Drucksache 18 / 17 215 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2018) zum Thema: Lieber im Wald entsorgen als bei der BSR abgeben? – Warum wird die Annahme von Autoteilen auf den Recyclinghöfen verweigert? und Antwort vom 17. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17215 vom 03.12.2018 über Lieber im Wald entsorgen als bei der BSR abgeben? – Warum wird die Annahme von Autoteilen auf den Recyclinghöfen verweigert? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BSR - Berliner Stadtreinigungsbetriebe um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Warum ist auf den Recyclinghöfen der BSR – auch nicht gegen Entgelt – die Abgabe von Autoteilen (z.B. Front- und Kühlergrills, Scheinwerfer etc.) neuerdings nicht mehr möglich? Antwort zu 1: Die BSR haben wie folgt geantwortet: „Die BSR ist gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Berliner Betriebegesetz, § 5 Abs. 1 Satz 1 KrW- /AbfG Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin) und gem. § 20 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) für das Land Berlin für die in Berlin angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zuständig. Des Weiteren hat die BSR nach der Problemabfallverordnung noch gewisse in einer Anlage zu der Verordnung bezeichnete Schadstoffe anzunehmen. Autoteile stellen keine Abfälle aus privaten Haushaltungen dar. Daher besteht für die BSR keine Verpflichtung, diese anzunehmen. Die Autoteile unterliegen als Teil von Altfahrzeugen der Altfahrzeugverordnung und sind von hierfür zugelassenen Rücknahme-, 2 Demontage- oder Annahmebetriebe anzunehmen. Es besteht hierfür die Rücknahmepflicht der Hersteller.“ Frage 2: Seit wann gilt diese Anweisung genau und von wem konkret wurde sie erlassen? Antwort zu 2: Die BSR haben wie folgt geantwortet: „Die BSR hat bis Mitte 2016 noch Kunststoffteile (entgeltpflichtig), Autositze und Metallteile ohne Ölanhaftung (Schrott) angenommen. Auf Grund eines sehr kleinen Kundenkreises und der mit der Annahme der vorgenannten Teile verbundenen logistischen Schwierigkeiten, wurde die Annahme eingestellt. Die BSR hat logistisch und aus Platzgründen nicht die Möglichkeit, für diese wenigen, sehr heterogenen Teile einen optimalen Verwertungsweg anzubieten, zumal nach der o.g. Altfahrzeugverordnung die Zuständigkeit bei anderen Verantwortlichen liegt. Hinsichtlich der Autositze wurde die Annahme auf den Recyclinghöfen außerdem eingestellt, um Verletzungen durch noch funktionsfähige auslösende Airbags auszuschließen. Insgesamt wurde die Annahme aller Fahrzeugteile eingestellt, um einen Bezug zu den Annahmebedingungen wiederherzustellen. Altreifen werden ausnahmsweise weiterhin angenommen, was darin begründet liegt, dass diese als homogener Stoffstrom von den übrigen Autoteilen optimal separiert und einem Verwertungsbetrieb zugeführt werden können.“ Frage 3: Welche Hintergründe gibt es dafür? Antwort zu 3: Die BSR haben wie folgt geantwortet: „Siehe Antwort zu 1 und 2.“ Frage 4: Ist es zutreffend, dass Senatorin Pop persönlich diese Entscheidung vor ca. anderthalb Jahren getroffen haben soll, wie ein Mitarbeiter der BSR dem Fragesteller mitteilte? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 4: Die zitierte Mitteilung eines Mitarbeiters der BSR ist nicht zutreffend. Der Vorgang ist Frau Senatorin Pop nicht bekannt. Als Vorsitzende des Aufsichtsrats der BSR trifft die Senatorin generell keine operativen Entscheidungen dieser Art. Frage 5: Wo sollen Privatpersonen, die ihr Auto selbst reparieren, nach Ansicht des Senats ihre alten Autoteile ordnungsgemäß entsorgen, wenn die BSR eine Annahme komplett verweigert und auch Autowerkstätten bzw. Autohändler diese Teile in der Regel nicht annehmen? 3 Frage 6: Welche offiziellen Abgabestellen für alte Autoteile sind dem Senat in Berlin konkret bekannt (Bitte um Auflistung mit Name und Anschrift) und welche Modalitäten gibt es dort für die Abgabe? Antwort zu 5 und 6: Die meisten der in Berlin nach Altfahrzeugverordnung zertifizierten Demontagebetriebe nehmen solche Fahrzeugteile an. Diese Betriebe sind im bundesweiten Register für Entsorgungsfachbetriebe (https://fachbetrieberegister.zks-abfall.de/fachbetrieberegister/) eingetragen sowie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/abfallwirtschaft/downloads/altautos/anerkannte- Demontagebetriebe-AltfahrzeugeBerlin.pdf) zu finden. Für eine konkrete Abgabe derartiger Teile empfiehlt sich eine vorherige telefonische Nachfrage bezüglich der Abnahmemöglichkeiten und Kosten. Frage 7: Ist der Senat der Ansicht, dass Autoteile – ggf. zersägt oder zerkleinert – dann eben in den Hausmüll gehören, wie ein BSR-Mitarbeiter jüngst einem Kunden empfahl, der einen Frontgrill bei der BSR abgeben wollte und wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Zusammensetzung des Hausmülls aus? Antwort zu 7: In den Hausmüll können nur Spiegel (Rückspiegel oder Aussenspiegel) und Glasscheiben entsorgt werden. Kunststoff- oder Metallteile sind bei den Demontagebetrieben abzugeben. Frage 8: Kann der Senat nachvollziehen, dass eine derart kundenunfreundliche Praxis der Nichtannahme von Autoteilen zur Entsorgung bei der BSR und mangels geeigneter Alternativen eher dazu führen wird, dass die Teile dann im Wald entsorgt werden und kann dies wirklich aus umwelt-politischen Gesichtspunkten sinnvoll sein? Antwort zu 8: Die Entsorgung von Altfahrzeugen und deren Teilen ist mit der Altfahrzeugverordnung bundesrechtlich geregelt. Im Land Berlin gibt es mit den genannten Demontagebetrieben nach Altfahrzeugverordnung legale Entsorgungsmöglichkeiten. Die Praxis der BSR ist daher auch nicht „kundenunfreundlich“. Seitens des Senats ist weder nachvollziehbar noch wird in irgendeiner Weise toleriert, wenn derartige Teile im Wald entsorgt werden. Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz