Drucksache 18 / 17 257 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2018) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – Wie geht es weiter mit dem Myfest und Antwort vom 28. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17257 vom 10. Dezember 2018 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – Wie geht es weiter mit dem Myfest ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe hat der Senat Haushaltsmittel in den Jahren 2014 bis 2018 an den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zur Unterstützung des Myfests zur Verfügung gestellt (bitte getrennt nach Jahren aufführen)? Zu 1.: Dem Bezirk wurden für die Gewaltprävention am 1. Mai in den vergangenen Jahren über seine Globalsumme folgende Beträge bereitgestellt: 2014: 150.000 € 2015: 215.000 € 2016: 215.000 € 2017: 215.000 € 2018: 215.000 €. 2. Aus welchem Kapitel / Titel des Berliner Haushalts und mit welcher Zweckbindung (bitte genaue Bezeichnung) wurde dieser Betrag finanziert? Zu 2.: Veranschlagt werden diese Beträge beim Haushaltsplan des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, Kapitel Bezirksbürgermeisterin 3300 / Titel Zuschuss zur Veranstaltung 68303. 3. Ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verpflichtet, diesen Betrag dem Myfest zur Verfügung zu stellen? Seite 2 von 4 Zu 3.: Die Beträge wurden dem Bezirk als Sondertatbestand mit einer entsprechenden Zweckbindung im Rahmen seiner Globalsumme zugewiesen. Die tatsächliche Verwendung obliegt dem Bezirk im Rahmen seiner Globalsummenverantwortung gemäß Artikel 85, Absatz 2 Verfassung von Berlin. 4. Welche Behörde ist für die Erteilung der Genehmigung des Myfests zuständig? Zu 4.: Seit dem Jahr 2016 werden für das Areal des MyFestes mehrere Versammlungen im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit den §§ 1 und 14 des Versammlungsgesetzes (VersG) angemeldet. Für die Durchführung von Versammlungen ist kein Erlaubnisverfahren vorgesehen. Versammlungen unter freiem Himmel sind gemäß § 14 VersG lediglich anmelde-, nicht aber genehmigungspflichtig. Für Versammlungsbestätigungen, -beauflagungen oder - versagungen nach dem VersG ist die Polizei Berlin zuständig. Bei den MyFest-Versammlungen unterfiel regelmäßig ein deutlicher Teil der gewünschten Aufbauten keiner Versammlungssubsumtion (z.B. Verpflegungsstände, Toilettenwagen etc.). Diese stellen demnach eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes dar. Zuständige Erlaubnisbehörde dafür ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. 5. Wann wurde jeweils in den Jahren 2014 – 2018 die Genehmigung für das Myfest den Organisatoren Myfest e.V. zur Kenntnis gegeben? Zu 5.: In den Jahren 2014 und 2015 oblag die Genehmigung des MyFestes dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Die Versammlungsbestätigungen im Jahr 2016 wurden den Veranstaltenden durch die Versammlungsbehörde am 25. April 2016 zugestellt. Die Versammlungen im Jahr 2017 wurden am 25. und 26. April 2017 und die im Jahr 2018 am 27. April 2018 bestätigt. 6. Wer war in der Vergangenheit der konkrete Anmelder des Myfests? Zu 6.: In den Jahren 2016 bis 2018 ist als Anmelder der Versammlungen der MyFest e. V. aufgetreten. Eine Versammlung im Bereich des Mariannenplatzes wurde regelmäßig von der Partei DIE LINKE.Friedrichshain-Kreuzberg angemeldet. 7. Wer tritt aktuell als konkreter Anmelder des Myfests auf? Zu 7.: Für das Jahr 2019 liegen zurzeit zwei Anmeldungen des MyFest e. V., eine Anmeldung einer Einzelperson, eine Anmeldung der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI sowie eine Anmeldung der Partei DIE LINKE.Friedrichshain-Kreuzberg vor. 8. Welche Folgen hat die mögliche Änderung des Anmelders für den Senat, Bezirk und die Veranstalter des Myfests? Seite 3 von 4 Zu 8.: Über mögliche Folgen einer Änderung der Anmeldenden kann nach derzeitigem Stand keine Aussage getroffen werden. 9. Welche Auflagen wurden und werden dem Myfest auferlegt? Zu 9.: In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Veranstaltenden der entsprechenden Versammlungen keine Auflagen gemäß § 15 Absatz 1 VersG erteilt. Für zukünftige Veranstaltungen kann noch keine Aussage getroffen werden. 10. Gibt es seitens des Senats Überlegungen, das Myfest zukünftig nicht mehr stattfinden zu lassen? Zu 10.: Nein. 11. Welche Strategie verfolgt der Senat bezüglich der Ausrichtung und Organisation des Myfests für die kommenden Jahre? Zu 11.: Das MyFest bedarf auch in Zukunft einer professionellen Organisation und einer engen Kooperation der beteiligten Akteure. 12. Wie schätzt der Senat die Sicherheitslage ein, sollte das Myfest nicht mehr veranstaltet werden? Zu 12.: Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Durchführung des MyFestes sprechen. 13. Welche Position vertritt der Senat bezüglich des Status des Myfests als Versammlung? Zu 13.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Eine abschließende Bewertung der Ausgestaltung zukünftiger Veranstaltungen kann nicht getroffen werden. 14. Welche Konsequenzen hat der Versammlungsstatus auf die Möglichkeit der Förderung und Unterstützung einer Veranstaltung von Seiten des Senats? Zu 14.: Die Einordnung des MyFestes als Versammlung hindert nicht daran, dem Bezirk für die Gewaltprävention am 1. Mai finanzielle Mittel bereitstellen zu können. 15. Wurde in der Vergangenheit ein Sonderstatus für das Myfest diskutiert? Zu 15.: Nein. 16. Welche Folgen, Chancen und Risiken hätte ein solcher Sonderstatus? Zu 16.: Ein „Sonderstatus“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Seite 4 von 4 17. Gibt es andere Feste und Veranstaltungen im Berlin, die einen Sonderstatus genießen? Zu 17.: Nein. Berlin, den 28. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport