Drucksache 18 / 17 253 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2018) zum Thema: Arbeit der Infra Velo GmbH und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. S18/17253 vom 10. Dezember 2018 über Arbeit der Infra Velo GmbH Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Mit der roten Nummer 0516J hat der Senat einen Sachstandsbericht zur Arbeit der infraVelo GmbH, einer Tochtergesellschaft der Grün Berlin GmbH, vorgelegt. Die Vorlage enthält unter anderem eine tabellarische Übersicht der 60 investiven Maßnahmen für den Radverkehr, die aus Titel 72016 finanziert und in den Jahren 2018 bis 2020 umsetzt werden sollen. Frage 1: Für wie viele Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen inzwischen fertige Bauplanungsunterlagen vor? Antwort zu 1: Für 14 der 60 Maßnahmen der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 liegen mit Stand vom 18.12.2018 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertige Bauplanungsunterlagen vor. Für etwa die gleiche Anzahl von Maßnahmen ist die Erstellung der Bauplanungsunterlagen fast abgeschlossen oder so weit vorangeschritten, dass mit der Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2019 gerechnet werden kann. Frage 2: Wie viele Baumaßnahmen wurden 2018 begonnen? 2 Antwort zu 2: Für drei der in der tabellarischen Auflistung zu Titel 72016 enthaltenen Maßnahmen haben die zuständigen Straßenbaulastträger nach dem Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits Bauaufträge erteilt. Frage 3: Bei wie vielen Maßnahmen rechnet der Senat 2019 mit Baubeginn? Antwort zu 3: Wegen der noch stark im Wandel befindlichen personellen Situation, insbesondere in den meisten bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, aber auch bei der Verkehrslenkung Berlin und der GB infraVelo GmbH sowie in Anbetracht der momentan sehr starken Auslastung der Baufirmen, sind Prognosen bezüglich konkreter Termine für Baubeginne zurzeit wenig belastbar. Der Senat strebt aber an, dass bis Ende 2019 etwa die Hälfte der 60 aufgeführten Vorhaben begonnen werden. Frage 4: Welche Aufgabe kommt der infraVelo GmbH konkret bei der Realisierung der Baumaßnahmen zu? Antwort zu 4: Die GB infraVelo GmbH soll nach bisherigem Stand im Jahr 2019 eine der Maßnahmen (Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd) durchführen. Weitere Maßnahmen werden 2019 abgestimmt. Frage 5: Nach welchen Kriterien wird entschieden eine Baumaßnahme oder einzelne Teilaufgaben der infraVelo GmbH zu übertragen? (Bitte Kriterienkatalog vorlegen) Frage 6: Wer entscheidet auf Senats und Bezirksebene über die Übertragung von (Teil-)Aufgaben auf die infaVelo GmbH? Antwort zu 5 und 6: Voraussetzung für die Übernahme der Umsetzung von Vorhaben durch die GB infraVelo GmbH ist ein ausreichender Personalbestand bei der GB infraVelo GmbH zur Durchführung bzw. Vergabe der bauleitenden Aufgaben und eine Einwilligung des jeweils zuständigen (in der Regel bezirklichen) Baulastträgers in die Übergabe der Bauherrenfunktion an die GB infraVelo GmbH durch Abschließen einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, die insbesondere haftungsrechtliche Fragen regeln muss. Zudem muss die GB infraVelo GmbH aus den für sie bestimmten Haushaltstiteln die entsprechende Zuwendung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhalten. Für die Übernahme von Planungsleistungen durch die GB infraVelo GmbH gelten diese Voraussetzungen entsprechend. 3 Somit ist ein Konsens zwischen dem jeweiligen Bezirksamt als Baulastträger, der GB infraVelo GmbH und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie genügend eingearbeitetes Personal mit den nötigen Qualifikationen bei der GB infraVelo GmbH erforderlich, wenn eine Projektumsetzung oder eine Planungsaufgabe an die GB infraVelo GmbH übertragen werden soll. Frage 7: Welche Leistungsphasen der HOAI übernimmt die infraVelo GmbH selbst? Frage 8: Welche Leistungsphasen der HOAI werden externen Planungsbüros übergeben? Antwort zu 7 und 8: Das Tätigkeitsgebiet der GB infraVelo GmbH beinhaltet die Wahrnehmung von Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrenaufgaben im Zusammenhang mit anstehenden lnfrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin. Sie ist nicht als Planungsbüro tätig und muss daher in der Regel alle Leistungsphasen an externe Planungs- und Ingenieurbüros vergeben. Frage 9: Welche Leistungsphasen der HOAI werden von Bezirksämtern oder der Senatsverwaltung erbracht? Antwort zu 9: Die derzeitigen Personalkapazitäten ermöglichen es nur noch in Ausnahmefällen, dass vollständige Leistungsphasen entsprechend HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) von Beschäftigten der Straßen- und Grünflächenämter oder der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erbracht werden. Inwieweit die Übernahme entsprechender Leistungen möglich und sinnvoll ist, ist dabei stark vom individuellen Charakter der jeweiligen Bau- bzw. Straßenumgestaltungsmaßnahme abhängig, so dass allgemeingültige Aussagen hierzu nicht gemacht werden können. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz