren nicht durch die Bußgeldstelle bearbeitet werden: Wie stellt der Senat sicher, dass eine Statistik über die Anzahl der von der BVG veranlassten Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen und Umsetzungen geführt wird? Antwort zu 9: Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 7 eingeleitet wurden, sind Bestandteil der Statistik der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die BVG (Kfz-Umsetzungen) werden dabei 4 nicht erfasst. Die entsprechenden Zahlen können über die polizeiliche Auskunfts - und Fahndungsstelle abgerufen werden. Frage 10: Ist es zutreffend, dass die BVG nach der gegenwärtigen Ausgestaltung Probleme hat, als nicht mit hoheitlichen Befugnissen bzw. nicht mit dem Recht zur Selbsttitulierung ausgestattete Institution bei selbst veranlassten Umsetzungen die entstandenen Kosten einzutreiben? Wie gedenkt der Senat, dieses Problem zu lösen? Wie gedenkt der Senat, mit den drohenden Einnahmeausfällen umzugehen? Antwort zu 10: Die BVG hat mitgeteilt, dass sie hinsichtlich des bislang praktizierten Verfahrens die ihr durch die Busspurbetreuung entstandenen Kosten anteilig gegenüber den Falschparkenden im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche geltend macht, wobei ihr grundsätzlich - bestätigt durch die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin - Ansprüche auf Erstattung hinsichtlich der Personal- und Verwaltungskosten sowie eines Nutzungsentgelts für ihre eingesetzten Fahrzeuge zustehen. Frage 11: Plant der Senat die Ausweitung von Busspurbetreuer*innen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Busspurbetreuer*innen)? Antwort zu 11: Ja, die Ausweitung von Bussonderfahrstreifen (sowohl durch Anlage von neuen Spuren als auch durch die Aufhebung zeitlicher Beschränkungen von Bussonderfahrstreifen) ist geplant (der Senat geht davon aus, dass die Frage 11 auf die Ausweitungen der Bussonderfahrstreifen zielt und lediglich aufgrund eines redaktionelles Versehens nach der Ausweitung von Busspurbetreuerinnen/Busspurbetreuern gefragt wird). Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz