Drucksache 18 / 17 225 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) vom 03. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2018) zum Thema: Chorförderung in Berlin und Antwort vom 18. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17225 vom 03.12.2018 über Chorförderung in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Chöre haben 2017/18 Fördermittel im Rahmen institutioneller Förderung, Basisförderung oder Einzelprojektförderung in welcher Höhe erhalten. (Bitte nach Kategorie aufschlüsseln.) Zu 1.: Für die beiden professionellen Chöre der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH sind folgende Mittel vorgesehen: 2017 (€) 2018 (€) Rundfunkchor Berlin 5.300.895 davon Land Berlin 1.060.179 5.300.895 davon Land Berlin 1.060.179 RIAS Kammerchor 3.233.170 davon Land Berlin 646.634 3.233.170 davon Land Berlin 646.634 Im Rahmen des Juryverfahrens der Senatsverwaltung für Kultur und Europa wurden folgende Mittel für Chöre und Chorprojekte zugewendet: Förderungen 2017: Zuwendungsempfänger € Art der Förderung Berliner Singakademie 98.000 institutionelle. Förderung Berliner Bach Akademie 10.900 Basisförderung Berliner Cappella 33.000 18.000 € Basisförderung 15.000 € Einzelprojektförderung 33.000 € Berliner Figuralchor 10.000 Basisförderung Berliner Konzert Chor 17.000 Basisförderung Seite 2 von 6 Berliner Oratorienchor 8.000 Basisförderung Camerata vocale 20.000 Basisförderung CANTUS DOMUS 50.000 30.000 € Basisförderung 20.000 € Einzelprojektförderung 50.000 € Deutscher Chorverband e.V. 14.850 Chor@Berlin 2017 (Einzelprojektförderung) Ensemberlino Vocale / consortium vocale berlin / Cappella Vocale Berlin 7.000 Einzelprojektförderung Hugo-Distler-Chor Berlin 22.500 12.500 € Basisförderung 10.000 € Einzelprojektförderung 22.500 € Junges Ensemble Berlin 30.000 20.000 € Basisförderung 10.000 € Einzelprojektförderung 30.000 € Karl-Forster-Chor Berlin 16.000 Basisförderung Philharmonischer Chor Berlin 98.000 institutionelle Förderung STUDIO-CHOR-BERLIN 18.000 Basisförderung studiosi cantandi Berlin 10.000 Basisförderung insg. 463.250 Förderungen 2018 Zuwendungsempfänger € Art der Förderung Berliner Bach Akademie 12.000 Basisförderung Berliner Cappella 49.800 23.800 Basisförderung 26.000 Einzelprojektförderung 49.800 Berliner Cappella 24.500 Einzelprojektförderung Berliner Figuralchor 12.500 Basisförderung Berliner Figuralchor 33.960 Einzelprojektförderung Berliner Konzert Chor 17.000 Basisförderung Berliner Konzert-Chor 12.200 Einzelprojektförderung Berliner Singakademie 105.000 institutionelle Förderung Camerata vocale Berlin 20.000 Basisförderung Cantus Domus 66.150 30.000 Basisförderung 36.150 Einzelprojektförderung 66.150 consortium vocale berlin 2.500 Einzelprojektförderung Deutscher Chorverband 10.350 Chor@Berlin 2018 (Einzelprojektförderung) Füger, Manfred / für Gofenberg & Chor 900 Einzelprojektförderung Mühlenbrock, Heiner 27.000 Projektförderung Hugo-Distler-Chor Berlin 14.500 Basisförderung Hugo-Distler-Chor Berlin 4.700 Einzelprojektförderung iQULT GmbH 14.000 Einzelprojektförderung Junger Chor des Weinmeisterhauses 5.000 Einzelprojektförderung Junges Ensemble Berlin 42.200 27.000 Basisförderung 15.200 Einzelprojektförderung 42.200 Seite 3 von 6 Lépany, Justin 6.000 Einzelprojektförderung Kammerchor univocale Berlin 5.000 Einzelprojektförderung Karl-Forster-Chor Berlin 16.000 Basisförderung Max-Reger-Chor Berlin 5.000 Einzelprojektförderung Philharmonischer Chor Berlin 105.000 institutionelle Förderung STUDIO-CHOR-BERLIN 16.000 Basisförderung STUDIO-CHOR-BERLIN 7.090 Einzelprojektförderung studiosi cantandi Berlin 10.000 Basisförderung studiosi cantandi Berlin 6.000 Einzelprojektförderung Vocalconsort Berlin (GbR) 29.300 Einzelprojektförderung Chorverband Berlin e.V. 20.000 Projekt VoCe (im Rahmen der institutionellen Förderung, geplant) 699.650 Zusätzlich steht das Konzerthausorchester den geförderten Chören für durchschnittlich zwei bis drei „Orchesterdienste“ pro Jahr kostenfrei zur Verfügung. Dadurch entfallen für die betreffenden Chöre die Orchesterkosten. Die vom Konzerthausorchester ausgewählten Chöre waren 2017 und 2018 jeweils die Berliner Singakademie und der Philharmonische Chor. 2. Ist es richtig, dass die Zuwendungen für die institutionell geförderten Chöre „Berliner Singakademie“ und „Philharmonischer Chor“ in der Zeit zwischen 2011 und 2018 abgesenkt wurden, um zusätzliche Chöre zu fördern? Wenn ja, wie wurde die Absenkung der Fördermittel begründet? Zu 2.: Bei der Höhe der institutionellen Förderungen von Berliner Singakademie und Philharmonischem Chor wird den Empfehlungen der jeweiligen Jury gefolgt. In den Jahren 2011 bis 2018 wurden folgende institutionelle Förderungen ausgereicht: Berliner Singakademie Philharmonischer Chor 2018 105.000 105.000 € 2017 98.000 98.000 € 2016 100.000 108.000 € 2015 108.000 100.000 € 2014 115.000 117.500 € 2013 90.000 117.000 € 2012 100.000 131.000 € 2011 105.000 100.000 € Hinzu kamen die vorgenannten jeweiligen „Orchesterdienste". Die Unterscheidung der Förderart in institutionell und Basis ist primär durch die Zahl der Aufführungen bedingt. Voraussetzung für die institutionelle Förderung ist die Durchführung von vier selbstorganisierten chorsinfonischen Werken im Förderjahr. Diejenigen Chöre, die Basisförderung erhalten, müssen mindestens zwei chorsinfonische Konzerte jährlich aufführen, in der Praxis realisieren manche Chöre jedoch drei oder vier Werke. Sie nähern sich damit in ihrer Aktivität und in ihren Ausgaben den institutionell geförderten Chören an, ohne jedoch eine annähernd hohe Förderung zu erhalten. Um die Schere zwischen Basisförderung und institutioneller Förderung bei gleichbleibendem Seite 4 von 6 Förderetat nicht zu weit auseinandergehen zu lassen, kann es dazu kommen, dass den Anträgen der institutionell geförderten Chöre nicht voll entsprochen wird. Eine grundlegende Festschreibung von Mitteln für institutionelle Förderungen gibt es nicht. Zwar wird die institutionelle Förderung bei besonders herausragender künstlerischer Qualität gewährt, jedoch gibt es nach Ansicht der Jury auch herausragende basisgeförderte Chöre. So sind beispielsweise 2009 der Cantus Domus und 2011 der Chor des Jungen Ensembles in die Basisförderung und Einzelprojektförderung aufgenommen worden. Beide Chöre zeigen kontinuierlich herausragende Qualität, erhielten diverse Preise und haben sich über Berlin hinaus einen Namen gemacht. Die Etaterhöhung in 2018 konnte weder für die institutionellen Förderungen noch für die Basisförderungen verwendet werden, da die Auswahlverfahren immer bereits im Vorjahr abgeschlossen werden, um die Planungssicherheit der Chöre zu gewährleisten . Somit gab es 2018 einen Schwerpunkt der Einzelprojektförderung, mit der die Chöre kurzfristiger gefördert und die zusätzlichen Mittel verwendet werden konnten. 3. Ist es richtig, dass aus den Mitteln, die laut Doppelhaushalt 2018/19 dem Chorverband Berlin zugewiesen waren, eine Sonderausschreibung im Jahr 2018 zur Chorförderung finanziert wurde. Wenn ja, welche Überlegungen waren leitend? Zu 3.: Gemäß Wirtschaftsplanübersicht waren zunächst 492.530 € (2018) bzw. 496.400 € (2019) für den Chorverband Berlin vorgesehen. Die im Haushaltsplan beschlossene Erhöhung von jeweils „297.000 € für die Chorförderung" wurde für die gesamte Chorförderung verwendet. Dem Chorverband Berlin wurde von der Erhöhung ein Anteil von 150.000 € zugewendet. Die weiteren Mittel standen der jurierten Chorförderung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (institutionelle und Basisförderung sowie Einzelprojektförderung) zur Verfügung. Da das Juryverfahren für 2018 bereits im Vorjahr durchgeführt wurde, musste für die Mittelerhöhung ein gesondertes Vergabeverfahren erfolgen. Zusätzlich kann der Chorverband ab 2019 über die 120.000 € bis 150.000 € verfügen , die er vor Jahren für Mietzinserstattungen der sinfonischen Chöre erhalten hat und die er nicht mehr durchführen möchte. Somit erhält der Chorverband Berlin mit ca. 650.000 € nach meiner Kenntnis eine der höchsten Förderungen der Chorverbände der Bundesländer. 4. Ist es richtig, dass in der Zeit zwischen 2011 und 2018 neben Amateurchören auch professionelle Chöre gefördert wurden? Wenn ja, welche Mittel wurden an Amateurchöre und professionelle Chöre ausgereicht und gab es Veränderungen in der Fördermittelzuweisung an die unterschiedlichen Chöre. Welche Überlegungen waren leitend? (Bitte nach Kategorie und Fördermittelhöhe aufschlüsseln.) Mit welchen Maßnahmen wird im Falle höherer Mittelzuweisung an die professionellen bzw. semiprofessionellen Chöre der Schutz der Amateurchöre gewährleistet? Zu 4.: Folgende Mittel wurden an professionelle bzw. semiprofessionelle Chöre seit 2011 ausgereicht: Seite 5 von 6 2018 Vocalconsort Berlin (professionelles Vokalensemble) 29.300 € Einzelprojektförderung 2018 Max-Reger-Chor Berlin (semiprofessioneller Chor) 5.000 € Einzelprojektförderung Die Förderung von Berufschören, die bereits außerhalb der Chorförderung in ihrer Infrastruktur finanziert werden (Chöre der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH und Opernchöre) können im Rahmen des Juryverfahrens keine zusätzliche Förderung erhalten. Die oben genannten professionellen bzw. semiprofessionellen Ensembles sind freifinanziert und verfügen über keine regelmäßige Unterstützung. Sie haben in der Praxis kaum Möglichkeiten, bei anderen Förderprogrammen eine Förderung zu erhalten . Da die professionellen Ensembles der freien Szene aber nach Auffassung der Jury für die künstlerische Entwicklung des Genres Chor wichtig sind, sollen sie von der Einzelprojektförderung nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der geringen Zahl an professionellen Chören ist ein gesonderter Schutz der Amateurchöre nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) nicht notwendig. Alle anderen Förderungen wurden an Amateurchöre ausgereicht. Die Höhe der Förderung hängt von der künstlerischen Qualität, den Programminhalten und ihrer Proben- bzw. Konzertaktivität ab. 5. Wie schätzt der Senat die Entwicklung Saalmieten für Aufführungsstätten in der Zeit zwischen 2011 und 2018 ein? Werden steigende Saalmieten beim Ausreichen der Fördermittel berücksichtigt? Zu 5.: Alle Veranstaltungshäuser haben seit 2011 ihre Saalmieten erhöht. Dies trifft auch auf die großen Säle Philharmonie und Konzerthaus zu, die von vielen Chören bevorzugt werden. Die Höhe der Chorfördermittel hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Da die Basisförderung nur laufende Kosten abdeckt, kommt der Einzelprojektförderung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa eine große Bedeutung zu, da hier die Konzertkosten beantragt werden. Das gilt umso mehr, als künftig keine Mietzinserstattungen mehr über den Chorverband Berlin erfolgen werden. 6. Mit welchen Maßnahmen könnte die Planungssicherheit für die Chöre gewährleistet werden, wenn es insbesondere darum geht, Orchester oder externe Solisten zu engagieren, die oft einen Planungszeitraum von mehr als zwei Jahren haben? Zu 6.: Um den Bedürfnissen der Chöre nach maximaler Planungssicherheit entgegen zu kommen, wird das Juryverfahren bereits im Frühjahr des Vorjahres durchgeführt. Eine Planungssicherheit von zwei Jahren ist nicht realistisch, da die Fördermittel der Chorförderung der Jährlichkeit unterliegen. 7. Erhält der Chorverband Berlin Mittel für das chor@berlin-Festival? Wenn ja, in welcher Höhe? Seite 6 von 6 Zu 7.: Im Rahmen der institutionellen Förderung verausgabt der Chorverband Berlin e.V. jährlich Mittel in Höhe von 5.000 € für das Festival chor@berlin. Zusätzlich erhält der Deutsche Chorverband e.V. 2018 aus Mitteln der jurierten Chorförderung 10.350 € für Berliner Anteile dieses Festivals. Berlin, den 18.12.2018 In Vertretung Dr . Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa