Drucksache 18 / 17 205 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Harald Gindra und Katina Schubert (LINKE) vom 03. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2018) zum Thema: Entlassungen bei der Bayer AG und Antwort vom 13. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Die Linke) und Frau Abgeordnete Katina Schubert (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 17205 vom 03. Dezember 2018 über Entlassungen bei der Bayer AG ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Bayer – Konzern hat angekündigt, bis Ende 2021 rund 12.000 Arbeitsplätze abbauen zu wollen – davon einen signifikanten Teil in Deutschland. Wie viele der rund 5.200 Arbeitsplätze sind von dem geplanten Stellenabbau betroffen? Zu 1.: In der Aufsichtsratssitzung am 29.11.18 hat der Vorstand der Bayer AG dem Aufsichtsrat ein Strategiepapier vorgelegt, das Auswirkungen auf Standorte und Gesellschaften auch in Deutschland vorsieht. Rund 12.000 der weltweit 118.200 Arbeitsplätze (AP) sollen bis Ende 2021 abgebaut werden. Wie viele Arbeitsplätze davon am Standort Berlin in der Division Pharmaceuticals wegfallen werden, ist bisher noch nicht bekannt. 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Gründe für die vom Bayer-Konzern angekündigten Entlassungen von insgesamt rund 12.000 Mitarbeiter*innen? Zu 2.: Das Restrukturierungsprogramm des Bayerkonzerns zur Verbesserung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und der Stärkung des Life-Science- Kerngeschäftes kündigte sich erstmals im Sommer 2018 an. Zu diesem Zeitpunkt begannen auch Verhandlungen mit dem Betriebsrat. 3. Welche der in Berlin angesiedelten Konzernbereiche sind von dem Stellenabbau betroffen? Zu 3.: In Berlin hat die Bayer AG mit der Division Pharmaceuticals insgesamt 5.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon zählen rd. 2.000 AP zum Bereich Forschung & Entwicklung, 1.000 AP u.a. in der Produktion (Röntgenkontrastmittel, Pille und Augenmittel ) sowie rd. 2.200 AP zu weiteren allgemeinen Funktionen wie des weltweiten strategischen Pharma-Marketing (Marketing Pharmaceuticals Global). Es ist zum gegenwärtigen Stand davon auszugehen, dass in Berlin die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Pharma-Marketing Global betroffen sein werden. 4. Hat der Senat Kenntnis davon, dass der Bayer-Konzern mit der Belegschaft eine sogenannte Zukunftsvereinbarung getroffen haben soll? Wenn ja, was ist deren Inhalt? 2 Zu 4.: Strategische und organisatorische Veränderungen hat der Bayer-Konzern, wie üblich, im Vorfeld mit den Arbeitnehmervertretungen abgestimmt. Bestätigt wurde der Abschluss einer Zukunftssicherungsvereinbarung mit dem Betriebsrat, die betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2025 grundsätzlich ausschließt. Für Tochterunternehmen, die zum Verkauf stehen, sichert die gemeinsame Erklärung Arbeitsbedingungen ab. Zu der Beschäftigungssicherung für den Personalverbund der Bayer AG und der Absicherung von Arbeitsbedingungen für Tochterunternehmen , die zum Verkauf stehen, hat sich der Bayer-Vorstand zu bedeutenden Investitionszusagen für die einzelnen Divisionen und ein Bekenntnis zu den Standorten verpflichtet. So plant der Konzern weltweit bis Ende 2022 Zukunftsinvestitionen von insgesamt rund 35 Milliarden Euro, davon zwei Drittel in Forschung & Entwicklung und ein Drittel für Sachleistungen. 5. Inwieweit kann der Senat bestätigen, dass betriebsbedingte Kündigungen im Bayer-Konzern bis 2025 ausgeschlossen sind? Zu 5.: Der Senat steht zur „Zukunftssicherung Bayer 2025“ in Kontakt mit der Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretungen. Ziel ist der weitest gehende Erhalt von Kompetenzen und Arbeitsplätzen der Bayer AG am Standort Berlin. Das Unternehmen gehört zu den größten und wichtigsten Arbeitgebern Berlins. 6. Welche Kenntnis hat der Senat darüber, ob der Bayer-Konzern den von Entlassungen bedrohten Mitarbeiter*innen in Berlin alternative Arbeitsmöglichkeiten im Unternehmen angeboten hat? Zu 6.: Hierzu liegen noch keine Erkenntnisse vor. 7. Wie vielen der von Entlassungen bedrohten Mitarbeiter*innen wurden alternative Arbeitsmöglichkeiten im Unternehmen angeboten? Zu 7.: Siehe Antwort zu 6. 8. Hat der Bayer-Konzern Fördergelder der Berliner Senatsverwaltung in Anspruch genommen? Zu 8.: Das Unternehmen hat bis heute keine GRW-Förderung beantragt bzw. erhalten . Auch mit Bürgschaften ist das Unternehmen nicht begleitet worden. In den letzten 13 Jahren hat das Unternehmen auch keine Mittel aus den Innovationsförderprogrammen erhalten. 9. Wenn ja, in welcher Höhe, und welche Auflagen waren an die Inanspruchnahme der Fördergelder gebunden? Zu 9.: Siehe Antwort zu 8. Berlin, den 13. Dezember 2018 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................... 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