Drucksache 18 / 17 248 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2018) zum Thema: Notschlafplätze für Studierende und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17248 vom 06. Dezember 2018 über Notschlafplätze für Studierende ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Notschlafplätze für Studierende hat der Senat geschaffen, an welchem Standort befinden sie sich und wie sind die Quartiere eingerichtet? Zu 1.: Das Studierendenwerk Berlin hat 52 Notschlafplätze in zur Sanierung anstehenden Räumlichkeiten im Wohnheimbestand eingerichtet: Wohnheim Goerzallee 13 Plätze Wohnheim Halbauer Weg 8 Plätze Wohnheim Storkower Straße 16 Plätze Wohnheim Sewanstraße 9 Plätze Wohnheim Potsdamer Straße/Bissingzeile 6 Plätze 2. Welche Kriterien müssen Studierende erfüllen, um einen der Notschlafplätze nutzen zu können, welche Kosten entstehen ihnen und über welchen maximalen Zeitraum ist eine Belegung möglich (kann dieser Zeitraum ggf. verlängert werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen)? Zu 2.: Die Studierenden müssen gemäß den Richtlinien für die Vermietung von Wohnplätzen im studierendenWERK BERLIN an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks immatrikuliert sein und den Semesterbeitrag gezahlt haben. Studierende, die zu Beginn des Wintersemesters 2018/19 keine Schlafmöglichkeit gefunden hatten, konnten die Notschlafplätze für 5 Euro pro Nacht zuzüglich einer Kaution von 50 Euro mieten. Die Vermietung erfolgte tage- oder wochenweise. Eine Verlängerung innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums war jederzeit möglich. - - 2 3. Ist die Nutzung der Notschlafplätze für die Studierenden an bestimmte Verpflichtungen geknüpft? Wenn ja, an welche? Zu 3.: Die Studierenden müssen die Hausordnung der jeweiligen Unterkunft einhalten. 4. Seit wann stehen den Studierenden die geschaffenen Notschlafplätze zur Verfügung (bitte tagesgenau angeben)? Zu 4.: Die Plätze in den Wohnheimen Goerzallee, Halbauer Weg und Storkower Straße standen vom 05.10.2018 bis 03.12.2018 zur Verfügung. Die 15 Plätze in den Wohnheimen Sewanstraße und Potsdamer Straße stehen seit dem 05.10.2018 weiterhin bis Mitte Januar 2019 zur Verfügung. 5. Wie viele Studierende nutzten bisher das Angebot der Notschlafplätze und über welchen Zeitraum blieben sie jeweils (bitte unter Angabe des entsprechenden Bezugs- und Auszugsdatums)? Zu 5.: Bis zum jetzigen Zeitpunkt nutzten insgesamt fünf Studierende die Möglichkeit der Notschlafplätze in folgenden Zeiträumen: 18.10.2018 - 25.10.2018 01.11.2018 - 05.11.2018 13.11.2018 - 20.11.2018 26.11.2018 - 30.11.2018 08.11.2018 - 05.12.2018 6. Wie ist die aktuelle Auslastung der Notschlafplätze? Zu 6.: Aktuell ist kein Notschlafplatz belegt. 7. Auf welchem Weg und zu welchem Zeitpunkt hat der Senat über das Angebot der geschaffenen Notschlafplätze informiert? Zu 7.: Am 19.09.2018 haben die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung und das studierenden WERK BERLIN eine gemeinsame Pressemitteilung unter der Überschrift „Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnangebots für Studierende“ veröffentlicht. In dieser wurde u.a. darauf hingewiesen, dass auch bei Notfällen Abhilfe geschaffen wird. So heißt es: „Gemeinsam mit dem studierendenWERK BERLIN hat auch die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung Vorkehrungen getroffen, um zu Semesteranfang auf Härtefälle zu reagieren, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind.“ 8. Wie erklärt sich der Senat die von Studierendenvertretern geäußerte Kritik, sie seien über die geschaffenen Notschlafplätze nicht informiert worden? - - 3 Zu 8.: Die LandesAstenKonferenz (LAK) wurde nach Aussage des Studierendenwerks am 10.09.2018 in einem persönlichen Termin vom studierendenWERK BERLIN über das Angebot der Notschlafplätze informiert. Außerdem wurde, wie in Frage 7 erläutert, in der Pressemitteilung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung vom 19.09.2018 auf gemeinsame Vorkehrungen mit dem Studierendenwerk zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit hingewiesen. 9. Plant der Senat, weitere Notschlafplätze für Studierende einzurichten (bitte begründen) und wenn ja, in welchem Umfang? Zu 9.: Auch künftig wird das Land Berlin über das Studierendenwerk zum Semesterbeginn Notschlafplätze bereithalten. Berlin, den 20. Dezember 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -