Drucksache 18 / 17 245 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 07. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2018) zum Thema: Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ bei den Senatsverwaltungen und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17245 vom 07.12.2018 über Arbeitsgruppen "Menschen mit Behinderung" bei den Senatsverwaltungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gab und gibt es in der laufenden Legislaturperiode bei allen Senatsverwaltungen jeweils eine funktionierende Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ (AG MmB), wie sind diese jeweils zusammengesetzt und welche Kompetenzen hat die jeweilige Arbeitsgruppe? Zu 1.: In der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) gibt es eine funktionierende Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen (AG MmB). Die AG MmB hat eine Geschäftsordnung, in der die Abläufe sowie die Mitgliedschaften geregelt sind. Sie setzt sich zusammen aus: der Leiterin der Abteilung III (Vorsitzende), den Vertreterinnen und Vertretern aus den Abteilungen Integration, Arbeit und Soziales, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB), den Mitgliedern des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung (LB MmB), die für die AG MmB der SenIAS berufen wurden und den Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Die verwaltungsexternen Mitglieder können im Rahmen der AG MmB Einwände, Vorschläge und Bedarfe einbringen und sich über für sie relevante Themen von der SenIAS informieren lassen. Aus Sicht der SenIAS kann über die Arbeit der AG MmB die Zivilgesellschaft erreicht, Sachverhalte öffentlich gemacht und Themen transportiert werden. Die AG MmB kann keine über die Arbeit der AG hinausgehenden bindenden Beschlüsse fassen. 2 Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat hierzu wie folgt geantwortet: „Als Beteiligungsgremien hat die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Scheeres, den Fachbeirat Inklusion berufen. Der Fachbeirat berät unter Leitung von Frau S. V. über Maßnahmen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Vertreten sind im Fachbeirat u. a. die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und weitere Vertreterinnen und Vertreter aus dem Landesbeirat, Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, Landesgremien und Interessenvertretungen aus den Bereichen Schule und Jugend.“ Die Senatsverwaltung für Finanzen (Sen Fin) hat hierzu wie folgt geantwortet: „Am 03.05.2018 fand die konstituierende Sitzung der AG MmB SenFin statt. Zusammensetzung Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Hauptschwerbehindertenvertretung entsandte Vertretungen aus dem Landesbeirat Vertretung aus SenIAS Vertretung bezirklicher Behindertenbeauftragte/r Vertretung aus jeder Abteilung der Senatsverwaltung für Finanzen und den nachgeordneten Einrichtungen (Landesverwaltungsamt, Landeshauptkasse, Verwaltungsakademie) Geschäftsstelle für die AG SenFin (Organisation, Protokoll, Vor- und Nachbereitung) Leitung der AG-Sitzungen durch Abteilungsleiter Die AG MmB SenFin ist ein beratendes Gremium. Die Tagesordnung bestimmt sich nach dem Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ggfs. werden Themen im sog. Themenspeicher für nachfolgende Sitzungen gesammelt. Unabhängig von der Tagesordnung können unter dem TOP „Aktuelle Viertelstunde“ andere Themen angesprochen und Fragen gestellt werden.“ Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Ja, es gab in der laufenden Legislaturperiode eine funktionierende AG MmB. Die AG setzt sich zusammen aus Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft (u. a. Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen; Angehörige psychisch Kranker/ Landesverband Berlin e.V.; Berliner Behindertenverband; Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.; Elternverein Hörbehinderter Kinder Berlin-Brandenburg e.V.; Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener e.V.; Spastikerhilfe Berlin e.V. ). Die AG nimmt eine beratende Funktion wahr.“ 3 Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat hierzu wie folgt geantwortet: „In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) gibt es eine funktionierende Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“. Die AG MmB setzt sich zusammen aus dem Abteilungsleiter der Abteilung ZS der SenInnDS (Vorsitz), der Referatsleiterin ZS A, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB), die für die AG MmB bei der SenInnDS berufenen Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung, mehreren Vertreterinnen der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Die Fachbereiche können zu einzelnen Themen hinzugezogen werden.“ Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Auch bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung findet regelmäßig die Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ (AG MmB) statt. Diese dient zum einen der Bewusstseinsbildung, als auch der Sensibilisierung für eine Gleichbehandlung sowie der Überprüfung und Verbesserung der Maßnahmen für Menschen mit Behinderung. Die AG MmB besteht neben Vertreterinnen und Vertretern der hiesigen Senatsverwaltung aus der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) sowie der Leiterin des Büros der LfB, eines Vertreters der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Vertreterinnen und Vertretern des Landesbeirats, Vertreterinnen und Vertretern der Vollzugspraxis sowie der Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der Berliner Justiz und der Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach den in den jeweiligen Sitzungen zu erörternden Themen bestimmt.“ Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat hierzu wie folgt geantwortet: „In der Senatsverwaltung für Kultur und Europa gibt es eine seit 2003 bestehende Arbeitsgruppe (AG) „Kultur barrierefrei“. Der AG gehören durch den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung benannte Mitglieder an, zu diesen gehören Betroffenenvertreterinnen / Betroffenenvertreter, Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung und eine Vertreterin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Zudem sind Mitglieder weitere Betroffenenvertreterinnen/Betroffenenvertreter, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und Vertreterinnen und Vertreter anderer Senatsverwaltungen. Bei Bedarf werden zu thematischen Schwerpunkten Gäste bzw. Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Referaten eingeladen. Die AG-Sitzungen dienen der aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen. Den Auftakt der AG-Sitzung macht im Regelfall die Begehung einer Kultureinrichtung mit anschließender Besprechung der barrierefreien Maßnahmen vor Ort mit einer Vertreterin/einem Vertreter der Einrichtung. Insofern sind die Mitglieder der AG wichtige Impulsgeber bezüglich der Barrierefreiheit bei Kulturbauten und bei kulturellen Angeboten. Anregungen der Mitglieder werden von den Kultureinrichtungen aufgenommen und geprüft bzw. an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) kommuniziert. Die Umsetzung ist an die Verfügbarkeit entsprechender Mittel gekoppelt. Im Mittelpunkt der AG-Sitzungen steht zudem die gemeinsame Arbeit an konkreten Problemstellungen, wie beispielsweise die Konkretisierung der 10 Behindertenpolitischen Leitlinien.“ 4 Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) hat hierzu wie folgt geantwortet: „Ja, die „AG Bauen und Verkehr barrierefrei“ tagt monatlich im Wechsel (Bauen / Verkehr) jeweils ca. zwei Stunden. Daraus ergeben sich 5-6 Sitzungen zum Thema Bauen pro Jahr. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus den vom Landesbeirat entsendeten Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenenverbände, bezirklichen Beauftragten, den Vertretern und Vertreterinnen der SenSW sowie wechselnden Gäste der SenSW. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden kontinuierlich über die Arbeit der SenSW informiert und können ihrerseits Empfehlungen aussprechen und Themen vorschlagen. Damit ist die AG Bauen und Verkehr die aktivste AG seit 2000 in Berlin. Alle Informationen über die AG lassen sich transparent auf der Webseite der SenSW einsehen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/de/ag_bauverkehr.sht ml“ Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hierzu wie folgt geantwortet: „Bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gibt es eine Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ (AG MmB). Die AG „Verkehr – barrierefrei“ tagt vier- bis sechsmal pro Jahr. In der AG sind unter anderen Vertreterinnen und Vertreter der für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die Berliner Behindertenverbände sowie der Berliner Seniorenbeirat, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, die Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Bezirke sowie Vertreter der DB Station&Service, der S-Bahn und der BVG vertreten. In den Sitzungen wird über aktuelle Themen des Verkehrs mit Experten- und Betroffenenvertretungen informiert und diskutiert. Die Ziele der AG „Verkehr – barrierefrei“ liegen in der gemeinsamen Arbeit zur Weiterentwicklung der Stadt Berlin als barrierefreie Stadt. Besondere Aufmerksamkeit konzentriert sich auf Großprojekte in der Stadt sowie wesentliche rechtliche Veränderungen, die für die Zielerreichung von Bedeutung sind. Zur Verbesserung festgestellter Mängel bzgl. des barrierefreien Bauens sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet und weitergeleitet werden. Die AG „Verkehr – barrierefrei“ ist kein öffentliches Gremium und keine politische Plattform. Es hat keinerlei gesetzgeberische Kompetenzen.“ Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) hat hierzu wie folgt geantwortet: „Ja, Vertreterinnen und Vertreter des Landebeirates für Menschen mit Behinderung, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der verschiedenen Aufgabenschwerpunkte Wirtschaft, Energie und Betriebe, von visitBerlin sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie bei Bedarf themenbezogen weitere sachverständige Personen“ 5 Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Seit 2011 tagt unter dem Vorsitz der Abteilung Wissenschaft zweimal jährlich die AG Menschen mit Behinderungen in Hochschule und Wissenschaft. An den Sitzungen nehmen teil: die 14 Beauftragten für Studierende mit Behinderungen an den staatlichen und konfessionellen Hochschulen sowie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, die Bereichsleitung „Beratung Barrierefrei Studieren“ des Studierendenwerks Berlin, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Berlin, Vertreterinnen und Vertreter des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Vertretung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Die Mitglieder der AG beobachten und begleiten die gemäß §§ 4, 9 des Berliner Hochschulgesetzes festgeschriebene Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Inklusion an Hochschulen und die Vergabe der studienspezifischen Integrationsleistungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie Studierenden mit Behinderungen und chronischer Erkrankung durch das Studierendenwerk.“ 2. Wann bzw. wie oft haben die einzelnen Arbeitsgruppen 2017 und 2018 zu welchen Schwerpunktthemen getagt? (Bitte nach den jeweiligen Arbeitsgruppen aufschlüsseln.) Zu 2.: Die AG MmB der SenIAS hat in den Jahren 2017 und 2018 jeweils dreimal getagt. Ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt war ein Bericht und eine Diskussion über den aktuellen Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Darüber hinaus wurde regelmäßig über den Fortgang der Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG), die Ergebnisse der ressortübergreifenden AG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (RAG UN-BRK), die Erstellung eines Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin und über das Budget für Arbeit sowie das hierzu initiierte Modellprojekt „Beschäftigungsimpulse für MmB durch Nutzung des Budgets für Arbeit“, das Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter sowie Inklusion in arbeitsmarktpolitischen Programmen berichtet. Ferner wurde über Themen, die seitens der verwaltungsexternen Mitglieder der AG eingebracht wurden, informiert und diskutiert. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat hierzu wie folgt geantwortet: „Der Fachbeirat Inklusion tagt viermal jährlich. Als Schwerpunktthemen wurden in den Jahren 2017/18 folgende Themen behandelt: Einführung der verlässlichen Grundausstattung für die sonderpädagogische Förderung Veränderung der sonderpädagogischen Diagnostik, Förderung von Schülerinnen und Schülern mit emotional-sozialem Förderbedarf Inklusion in den Berliner Kindertagesstätten Nachteilsausgleich und Notenschutz Inklusion im Bereich der beruflichen Schulen Ganztag in der Inklusiven Schulen. 6 Der Fachbeirat hat darüber hinaus im November 2018 ein Fachforum zum Thema „Multiprofessionelle Teams – Unterstützendes Personal in der inklusiven Schule“ veranstaltet.“ Die Senatsverwaltung für Finanzen hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die AG Menschen mit Behinderung bei der Senatsverwaltung für Finanzen hat getagt am 03.05.2018 und am 20.09.2018.“ Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat hierzu wie folgt geantwortet: „2017 hat keine Tagung der AG MmB stattgefunden. 2018 hat die AG MmB einmal getagt. Schwerpunktthemen waren die folgenden: Entwicklung der Berliner Pflegstützpunkte, Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung und Vorstellung der Kampagne „Nein heißt nein – das ist jetzt Gesetz“ mit Fokus auf Frauen mit Behinderung.“ Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat hierzu wie folgt geantwortet: „24.04.2017 - Bundestagswahl und Berlinmarathon / Barrierefreier Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen 24.07.2017 - Barrierefreie Wahllokale / Notfallruf durch Gehörlose / Brandgefahr elektronischer Rollstühle 23.04.2018 - Sicherstellung der Barrierefreiheit beim E-Government-Gesetz (EGovG) / Barrierefreier Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen Erfüllung der Schwerbehindertenquote bei der Einstellung von Nachwuchskräften 21.11.2018 - Zugang und Abwicklung zu Bürgerdienstleistungen über das Service- Portal Berlin und in einer ServiceApp Berlin / Checkliste aus der Begleit-AG „Barrierefreie Sportanlagen“ / Aktueller Sachstand – Maßnahmenplan zur Umsetzung UN-BRK ab 2020 (Fortschreibung BPL)“ Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Grundsätzlich wird ein Sitzungsrhythmus von zwei Sitzungen pro Jahr angestrebt, mit der Möglichkeit, bei Bedarf kurzfristig weitere Sitzungen einzuberufen. Im Jahre 2017 hat die AG MmB einmal im September 2017 getagt. Dieses Jahr wurden zwei Arbeitsgruppensitzungen abgehalten. Tagesordnungspunkte der Arbeitsgruppensitzung 2017 1) Aktueller Stand des geplanten Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) 2) Auszubildende in der Berliner Justiz mit Behinderungen - Kenntnisse von Ausbilderinnen und Ausbildern beim Thema Inklusion 3) Benachteiligung von Referendarinnen und Referendaren mit Behinderung durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) 4) Schulungen zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten 5) Barrierefreie Entwicklung von IT-Fachverfahren. 7 Tagesordnungspunkte der Arbeitsgruppensitzung 2018 1) Schwergängigkeit von Brandschutztüren besonders für Menschen mit Behinderung 2) Ausgestaltung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung bei der Justiz 3) Barrierefreiheit von IT-Verfahren (insbesondere in Entwicklungsverbünden) 4) Barrierefreiheit im Strafvollzug 5) Medizinische Versorgung von Gefangenen 6) Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)/Entwurf des neuen Antidiskriminierungsgesetzes 7) Behindertengerechte Gestaltung von denkmalgeschützten Gerichtsgebäuden 8) Standards bei Pflegestationen 9) Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“ Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die AG tagt zwei Mal jährlich. 20.4.2017: Audiodeskription in Opernhäusern und Theater; Stand Maßnahmenkatalog Friedrichstadt-Palast Berlin; Willkommenskultur Bröhan-Museum; Online- Erwerb von Rollstuhlfahrertickets; Willkommenskultur Waldbühne; Aktueller Stand der Wiederaufstellung Info-Stele/Tafeln mit Gebärdensprache über taube Juden. 09.11.2017: Gesamtkonzept Barrierefreiheit in der Philharmonie; Pilotprojekt „Spartenoffene Förderung barrierefrei“; barrierefreie Maßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts 2017. 15.03.2018: Information zur neuen Broschüre „Berlin Design for all Projektbeispiele “; Präsentation der accessBerlin App von Visit Berlin; Vorstellung der Seite www.gedenkort-T4.eu und des Wettbewerbs „andersartig gedenken on stage“. 30.08.2018: Bericht über barrierefreie Maßnahme in der Staatsoper Unter den Linden; Weiterentwicklung der Behindertenpolitischen Leitlinien; Vorstellung der Verwaltungsvorschrift der AG “Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ bei der Se-natsverwaltung für Kultur und Europa.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat hierzu wie folgt geantwortet: „17.01.2017, Agenda der AG 2017 14.03.2017, Freiraumplanung Humboldtforum 11.07.2017, Senatorin Lompscher zu Gast, Sanierung Schillertheater und Barrierefreies Abfallentsorgungssystem der BSR 14.11.2017 Sowjetisches Ehrenmal Tiergarten und Sanierung ehemaliger Flughafen Tempelhof 15.08.2017, Vorort Termin IGA 13.03.2018, Sanierung Bauhausarchiv 08.05.2018, Urban Tech Republic (Nachnutzung Flughafen Tegel) 05.06.2018, Vorort Termin ehemaligen Flughafen Tempelhof 11.09.2018 Barrierefreier Wohnungsbau 13.11.2018 Neue Nationalgalerie – Museum des 20. Jahrhunderts“ 8 Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die AG „Verkehr - barrierefrei“ tagte im Jahr 2017 insgesamt fünfmal zu den folgenden Themen: Diskussion der Ergebnisse der Besichtigung des Mock-ups der neuen S-Bahn Vorstellung des Staatssekretärs für Verkehr, Herr Jens-Holger Kirchner Besichtigung/Berollung der IGA (gemeinsam mit der AG „Bauen - barrierefrei“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) Besichtigung/Berollung der Musterhaltestelle mit Kasseler Sonderbord plus Vorstellung der Konzepte zur Einführung eines barrierefreien Taxiverkehrs (Projekt Inklusionstaxi) Die AG „Verkehr - barrierefrei“ tagte im Jahr 2018 insgesamt fünfmal zu den folgenden Themen: Überprüfung der AV Geh- und Radwege Autonomes Fahren bei der BVG – Projekt Stimulate Vorstellung des Modellversuchs „Fahrgastinformation akustisch“ (DFI-akustisch) der BVG Bahnsteighöhenkonzept der DB AG Besichtigung/Berollung des neuen Citaro-Gelenkbusses der BVG“ Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat hierzu wie folgt geantwortet: „in 2017 zweimal am 9.2.2017 mit den Themenschwerpunkten Aktionsprogramm Handwerk 2018- 2020; Koalitionsvertrag und Richtlinien der Regierungspolitik in der neuen Legislaturperiode am 15.6.2017 mit dem Themenschwerpunkt Tourismuskonzept 2018+ in 2018 3-mal, am 25.1.2018 mit dem Themenschwerpunkt Barrierefreiheit in den Gärten der Welt am 28.6.2018 mit den Themenschwerpunkten Vergaberechtsnovelle und Umsetzung des Tourismuskonzepts 2018+ am 15.11.2018 mit dem Themenschwerpunkt Entwurf Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die Arbeitsgruppe tagt regelmäßig zwei Mal im Jahr. Die Sitzungen der AG Menschen mit Behinderungen in Hochschule und Wissenschaft fanden in den Jahren 2017 und 2018 an folgenden Tagen statt: 11. Mai 2017, 30. November 2017, 26. April 2018, 29. November 2018. 9 In den Sitzungen werden unterschiedliche Themen und Fragen behandelt, insbesondere betreffen diese die folgenden Bereiche: Barrierefreiheit, Formen von Behinderungen und chronischen Krankheiten, Gewährleistung von Nachteilsausgleichen, Vergabe der studienspezifischen Integrationshilfen, Aufgaben der Beauftragten an den Hochschulen.“ 3. Wie ist die Sitzungsplanung der einzelnen Arbeitsgruppen für 2019 und welche Schwerpunktthemen sind ggf. vorgesehen? Zu 3.: In 2019 ist geplant, dass die AG MmB der SenIAS drei Mal tagt. Schwerpunktthemen werden sein: Die Erstellung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK, die Umsetzung des BTHG im Land Berlin, die Novellierung des LGBG sowie die Erstellung des Teilhabeberichts. Darüber hinaus wird über die Ergebnisse der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK in der Bundesrepublik / in Berlin berichtet. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat hierzu wie folgt geantwortet: „Für 2019 sind vier weitere Sitzungen terminiert, für die die folgenden Themen vorgesehen sind: Schulen in privater Trägerschaft Evaluation der verlässlichen Grundausstattung und Diagnostik berufliche Bildung Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung Erfahrungen mit den Schulpsychologischen und integrationspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren“ Die Senatsverwaltung für Finanzen hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die AG trifft sich möglichst quartalsweise, mindestens jedoch zweimal jährlich. nächste AG-Sitzung MmB SenFin: 23.01.2019 Schwerpunktthemen für 2019: Neufassung der „Verwaltungsvorschriften über die gleichberechtigte Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen in der Berliner Verwaltung (VV Integration beh. Menschen)“ – künftig unter der Bezeichnung VV Inklusion Maßnahmenplanung SenFin zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtkonvention für die Jahre 2020-2025“ Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Eine Sitzung der AG MmB ist für das erste Quartal 2019 vorgesehen. Ein konkretes Datum kann noch nicht benannt werden. Als Schwerpunktthema ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geplant.“ 10 Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat hierzu wie folgt geantwortet: „Für 2019 sind 3 – 4 Sitzungen (möglichst 1x je Quartal) der AG MmB geplant. Berlin erhält den Zuschlag für die Special Olympics Weltsommerspiele 2023. Diese Veranstaltung, die von ihren Potentialen und ihrem Ausmaß sehr groß ist, soll für die kommenden Jahre als übergreifendes Projekt im Berliner Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK verankert werden und wird ein Schwerpunktthema der AG MmB in 2019 ff.“ Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Auch im nächsten Kalenderjahr ist weiterhin der gleiche Sitzungsrhythmus geplant. Die erste Arbeitsgruppensitzung soll im Frühjahr und die zweite im Herbst 2019 stattfinden.“ Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat hierzu wie folgt geantwortet: „Neuaufstellung der AG Barrierefreie Orte konstant Angebote Audiodeskription“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die AG wird, wie in den letzten Jahren, zu den Themengebieten Bau alle zwei Monate tagen. Es werden auch in 2019 wichtige Bauvorhaben des Landes Berlin vorgestellt und diskutiert. In der Sitzung am 08.01.2019 wird Senatorin Lompscher zu Gast sein und das Thema „digitale Leitsysteme“ diskutiert werden.“ Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hierzu wie folgt geantwortet: „Turnusmäßig tagt die AG „Verkehr – barrierefrei“ an jedem 2. Dienstag der geraden Monate, d. h. sechsmal im Jahr. Aufgrund von Urlaub oder Krankheit ist es möglich, dass einzelne Sitzungen ausfallen müssen. Die AG-Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden aufgefordert, kurzfristig Ihre Themenwünsche für das Jahr 2019 zu benennen. Bisher sind AG-Sitzungen zu den folgenden Themen geplant: Aktueller Sachstand M4Guide – Integration in die Fahrplanauskunft des VBB Barrierefrei Baustellenabsicherung Vorstellung des neuen Nahverkehrsplans 2019-2023“ Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat hierzu wie folgt geantwortet: „2 bis 3 Sitzungen nach Bedarf, u. a. Maßnahmenplan“ Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Für das Jahr 2019 ist wieder jeweils eine Sitzung für das Sommer- und Wintersemester geplant. In der Sitzung im Sommersemester soll hinsichtlich der Erarbeitung eines 11 Landeskonzeptes zur Umsetzung der UN-BRK insbesondere der Maßnahmenplan 2020-2025 für den Hochschulbereich innerhalb der AG vorgestellt und diskutiert werden.“ 4. An welchen AG-Beratungen nahmen der Regierende Bürgermeister, Senator*innen oder Staatssekretär*innen teil? (Bitte namentlich mit Datum und AG nennen.) Zu 4.: An den Sitzungen der AG MmB der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt regelmäßig die Leiterin der Abteilung Soziales teil. Die Senatorin oder einer der Staatssekretäre haben an keiner der bisher stattgefundenen AG-Sitzungen teilgenommen. Frau Senatorin Scheeres hat am 05. April 2017 an der ersten Sitzung des für die 18. Wahlperiode des Parlaments neu berufenen Fachbeirats der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie persönlich teilgenommen und die Mitglieder zu ihrer damit verbundenen Aufgabe berufen. An der AG-Sitzung der Senatsverwaltung für Finanzen nahm Frau Staatssekretärin Dr. Sudhof am 20.09.2018 und an der Sitzung der AG MmB der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nahm Herr Staatssekretär Velter am 4.9.2018 teil. In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport fanden die AG-Sitzungen auf Fachebene statt und in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung war in den letzten beiden Jahren eine Teilnahme des Senators bzw. der Staatssekretärinnen wegen Terminkollisionen nicht möglich. Die Vertretung erfolgte durch die Abteilungsleiterin der Koordinierungs- und Kompetenzstelle. In der AG „Kultur barrierefrei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nahmen die Staatssekretäre wie folgt teil: 20.04.2017: Teilnahme Herr Dr. Wöhlert, Staatssekretär für Kultur 09.11.2017: Teilnahme Herr Dr. Wöhlert, Staatssekretär für Kultur 15.03.2018: Teilnahme Herr Woop, Staatssekretär für Europa 30.08.2018: Teilnahme Herr Dr. Wöhlert, Staatssekretär für Kultur Frau Senatorin Lompscher äußerte den Wunsch, jährlich an einer AG-Sitzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilnehmen zu können. Sie hat an der AG am 11.07.2017 teilgenommen und wird am 08.01.2019 zu Gast sein. An der AG „Verkehr – barrierefrei“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat Herr Staatssekretär Kirchner am 13.06.2017 und in der AG MmB der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herr Staatssekretär Rickerts am 09.02.2017 teilgenommen. 5. Wie bewertet der Senat die bisherige Arbeit der Arbeitsgruppen und deren Einfluss auf Entscheidungen des Senats? 6. Welchen Stellenwert haben die Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ bei den Senatsverwaltungen für den Senat und sein Regierungshandeln? Zu 5. und 6.: Die Arbeit der AG MmB bei der SenIAS war konstruktiv. Vorhaben des Senats werden seitens der SenIAS bereits vor Beschlussfassung kommuniziert. Durch die frühzeitige Einbeziehung der verwaltungsexternen Mitglieder konnten die Anliegen der Menschen mit Behinderungen in Berlin rechtzeitig erkannt, diskutiert und, sofern möglich, berücksichtigt werden. Dies hilft, die Akzeptanz in der Zivilgesellschaft für diese Maßnahmen zu erhöhen. Die AG MmB wird in der SenIAS ernst genommen. Seitens der einzelnen Fachabteilungen wird versucht, die von den externen Mitgliedern eingebrachten Themen gut vorzubereiten und mit diesen offen zu diskutieren. 12 Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat hierzu wie folgt geantwortet: „Der Fachbeirat Inklusion setzt seit 2014 die Arbeit des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“ fort. Die vom Beirat beschlossenen Empfehlungen (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/inklusion/fachinfo/beiratsempfehlungen_2013. pdf) wurden in wesentlichen Punkten umgesetzt. Laufende Empfehlungen des Fachbeirates fließen in die weitere Umsetzung der Entwicklung der inklusiven Schule und damit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein.“ Die Senatsverwaltung für Finanzen hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die Arbeitsgruppe leistet einen wichtigen Beitrag für den Bewusstseinswandel im Sinne der UN-BRK in der Senatsverwaltung für Finanzen und gibt Anregungen für die weitere Bearbeitung der Themen. Die AG wird von der Hausleitung unterstützt.“ Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die AG MmB ist ein nachhaltiges Instrument zur Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes und zugleich eine wichtige Schnittstelle zwischen den Senatsverwaltungen, den betroffenen Menschen und ihren Vertretungsorganen. Die Senatsverwaltung ist dabei für ihre Arbeit ganz besonders auf den Input aus der Zivilgesellschaft angewiesen.“ Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die Sitzungen der Arbeitsgruppe dienen der gegenseitigen Information und stellen einen wichtigen Beitrag zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung in Arbeits- und Entscheidungsprozesse der SenInnDS dar. Die Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ in der Senatsverwaltung leistet neben ihrer strukturellen Funktion zur aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderung einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung. Durch die gemeinsame Arbeit an konkreten Problemstellungen und das Erarbeiten von praktischen Lösungen wird ein unmittelbarer Bezug zu den Lebenswelten von Menschen mit Behinderung hergestellt. Die Arbeitsgruppen sind als ein unverzichtbarer Beitrag zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten und bei anderen Entscheidungsprozessen in der Verwaltung, die Menschen mit Behinderung betreffen, anerkannt. Sie werden auf der Grundlage von Selbstverpflichtungen der jeweiligen Senatsressorts als Form der aktiven Beteiligung von Menschen mit Behinderung gemäß Art. 4 der UN – Behindertenrechtskonvention abgesichert, um zu gewährleisten, dass diese Form des unmittelbaren, praktischen Austausches kontinuierlich fortgesetzt wird.“ Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherstellung der Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen. Die Beratungen der Arbeitsgruppe gewährleisten durch einen guten Informationsfluss zwischen der Verwaltung und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung ein rechtzeitiges Erkennen von Handlungsnotwendigkeiten und stellen die Beteiligung der 13 Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzes-, Verordnungsund sonstigen wichtigen Vorhaben sicher.“ Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat hierzu wie folgt geantwortet: „Auch der Fachaustausch mit den Behindertenbeauftragten der Bezirke als Teilnehmende an der AG hat sich als fruchtbar erwiesen. Insgesamt kann die Arbeit und Funktionsweise der AG als förderlich für den Prozess der Inklusion betrachtet werden. Die Mitglieder der AG „Kultur barrierefrei“ sind wichtige Impulsgeber in Fragen der Barrierefreiheit bei Kulturbauten, aber auch in Bezug auf spezifische Angebote im Kulturbereich. Anregungen werden regelmäßig aufgenommen und an die Einrichtungen bzw. die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) - Instandsetzung/Instandhaltung von Berliner Kulturbauten - kommuniziert. Die Umsetzung ist an die Verfügbarkeit entsprechender Mittel gekoppelt. Die Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ in den jeweiligen Senatsverwaltungen leisten neben ihrer strukturellen Funktion zur aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderung einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, da durch die gemeinsame Arbeit an konkreten Problemstellungen und das Erarbeiten von praktischen Lösungen ein unmittelbarer Bezug zu den Lebenswelten von Menschen mit Behinderung hergestellt wird. Die Arbeitsgruppen sind als ein unverzichtbarer Beitrag zur Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten und bei anderen Entscheidungsprozessen in der Verwaltung, die Menschen mit Behinderung betreffen, anerkannt. Sie werden auf der Grundlage von Selbstverpflichtungen der jeweiligen Senatsressorts als Form der aktiven Beteiligung von Menschen mit Behinderung gemäß Art. 4 der UN – Behindertenrechtskonvention abgesichert, um zu gewährleisten, dass diese Form des unmittelbaren, praktischen Austausches kontinuierlich fortgesetzt wird. Der Senat prüft die gesetzliche Verankerung der Arbeitsgruppen im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG).“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die AG Bauen hat einen hohen Stellenwert für die SenSW. Die AG ist inzwischen eine selbstverständliche Einrichtung geworden, die eine wichtige Rolle im Auseinandersetzungs- und Entwicklungsprozess für eine barrierefreie Stadtentwicklung spielt. SenSW stellt ebenso fest, dass ergebnisoffene Diskussionen in der AG zum Teil schwer möglich sind. Darunter leidet auch die vermittelnde Tätigkeit der SenSW bei der Suche von konstruktiven Kompromissen bei Problemfällen.“ Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat hierzu wie folgt geantwortet: In der AG Menschen mit Behinderung bei SenWiEnBe werden für den Geschäftsbereich einschlägige juristische, politische und gesellschaftliche Themen vorgestellt und diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, um das Ziel der gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung in Berlin zu verwirklichen. Für die Hausleitung von SenWiEnBe hat das Themenspektrum Behinderung und Barrierefreiheit einen hohen Stellenwert. 14 Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Für den Bereich der Hochschulen bzw. Wissenschaft werden die Expertise und das Engagement der einzelnen AG-Mitglieder außerordentlich geschätzt. Die Berichte aus den einzelnen Hochschulen und dem Studierendenwerk unterstützen dabei Entwicklungen hinsichtlich der Barrierefreiheit, der Inklusion von betreffenden Studierenden und der studienspezifischen Integrationshilfen, beobachten, um etwaige erforderliche Anpassungen umzusetzen zu können.“ 7. Welche weiteren Formen der aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention praktiziert der Senat und inwieweit haben sich diese Formen bewährt? Zu 7.: Organisationen von MmB werden im Rahmen der Aufgabenerfüllung in vielfältiger Weise eingebunden. In den Sitzungen des LB MmB wird über die Arbeit der SenIAS thematisch informiert. Es existiert zudem ein Teilhabebeirat unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Fischer zur Umsetzung des BTHG, in dem u. a. Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen von MmB Mitglieder sind. Zu einzelnen Vorhaben, wie z. B. zur Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG), werden Fachtage unter Beteiligung der breiten Öffentlichkeit durchgeführt. Kurz: es wird ein möglichst umfassender Austausch von der SenIAS mit den Organisationen von MmB geführt und angestrebt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die Fachgruppe Inklusion in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beteiligt verschiedene Organisationen, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vertreten, an der Erarbeitung von Konzepten in diversen Facharbeitsgruppen. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich sehr bewährt.“ Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 10 Absatz 1 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17. Juni 2016, GVBl. S. 336, die Kandidierenden und deren Stellvertretungen - laut Vorschlagsliste der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung - jeweils zum Mitglied beziehungsweise stellvertretenden Mitglied im Landesbeirat für psychische Gesundheit für den Zeitraum der 18. Legislaturperiode gewählt. In den Landesbeirat für psychische Gesundheit wurden Vertreterinnen bzw. Vertreter der Angehörigen psychisch Kranker sowie Psychiatrie-Erfahrene/Expertinnen und Experten in eigener Sache gewählt. Der Landesbeirat tagt in der Regel drei Mal pro Jahr.“ Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat hierzu wie folgt geantwortet: „Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und die Beauftragten des Arbeitgebers für Menschen mit Behinderung werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beteiligt. Es stehen Beschwerdestellen gem. § 13 AGG zur Verfügung.“ 15 Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat hierzu wie folgt geantwortet: „Beispielsweise wurde über die im nächsten Jahr in Kraft tretende Verordnung über barrierefreien Wohnungsbau immer wieder im Rahmen der AG informiert. Auch eine Beteiligung in einer Projektgruppe während dem langen Entstehungsprozess dieser Verordnung war gegeben sowie eine Anhörung aller Mitglieder der AG. Darüber hinaus haben Mitglieder der AG bei projektbezogenen Bemusterungen und Terminen in Kleingruppen teilgenommen. Das Thema Partizipation ist der SenSW sehr wichtig. In Wettbewerben werden regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderung als Sachverständige eingeladen. In Ideenwerkstätten wird auch in Zukunft die Partizipation aller Bürgerinnen und Bürger – und somit auch der Menschen mit Behinderung – gefördert und gefordert.“ Berlin, den 20. Dezember 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales