Drucksache 18 / 17 212 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 03. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2018) zum Thema: Unsere Feuerwehr in Lichtenberg (II) – Unterbringung, Desinfektion und Zeitplan und Antwort vom 19. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17212 vom 03. Dezember 2018 über Unsere Feuerwehr in Lichtenberg (II) – Unterbringung, Desinfektion und Zeitplan ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass für ein Fahrzeug vom Typ LF16-TS, welches der Freiwilligen Feuerwehr Lichtenberg zugeordnet ist, auf dem Standort Josef-Orlopp-Straße 69 kein Hallenstellplatz verfügbar ist und das Fahrzeug im Freien steht? Wenn ja, entspricht dies den Vorschriften des Bundes über die Unterbringung der gestellten Löschfahrzeuge? Wenn nein, welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat, um diesen Missstand abzustellen? Zu 1.: Es ist zutreffend, dass kein Hallenstellplatz für das Löschfahrzeug Typ LF 16-TS (TS = Tragkraftspritze) zur Verfügung steht. Damit ist die Intention des Bundes, die Fahrzeuge vor fremdem Zugriff geschützt unterzubringen, aufgrund des Stellplatzes auf dem Gelände grundsätzlich erfüllt. Eine frostfreie Unterbringung ist für das Fahrzeug nicht vorgegeben und erforderlich, weil es keinen Wassertank hat. Im Rahmen der geplanten Generalinstandsetzung der Feuerwache Lichtenberg ist vorgesehen, auch einen Hallenstellplatz für das Katastrophenschutzfahrzeug zu schaffen. 2. Ist es zutreffend, dass es im Zuge des Umzuges eines Notarzteinsatzfahrzeuges zum Standort Josef-Orlopp-Straße 69 vorgesehen war, für o.g. Fahrzeug einen zusätzlichen Carport zu errichten? Wenn ja, weshalb wurde dies nicht umgesetzt und bis wann wird diese Maßnahme abgeschlossen sein? Zu 2.: Das ist nicht zutreffend. 3. Ist es zutreffend, dass für die Feuerwache Lichtenberg die Errichtung einer Desinfektion vorgesehen war? Wenn ja, wieso wurde diese bislang nicht errichtet? Ist es weiter zutreffend, dass hierfür bereits Gelder im Haushalt eingestellt waren? Wenn ja, wofür wurde dieses Geld stattdessen eingesetzt und bis wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Seite 2 von 2 Zu 3.: Über einen Standort der Stützpunktdesinfektion ist noch nicht abschließend entschieden worden. Aufgrund der geplanten Generalinstandsetzung der Feuerwache und des hierfür erforderlichen Platzes für die Baustelleneinrichtung gilt die Feuerwache Lichtenberg aktuell nicht als idealer Standort für eine Stützpunktdesinfektion. Mittel für eine solche Maßnahme am Standort der Feuerwache Lichtenberg waren bislang nicht im Haushalt eingestellt. Berlin, den 19. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport