Drucksache 18 / 17 230 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2018) zum Thema: Vollkontinuierliche Arbeitszeitmodelle mit 12 und mehr Stundenschichten in der Berliner Landesverwaltung (Teil II) und Antwort vom 14. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17230 vom 04. Dezember 2018 über Vollkontinuierliche Arbeitszeitmodelle mit 12 und mehr Stundeschichten in der Berliner Landesverwaltung (Teil II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Tarifbeschäftigen des Landes Berlin gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG), das Arbeitszeitgesetz , das Bundesurlaubsgesetz, das Sozialgesetzbuch, der Tarifvertrag der Länder sowie Vorschriften und Vollzugshinweise des Senats für Finanzen und weitere hier nicht benannte. Am 25.06.2015 wurde im Referat ZOS Dir E Polizeipräsident in Berlin das bewährte 12h Vierteldienstmodell durch das 8h Metropolitan Arbeitszeitmodell (AZM) per Geschäftsanweisung abgelöst. Das 12h Vierteldienstmodell verteilt die Arbeitszeit auf 4,78 Arbeitstage inkl. der Zurückgewährung von Mehrarbeit durch flexibel planbare Freischichten. Demgegenüber verteilt das Metropolitan AZM die Arbeitszeit auf 5,44 Arbeitstage fix. Grundlage der Betrachtung ist das Tarifmerkmal Kalendertag. Im Verlauf des Jahres verteilt sich die Arbeitszeit wie folgt: 12h Vierteldienst 2.184 (1968) h Jahresarbeitszeit 182 Dienstantritte abzgl. Urlaub 273 Arbeitstage 18 Schichten flexibles Dienstfrei Metropolitan AZM 2.002 Std. Jahresarbeitszeit 243 Dienstantritte abzgl. Urlaub 283 Arbeitstage 0 Schichten flexibles Dienstfrei Im Zuge der Mitbestimmung des Personalrates wurde das Metropolitan AZM zum 31.12.2017 endgültig abgelehnt. Parallel zur Ablehnung wurde ein Einigungsverfahren zur Wiedereinführung des 12h Vierteldienstmodells im Referat ZOS initiiert. Die Möglichkeit eines reinen 12h Dienstzeitmodells wird von der verantwortlichen Sachdienststelle SE PersA vollumfänglich im Widerspruch zum TVL und ArbZG verneint. Seite 2 von 3 1. Aus welchen tariflichen, arbeitszeitgesetzlichen oder anderen Gründen ist ein vollkontinuierliches Arbeitszeitmodell in Form eines 12-Stunden-Vierteldienstes in der Polizei Berlin in der Direktion Einsatz im Referat Gefangenenwesen möglich und im Referat des Zentralen Objektschutzes nicht mehr? Zu 1.: Der 12-Stunden-Vierteldienst überschreitet die gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Verbindung mit § 6 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bestehende tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von zehn Stunden. Für den Bereich Gefangenenwesen wird daher die Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells angestrebt . 2. Welche betriebswirtschaftlichen und gesundheitlichen Erkenntnisse lagen vor, die für die Einführung des Metropolitan AZMs sprachen? Zu 2.: Das Metropolitanmodell ist durch die planmäßige Vermeidung von Überarbeitszeit sowie die kürzeren Schichtlängen wirtschaftlicher als der 12-Stunden-Vierteldienst. Abwesenheitsvertretungen verursachen bei kürzeren Schichtlängen weniger Kosten. Gesundheitliche Erkenntnisse wurden bei der Einführung des Metropolitanmodells berücksichtigt. Die Schichtlängen, Schichtfolgen und die gemäß Schichtplan bestehenden Ruhezeiten sind ergonomischer und weniger belastend für die Dienstkräfte. 3. Liegen dazu Studien vor? Zu 3.: Nein. Es liegen keine Studien vor, in denen konkret das beim ZOS eingeführte Metropolitanmodell analysiert wird. Es liegen jedoch Studien vor, deren Gegenstand der 12-Stunden-Vierteldienst ist und welche die unter 2. genannte Bewertung zur Einführung des Metropolitanmodells stützen. 4. Wurde zur Einführung des Metropolitan AZM, bzw. in der Probezeit des AZM eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz §3 lit d und dem ArbSchG §5 (3), Zif. 3, erarbeitet? Gefährdungsbeurteilungen von neuen unerprobten Arbeitszeitmodellen, im PersVG zu dessen Einführung in der Probezeit respektive in der Überführung in den Regeldienst nach §72 u. §85 PersVG ff, sind durch Arbeitsmediziner unerlässlich und ausdrücklich gefordert. Zu 4.: Ja. 5. Bei Beantwortung der Frage 4 mit nein: Auf welche Ausnahmetatbestände stützt sich die Verneinung ? Bitte mit Angabe der Rechtsquellen begründen. Zu 5.: Entfällt. 6. Wie haben sich die Krankheitsquoten der Beschäftigten des Referates ZOS im Vergleich zum alten Arbeitszeitmodell entwickelt? Zu 6.: Die Angaben zur Anzahl Erkrankter und dauerhafter krankheitsbedingter Abwesenheitszeiten von Dienstkräften der Polizei Berlin werden im Landesverfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV) erfasst. Nutzung und Verarbeitung der Daten über krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten obliegen ausschließlich der Statistikstelle Personal der Senatsverwaltung für Finanzen. Diesbezügliche Angaben können dem regelmäßigen Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen zu den pauschalen Ge- Seite 3 von 3 sundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlins entnommen werden. 7. Für den Fall, dass sich die Krankheitsquote verschlechtert hat: Welche Ursachen konnten dafür ausgemacht werden und welche Konsequenzen wurden daraus hinsichtlich des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Organisation der Arbeit in einem Arbeitszeitmodell gezogen? Zu 7.: Entfällt. 8. Wurden in Folge der Einführung des neuen AZM arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angeboten ? Zu 8.: Nein. 9. Bei Beantwortung der Frage 8 mit ja: Wie oft wurden diese von den Beschäftigten des Referates ZOS wahrgenommen? Zu 9.: Entfällt. Berlin, den 14. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport