Drucksache 18 / 17 255 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2018) zum Thema: Facebookstreit um Kopftücher - Wie wichtig ist Senator Behrendt die Meinungsfreiheit? und Antwort vom 18. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17255 vom 10. Dezember 2018 über Facebookstreit um Kopftücher - Wie wichtig ist Senator Behrendt die Meinungsfreiheit ? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut einer Zeitungsmeldung vom 03.12.2018 in der BZ, https://www.bz-berlin.de/berlin/justizsenator-fordertkollegin -auf-gegen-kritik-an-ihm-einzuschreiten, hat Justizsenator Behrendt Senatorin Scheeres aufgefordert Kritik gegen ihn auf Facebook zu entfernen. Vorausgegangen war ein Wortwechsel auf Facebook zum verlorenen Verfahren um ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen an Berliner Schulen mit der Anwältin Seyran Ates. 1. Ist es zutreffend, dass Justizsenator Behrendt Senatorin Scheeres aufgefordert hat, Kritik gegen ihn, vorgetragen durch die Rechtsanwältin Frau Ates, löschen zu lassen und sich davon zu distanzieren? Zu 1.: Zwischen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden zur Frage der rechtlichen Bewertung des Neutralitätsgesetzes auf verschiedenen Ebenen Gespräche geführt. Dabei fällt der Inhalt von Gesprächen zwischen den Senatorinnen und Senatoren in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. 2. Wie bewertet der Senat die unter Frage 1 genannte Aufforderung? Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. 3. Schließt sich der Senat der bereits gelöschten Einschätzung von Frau Ates, im Zusammenhang mit der Erwägung Revision gegen das ergangene Urteil, an, dass: „Der Senator [Behrendt] sollte tatsächlich seine Funktion und Rolle als Senator für Justiz der Stadt Berlin überdenken… Seine Aussagen sind mehr als bedenklich und nicht anders als populistisch zu bezeichnen.“? Zu 3.: Nein. 2 4. Wie steht der Senat zum ergangenen Urteil im “Kopftuchstreit an Berliner Schulen”? Wie steht der Senat zur Frage, ob Revision eingelegt werden soll? Zu 4.: Der Senat wird nach der Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. Berlin, den 18. Dezember 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung