Drucksache 18 / 17 238 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) vom 05. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2018) zum Thema: Hartz IV-Bezug in Berlin (Fortsetzung) Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Reform des Arbeitslosengeldes II geht es mir darum, belastbare Informationen über den Anteil der Personen, die mindestens einmal Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII erhalten haben, an der gegenwärtigen Berli-ner Wohnbevölkerung zu ermitteln. Zugrunde liegen die Ergebnisse der Anfrage Nr. 18/16810. und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17238 vom 05. Dezember 2018 über Hartz IV-Bezug in Berlin (Fortsetzung) Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Reform des Arbeitslosengeldes II….Zugrunde liegen die Ergebnisse der Anfrage Nr. 18/16810. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem SGB II (»Hartz IV«) wurden in Berlin seit Einführung des Arbeitslosengeldes II insgesamt bewilligt? Zu 1.: Der Bundesagentur liegt keine Statistik zu Anträgen vor. Es wird insoweit auch auf die Antwort zur gleichlautenden Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16810 verwiesen. 2. In Bezug auf die Anfrage Nr. 18/16810 haben Sie auf Frage 2 geantwortet: »In der Zeit von Januar 2005 bis Juni 2018) haben insg. 1.600.877 Personen an mindestens einem Tag Regelleistungen nach dem SGB II bezogen.« Hierbei interessierte die Gesamtzahl der Bezieherinnen und Bezieher. Der nach eventuellen Unterbrechungen wiederholte Hartz-IV-Bezug durch dieselbe Person zählte dabei als »1«. Anschließend an Ihre Antwort stelle ich die Frage: Wie viele der nach Frage 2 aus der Anfrage Nr. 18/16810 Betroffenen waren mittelbar als erwachsene Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft vom ALG II-Bezug betroffen? Erläuterung: Diese Frage bezieht sich auf Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV, die aufgrund eines Antrags ihres Partners/ihrer Partnerin Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Zu 2.: Die Unterscheidung nach direkter und mittelbarer Leistungsberechtigung kann in der BA-Statistik nicht getroffen werden. Nach der BA-Statistik steht nur eine 2 Differenzierung der Personen nach den drei SGB II-Rollen: Hauptperson/Partnerin bzw. Partner, minderjähriges unverheiratetes Kind sowie volljähriges, unverheiratetes Kind unter 25 Jahren zur Verfügung. 3. Zur Klärung: Wurden in der Antwort auf Frage 2 der Anfrage Nr. 18/16810 Kinder mitgezählt? Falls ja: Wie viele der 1.600.877 Personen waren Kinder? Falls nein: Wie viele Kinder waren als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft vom ALG II-Bezug mindestens eines Elternteils seit Einführung des Arbeitslosengeldes II in Berlin betroffen? Mehrfacher Bezug zählt wie oben als »1«. Zu 3.: In der Antwort auf die Frage 2 der letzten Anfrage waren alle Personen, somit auch Kinder enthalten. Im selben Zeitraum, also Januar 2005 bis Juni 2018, waren in Berlin 496.826 Regelleistungsberechtigte (RLB) in mindestens einem Monat als minderjähriges unverheiratetes Kind (MUK) im Bestand. Ein erheblicher Teil dieser Gruppe war mit fortschreitendem Lebensalter zu einem anderen Zeitpunkt auch als Erwachsener in einer Bedarfsgemeinschaft, wird in der Gesamtsumme jedoch nur einmal gezählt. Die anderen der 1.600.877 RLB waren also ausschließlich als Erwachsene im Bestand. 4. In Bezug auf die Anfrage Nr. 18/16810 haben Sie auf Frage 2 zudem angemerkt: »Die Zahl umfasst auch Regelleistungsberechtigte, die in dem fraglichen Zeitraum aus Berlin weg- bzw. nach Berlin zugezogen sind. Sie lässt sich demzufolge nicht 1:1 in Relation zur aktuellen Bevölkerungszahl setzen, d. h. ausdrücklich nicht in der Art interpretieren, dass rund 1,6 Millionen der zzt. hier lebenden Berliner bereits einmal im SGB II-Leistungsbezug standen.« Im Anschluss daran frage ich: a) Wie viele der in der Antwort auf die Anfrage Nr. 18/16810/Frage 2 genannten 1.600.877 Personen sind aus Berlin weggezogen? b) Wie viele der im selben Zeitraum (Januar 2005 bis Juni 2018) Zugezogenen hatten zuvor an einem anderen Ort Leistungen nach dem SGB II erhalten (mehrfacher Bezug pro Person zählt als »1«). c) Wie viele (erwachsene) Personen mit mindestens einmaligem Hartz IV-Bezug leben derzeit in Berlin? Mehrfacher Bezug pro Person zählt unabhängig vom Wohnsitz zur Zeit des Bezugs als »1«. Zu 4.: a) Die Wegzüge von Personen können nicht ermittelt werden, da ein erheblicher Teil von ihnen nicht mehr im Bestand der Jobcenter ist. b) Die Auswertung von Personen, die von SGB II-Trägern außerhalb Berlins in die Berliner Jobcenter wechseln, ist für einen längeren durchgehenden Zeitraum nicht möglich. c) Eine Auswertung über die BA-Statistik ist nicht möglich, da eine Aussage zum aktuellen Wohnort nur für den aktuellen Bestand an Leistungsberechtigten möglich ist. 5. Die Entwicklung der durchschnittlichen Hartz-IV-Rate in Berlin: a) Wie hoch ist die durchschnittliche Hartz-IV-Rate in Berlin im Zeitraum von Januar 2005 bis Juni 2018 (also seit Einführung des ALG II)? b) Bitte die durchschnittliche Hartz-IV-Rate in Berlin auch nach Jahren aufschlüsseln sofern möglich (2005 bis 2018). 3 c) Wie hoch war die Rate der »Hartz-IV-Betroffenen« unter den aus Berlin zwischen Januar 2005 und Juni 2018 Weggezogenen? Erläuterung: Unter »Hartz-IV-Betroffenen« soll verstanden werden: Erwachsene Personen, die mindestens einmal Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Dieser Parameter ist nicht identisch mit der Anzahl der bewilligten Anträge, da mehrfacher Bezug als »1« zählt. d) Wie hoch war die Rate der »Hartz-IV-Betroffenen« (Begriffsdefinition, s. 5c) unter den nach Berlin zwischen Januar 2005 und Juni 2018 Zugezogenen? Zu 5.: a+b) Die jährlichen SGB II-Quoten in Berlin im Zeitraum 2005 bis 2017 sind der nachfolgenden Tabelle und darüber hinaus der Veröffentlichung im Internet unter „SGB II-Hilfequoten (Monats- und Jahreszahlen)“ https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021948/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrik ensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de &topicId=1392062&year_month=aktuell&year_month.GROUP=1&search=Suchen zu entnehmen. SGB II-Quote – Jahresdurchschnitte (Berlin): 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 19,1 21,3 21,7 21,4 21,2 21,1 21,2 21,2 20,7 20,3 19,9 19,1 18,5 Eine den Gesamtzeitraum 2005 - 2018 umfassende Quote weist die Statistik der Bundesagentur nicht aus. c+d) Hierzu können keine Angaben gemacht werden. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 a+b verwiesen. 6) Grundsicherung nach dem SGB XII: a) Wie viele Berlinerinnen und Berliner haben seit 2005 Grundsicherung nach dem SGB XII bezogen? b) Wie viele von den unter 6a) erfragten Personen sind aus Berlin weggezogen? c) Wie viele von den unter 6a) erfragten Personen sind verstorben? d) Wie viele der unter 6a) erfragten Personen hatten bereits an einem anderen Wohnort Leistungen nach dem SBG XII bezogen und sind dann nach Berlin umgezogen? e) Wie viele Berlinerinnen und Berliner unter Weglassung der Verstorbenen und Weggezogenen haben seit 2005 Leistungen nach dem SGB XII erhalten? Zu 6.: Die Anzahl der Grundsicherungsempfängerinnen bzw. Grundsicherungsempfänger nach dem SGB XII wird nicht fortgeschrieben, so dass die Gesamtzahl der Leistungsbezieher seit 2005 nicht ermittelt werden kann. Es existieren lediglich Stichtagszahlen. So betrug der Bestand an Berliner Grundsicherungsempfängerinnen bzw. Grundsicherungsempfänger nach dem 4. Kapitel SGB XII zum 31.08.2018 insgesamt 82.915 Personen. 4 Zahlen zu den Abgangsgründen durch beispielsweise Wegzug oder Tod stehen nicht zur Verfügung. Frühere Leistungsbezüge an einem anderen Wohnort außerhalb Berlins werden statistisch nicht erfasst. Weitere und tiefergehende Informationen und Eckdaten zu Ausmaß und Struktur der Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII sind dem Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unter http://www.gsi-berlin.info/ sowie den jährlichen Grundauswertungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unter https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/sozialstatistik/ zu entnehmen. Berlin, den 20. Dezember 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales