Drucksache 18 / 17 217 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 03. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2018) zum Thema: Ordnung an Schulen III und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17217 vom 03. Dezember 2018 über Ordnung an Schulen III ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Auf meine Anfrage 18/16958 hat die Senatsverwaltung für Bildung mitgeteilt, sie sei nicht in der Lage, die Fragen zu 3) und 4) zu beantworten und begründet dies damit, es sei "von Magellan kein Statistik-Export realisiert" worden. Die weitreichende Pflicht des kontrollierten Senats, die Fragen der diesen kontrollierenden Abgeordneten zu beantworten und diesen Auskünfte aus allen Verwaltungsteilen zu verschaffen, konkretisiert das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 2016 zu VerfGH 31/15: "Um seine Kontrollfunktion sachgerecht wahrnehmen zu können, muss der Abgeordnete über einen umfassenden Informationszugang zur Verwaltung verfügen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84 -, BVerfGE 70, 324 <355> = juris Rn. 124). Mit der Norm des Art. 45 Abs. 2 Satz 1 VvB steht ihm dafür eine herausragende Befugnisnorm zur Verfügung (vgl. zum Brandenburger Landesrecht : VerfG Brandenburg, Urteil vom 15. März 2007, a. a. O.). Sie soll ihm nach dem Willen des Verfassungsgebers die Möglichkeit eröffnen, sich selbst ein umfassendes Bild von einem Verwaltungsvorgang zu verschaffen, diesen kritisch zu hinterfragen und schließlich unabhängig zu bewerten. Zudem eröffnet sich dem Abgeordneten die Möglichkeit, Antworten und Auskünfte der Landesregierung und der befragten Behörden und Dienststellen zu überprüfen oder wiederum Anhaltspunkte für weitere Nachfragen zu erhalten (vgl. zum Brandenburger Landesrecht: Kirschniok-Schmidt, Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der Brandenburgischen Landesverfassung, 2010, S. 200). Nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ist das Fragerecht dazu bestimmt und geeignet, ein strukturelles Wissensdefizit des Parlaments, insbesondere der Opposition, auszugleichen. Das Fragerecht ist in seiner Kontrollfunktion wichtiger Teil des politischen Diskurses und sichert parlamentarischen Minderheiten die Chance, mit einem fundierten Diskurs bei zukünftigen parlamentarischen Wahlen die Mehrheit zu erringen , vgl. Kirschniok-Schmidt, Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der Brandenburgischen Landesverfassung , 2010, S. 58). Dabei kommt dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht (vgl. BVerfGE 67, 100 <130>; 110, 199 <219, 222>; 124, 78 <121>." - - 2 Die Antwort muss nach bestem Wissen vollständig sein. Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die der Senat verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, d.h. nichts, was bekannt ist oder was mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird. Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort, vgl. StGH Nds vom 25.11.1997 zu StGH 1/97. In Erfüllung einer etwaigen Konfrontationsobliegenheit frage ich - unter Hinweis auf die Auskunft des Herstellers der Software Magellan zu den eigens für den Senat erfassten Feldern und der Möglichkeit des automatisierten Exports dieser Daten - daher erneut: 1) Die Software "Magellan" als relationelle Datenbank erfasst - auf Bestellung des Senats - unter anderem die Kriterien "Verkehrssprache", "NichtDeutscherHerkunft", "Berlinpass", "TeilnahmeMittagessen", "Konfession " und "Staatsangehörigkeit" von Schülern und ermöglicht den automatischen Export dieser Daten in eine .csv-Datei, so dass die Auswertung automatisch erfolgen können sollte. Dazu heißt es im Handbuch zur Software: "Der Export kann jederzeit für das aktuelle Halbjahr auf Basis der Daten in MAGELLAN in elektronischer Form vorgenommen werden. Die Statistikdaten werden wie gefordert im Dateiformat CSV aus MAGELLAN erzeugt. Für Sie als Schule bedeutet dies: Sie müssen die folgenden CSV-Dateien je nach Schulart an den Senat übermitteln:" (Sofern nicht für alle Schulen Daten aus Magellan vorliegen, dies bitte entsprechend unter Nennung des Anteils der erfassten Schulen angeben.) a) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), deren "Verkehrssprache " "Deutsch" ist? b) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), denen das Kriterium "NichtDeutscherHerkunft" zugewiesen ist? c) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), denen das Kriterium "BerlinPass" zugewiesen ist? d) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), denen das Kriterium "TeilnahmeMittagessen" zugewiesen ist? e) Was ist mit dem Feld "Konfession" gemeint? Ist dies - im nur theologischen Sinne- auf christliche Konfessionen bezogen? Welche "Konfessionen" sind grundsätzlich erfasst? f) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), deren "Konfession " I) Katholisch, II) Evangelisch, III) Sunnitisch, IV) Schiitisch V) Jüdisch, VI) "ohne Konfession" und VII) eine andere ist? g) Wie hoch ist der aktuelle Anteil (absolut und relativ, bezogen auf die Gesamtschülerzahl einer Schule) der Schüler an den jeweiligen Berliner Schulen (bitte gruppiert analog zur Anfrage 18/14049), deren "Staatsangehörigkeit " nicht ausschließlich deutsch ist? Zu 1): Die technische Angabe eines Herstellers hebt nicht die Prozesse und Verfahrensregeln für den Verwaltungsbetrieb, hier insbesondere die Lieferung von schulstatistischen Daten an die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Familie, auf. Auch wenn ein CSV-Export aus einer Schulverwaltungssoftware technisch möglich ist, wird er in Berlin nicht für die Lieferung von schulstatistischen Daten der Schulen an die Statistikstelle genutzt. Dazu gibt es auch keinerlei Vereinbarung mit den Schulen. Zu 1) a) und b): - - 3 Es wird auf das Berliner Schulporträt verwiesen. Der Link lautet wie folgt: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/index.aspx Zu 1) c) und d): Eine rechtliche Grundlage zur Speicherung der Daten liegt zurzeit nicht vor. Zu 1) e) und f): Es können Auswertungen aus der Statistik der Teilnehmer am Religions-, Lebenskundeund Weltanschauungsunterricht generiert werden (aktuelle Veröffentlichung 2016/2017). Das Wort „Konfession“ ist nicht Bestandteil der Erhebung, es werden lediglich die Teilnehmer am Religions-, Lebenskunde- bzw. Weltanschauungsunterricht erfragt. Eine einzelschulische Auflistung erfolgt hier aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht. Zu 1) g): Siehe Beantwortung der Frage 1) a) und b). 2) Wie hoch ist der jeweilige Anteil im Sinne der Fragestellungen zu 1 a-d) sowie e+f) bezogen auf alle Berliner Schulen? Sofern nicht für alle Schulen Daten aus Magellan vorliegen, dies bitte entsprechend unter Nennung des Anteils der erfassten Schulen angeben. Zu 2): Im Sinne der Fragestellungen zu den Unterfragen 1) a) bis b) wird auf das Berliner Schulporträt verwiesen. Der Link lautet wie folgt: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/index.aspx Zu den Unterfragen 1) c) und d) wird darauf verwiesen, dass zurzeit keine rechtliche Grundlage zur Speicherung der Daten vorliegt. Zu den Unterfragen 1) e) und f) siehe Beantwortung der Frage 1) e) und f). Berlin, den 20. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie