Drucksache 18 / 17 216 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2018) zum Thema: Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in Rahnsdorf / Dorfstraße 14 – Auswahl des Betreibers, Rechte und Pflichten sowie Vertragsmodalitäten und Antwort vom 19. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17216 vom 03. Dezember 2018 über Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in Rahnsdorf / Dorfstraße 14 – Auswahl des Betreibers, Rechte und Pflichten sowie Vertragsmodalitäten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat kann die Antwort nicht aus eigener Kenntnis beantworten und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick um Stellungnahme gebeten. Diese wurde der Antwort zugrunde gelegt. 1. Wer ist Vertragspartner für den Betrieb der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in der Dorfstraße 14 in 12589 Berlin-Rahnsdorf auf Seiten des Landes Berlin und auf der Eigentümerseite? Zu 1.: Die Wohnungslosenunterkunft Dorfstr. 14, 12589 Berlin, ist eine nicht vertragsgebundene Unterkunft, die in der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistet ist und von der Unternehmensgruppe (UG) Matthias Große betrieben wird. 2. Ist die in Würzburg beheimatete Grundstückseigentümerin anfangs Ansprechpartnerin gewesen oder stets der Heimbetreiber? Zu 2.: Die Plätze werden dem Amt für Soziales Treptow-Köpenick von der UG Matthias Große als Betreiber angeboten. Die Eigentümerin hatte zu keinem Zeitpunkt Kontakt mit dem Amt für Soziales Treptow-Köpenick. 3. Wann wurde dieser Vertrag geschlossen, welche Laufzeit und welche Kündigungsfrist hat er? Zu 3.: Die Einrichtung wurde im Januar 2016 durch das Amt für Soziales Treptow- Köpenick begangen und anschließend der BUL gemeldet. Es gibt weder Vertragslaufzeiten noch Kündigungsfristen. 2 4. Was sind die die Kernbestandteile des Vertrags? Zu 4.: Siehe Beantwortung zu 1. 5. Wird eine Grundmiete an den Betreiber gezahlt oder „nur“ eine Pauschale pro untergebrachter Person? Zu 5.: Der Betreiber der Einrichtung erhebt für jede in seiner Einrichtung untergebrachte Person einen Tagessatz. 6. Welche Gesamtausgaben für das Land Berlin entstehen bei dieser Einrichtung im Monat und werden diese direkt an den Betreiber überwiesen? Zu 6.: In die Einrichtung Dorfstr. 14 können alle Berliner Ämter für Soziales Zuweisungen von wohnungslosen Personen vornehmen. Die Gesamtausgaben des Landes Berlin für diese Einrichtung sind durch das Amt für Soziales Treptow-Köpenick nicht ermittelbar. Abhängig vom Einkommen haben sich die Nutzenden der Einrichtung an den Unterbringungskosten zu beteiligen. 7. Wann genau hat die Eigentümerin oder der Betreiber dem Land Berlin dieses Grundstück angeboten und warum war man auf Landesseite der Meinung, der ehemalige Dorfkrug in abseitiger Lage ohne Verkehrs- und Schulinfrastruktur sei besonders für die Unterkunft von Flüchtlingen und Obdachlosen geeignet? Zu 7.: Dem Amt für Soziales Treptow-Köpenick ist der Zeitpunkt des Betreiberangebotes für das Land Berlin nicht bekannt. Vor der Nutzung als Wohnungsloseneinrichtung gemäß des Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetzes wurde das Objekt für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger geflüchteter Menschen geprüft. Die fehlende Verkehrsanbindung versucht der Betreiber durch einen Fahrdienst zu kompensieren. 8. Für wie viele Personen maximal ist die Unterbringung in beiden Häusern gestattet und anhand welcher Kriterien wurde die Zahl ermittelt? Zu 8.: In der Unterkunft werden 49 Plätze zur Verfügung gestellt. Die Platzzahl wurde anhand der Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte ermittelt. 9. Wie ist die aktuelle Belegung? (Anzahl der Personen, Männer, Frauen, Kinder, Obdachlose/Flüchtlinge) Zu 9.: Die Angaben zur aktuellen Belegung liegen dem Amt für Soziales Treptow- Köpenick nicht vor, da in diese Einrichtung Zuweisungen von allen Berliner Ämtern für Soziales erfolgen. 10. Welche Vorgaben gibt es für das vom Betreiber vor Ort bereitzustellende Personal und wie wird die Sozialbetreuung gesichert, die offenbar höchst mangelhaft ausfällt? Zu 10.: In den Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte ist das vorzuhaltende Personal und dessen Qualifikation nicht näher definiert. Eine Sozialbetreuung ist in den Mindestanforderungen nicht vorgesehen. 11. Wer kontrolliert wie oft die Auflagen? 3 Zu 11.: Die Einrichtung wird jährlich einmal und anlassbezogen vom Amt für Soziales Treptow-Köpenick begangen. 12. Warum wurde kein anerkannter, langjähriger Träger für den Betrieb der Einrichtung eingesetzt? Zu 12.: Nach Kenntnisstand des Amtes für Soziales Treptow-Köpenick ist die UG Matthias Große Pächter des Objekts und damit alleiniger Anbieter. Berlin, den 19. Dezember 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales