Drucksache 18 / 17 254 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2018) zum Thema: Wer produziert was am Erkelenzdamm? und Antwort vom 18. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 254 vom 10. Dezember 2018 über Wer produziert was am Erkelenzdamm? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft in Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht , Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Stellungnahme gebeten. Die vorliegenden, übermittelten Informationen werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Wann trat der tatsächliche Heimfall des Grundstücks Erkelenzdamm 3 in 10999 Berlin-Kreuzberg ein? Zu 1.: Der Heimfall wurde nicht ausgeübt. Das Land Berlin hat das Erbbaurecht im Wege des Kaufs erworben. 2. Hat der ursprüngliche Kaufinteressent für das Erbbaurecht, der vom Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg abgelehnt wurde, weil nach deren Ansicht ein etabliertes Digital-Unternehmen nicht in den Bezirk passt, einen anderen Standort für seine Berliner Niederlassung gefunden? Wenn ja, wo? Und wie viele Arbeitsplätze sind dort entstanden? Falls nicht, woran ist es gescheitert? Zu 2.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 3. Wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für die zulässige Nutzung des Grundstücks seit dem Heimfall geändert? Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen und warum? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Hat der Senat das Grundstück an den Bezirk übertragen? Zu 4.: Das Grundstück ist aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG herausgelöst und dem Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) zugewiesen worden. Eine Übertragung an den Bezirk ist nicht erfolgt. 2/2 5. Wer entscheidet über die Neuvergabe des Erbbaurechts? Zu 5.: Über die Vergabe eines gewerblichen Erbbaurechts entscheidet der Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds nach vorheriger Vergabeempfehlung der Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe, die immer in den Prozess einzubeziehen ist. 6. Ist das Grundstück inzwischen neu verpachtet? Wenn ja seit wann? Zu 6.: Das Grundstück ist derzeit frei von Nutzungen. 7. In der schriftlichen Anfrage 18/15011 hat der Senat berichtet, dass das Bezirksamt beabsichtigt dort produzierendes Gewerbe anzusiedeln und begründet dies mit seinem Gewerberaumentwicklungskonzept . Wie begründet das Gewerberaumentwicklungskonzept, dass einzelne Gewerbe zu bevorzugen, andere abzulehnen sind? Zu 7.: Die Vergabe eines Erbbaurechts zur Unternehmensansiedlung beruht auf einer sorgfältig abgewogenen Einzelfallentscheidung, bei der diverse wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Ziele zu berücksichtigen sind. 8. Welche Gewerbeform befindet sich aktuell auf dem Grundstück bzw. schwebt dem Bezirksamt bei einer Neuvergabe vor? Zu 8.: Der bisherige Erbbaurechtsnehmer hat seine Nutzung aufgegeben. Über die Nachnutzung ist noch nicht entschieden worden. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg werden die Entscheidung über die Nachnutzung maßgeblich bestimmen. 9. Inwiefern spielen Lärm-, Staub- und Geruchsentwicklung eine Rolle bei der Auswahl eines neuen Erbbaurechtsnehmers bzw. eines entsprechenden Gewerbes? Zu 9.: Die zukünftige gewerbliche Nutzung wird mit der Abteilung für Bauen, Planen und Facility Management des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg abgestimmt. Dabei werden selbstverständlich auch immissionsschutzrechtliche Aspekte geprüft. Berlin, den 18.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen