Drucksache 18 / 17 256 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2018) zum Thema: Gerüchteküche um Hubertus Knabe – Druck auf das Landgericht und Antwort vom 19. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 256 vom 10. Dezember 2018 über Gerüchteküche um Hubertus Knabe – Druck auf das Landgericht --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In einem Presseartikel vom 29.11.2018 der Welt, Der Umgang mit Knabe ist Stalinismus pur, https://www.welt.de/debatte/kommentare/article184661050/Hubertus-Knabe-Der-Umgang-mit-ihm-ist- Stalinismus-pur.html, wird behauptet, dass sich die Senatsjustizverwaltung unter Justizsenator Behrendt in die Absetzung von Hubertus Knabe als Direktor der Stasiopfergedenkstätte eingemischt haben könnte, indem Druck auf das Landgericht ausgeübt wurde. 1. Welche Kammer ist für das Verfahren um die Absetzung von Hubertus Knabe am Berliner Landgericht zuständig? Zu 1.: Für das Verfahren um die Absetzung von Hubertus Knabe ist die 63. Zivilkammer des Landgerichts Berlin zuständig. 2. Gab es im Zusammenhang mit dem Verfahren um die Absetzung von Hubertus Knabe aktive, schriftliche oder telefonische Anfragen oder eine Kontaktaufnahme von Seiten des Justizsenators oder der Senatsjustizverwaltung an den zuständigen berichterstattenden Richter, die Kammer oder das Landgericht? Zu 2.: Nein. 3. Welchen Inhalt und Zweck hatten die Kontaktaufnahmen unter Frage 2? Zu 3.: Da es keine Kontaktaufnahme gab, ist eine Antwort entbehrlich. 4. Gibt es belegbare Beweise oder Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im oben genannten Artikel erwähnten Einmischung und Druckausübung des Justizsenators Behrendt oder der Senatsjustizverwaltung in das Verfahren um Hubertus Knabe? Zu 4.: Nein. 2 5. Welche Schritte unternimmt der Senat um den im oben genannten Artikel Vorwürfe auf den Grund zu gehen ? Zu 5.: Da die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren, besteht für weitere Schritte kein Anlass . 6. Hält der Senat es für angemessen, wenn sich ein Justizsenator derart in laufende Gerichtsverfahren einmischen würde? Zu 6.: Zu rein hypothetischen Fragen äußert sich der Senat nicht. Berlin, den 19. Dezember 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung