Drucksache 18 / 17 260 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2018) zum Thema: Luisenblock: Abriss für den Deutschen Bundestag unweit der maroden Bodenplatte? und Antwort vom 19. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 260 vom 10. Dezember 2018 über Luisenblock: Abriss für den Deutschen Bundestag unweit der maroden Bodenplatte? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer hat den Denkmalwert des Gebäudes Schiffbauerdamm 19 in Mitte überprüft – 1910 bis 1912 im Neuklassizistischen Stil errichtet und dem Architekturkritiker und Stadtplaner Dieter Hoffmann-Axthelm zufolge „das letzte der klassischen Geschäftshäuser der Frühmoderne, die einst den Schiffbauerdamm prägten“ und laut Hoffmann-Axthelm „von der Qualität ein Baudenkmal“ Antwort zu 1: Für die Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste ist das Landesdenkmalamt zuständig. Das Landesdenkmalamt hat das Gebäude Schiffbauerdamm 19 1993 prüfen lassen. Eine Aufnahme in die erste Gesamtberliner Denkmalliste 1995 wurde abgelehnt. Die Integrität dieses Geschäftshauses, d.h. die Vollständigkeit der Überlieferung, ist stark gestört. Das Landesdenkmalamt hat in der ehemaligen „Geschäftsstadt Berlin“ (Citybildung 1870-1914) eine Vielzahl von erheblich besser erhaltenen Geschäftshäusern als Denkmale ausgewiesen (siehe Denkmaltopograhie Mitte, Berlin 2003). Die Ausweisung von Denkmalen folgt dem Ziel, die herausgehobenen und authentisch erhaltenen Objekte einer Zeitschicht oder einer Gattung und nicht alle noch existenten aber zum Teil bereits stark überformten Objekte in die Liste aufzunehmen. Frage 2: Wie viel Geld hat ver.di in die Sanierung investiert? Antwort zu 2: Die Höhe der privaten Sanierungskosten ist dem Senat nicht bekannt. 2 Frage 3: Warum hält der Senat an dem Siegerentwurf der Architekten Kusus und Kusus fest, wo es doch in der Wettbewerbsausschreibung zur Neugestaltung des Luisenblocks noch hieß, die Teilnehmer sollten „prüfen, inwieweit das sanierte Gebäude Schiffbauerdamm 19“ in das neue Konzept integriert werden könne? Antwort zu 3: Die Jury des Städtebaulichen Wettbewerbs Luisenblock Ost hat im September 2009 den Beitrag der Architekten Kusus und Kusus als 1. Preis ausgewählt und zur Realisierung empfohlen. Er ist zur Grundlage der weiteren Bauleitplanung geworden. Die Intergration des Bestandsgebäudes in die neue Gebäudestruktur wäre denkbar, ist aber aufgrund dessen innerer Struktur mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Der Umgang mit dem Gebäude Schiffbauerdamm 19 war eine Prüfaufgabe im Wettbewerb, aber kein ausschließliches Kriterium. Frage 4: Trifft es zu, dass sich der preisgekrönte Entwurf auch dann realisieren lässt, wenn das Gewerkschaftshaus nicht in das Eigentum des Bundes übergeht und quasi um das Verdi-Haus herum gebaut werden kann? Antwort zu 4: Die in der Frage formulierte Möglichkeit wurde geprüft. Da damit allerdings erhebliche funktionale Defizite verbunden sind (z.B. Unterbrechung des inneren Gebäudegefüges; notwenige interne Verbindung ist kaum möglich), wird diese Möglichkeit zunächst nicht weiter verfolgt. Der Deutsche Bundestag strebt an, Grundstück und Gebäude zu erwerben. Frage 5: Inwieweit trifft es zu, dass der Deutsche Bundestag respektive die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ausgesagt hat, es sei aus Sicht des Bundestags einfacher, das Areal ohne das ver.di-Haus zu bebauen und die Präferenz damit im Abriss des denkmalwürdigen Gebäudes besteht? Antwort zu 5: Die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes ist nicht gegeben (s. Antwort zu 1). Die in der Frage wiedergegebene Formulierung wurde auf Gesprächsebene so geäußert. Es gibt dazu aber keine Festlegung. Frage 6: Ist mit dem in der Öffentlichkeit ausgelegten Bebauungsplan das Gewerkschaftshaus in der Art „überplant“, dass es abgerissen werden müsste, sollte der Bebauungsplan umgesetzt werden? Antwort zu 6: Ein Rückbau des Gebäudes Schiffbauerdamm 19 wird durch den Bebauungsplan nicht determiniert. Aus städtebaulicher Sicht könnte das Bestandsgebäude in einer zukünftigen Bebauung integriert werden. 3 Frage 7: Welche städtebaulich-architektonische Qualitätsdebatte führt der Senat mit der BImA, dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und der Baukommission des Deutschen Bundestages bezüglich des im Bebauungsplanareal zu errichtenden Erweiterungsbaus des Deutschen Bundestages in Hinblick auf die westlich angrenzende Bauruine (ebenfalls ein Erweiterungsbauwerk des Deutschen Bundestages aus dem Büro von Stephan Braunfels), wie sollen beide Bauwerke korrespondieren und wie soll eine Riegelwirkung durch eine Massierung von Bauten des Deutschen Bundestages mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen vermieden werden? Antwort zu 7: Die städtebaulichen Grundzüge sind durch den Bebauungsplan vorgegeben. Die architektonische Ausformulierung wird durch einen weiteren Realisierungswettbewerb für den Hochbau gefunden werden. In der Vorbereitung der Wettbewerbsvorgaben wird das Thema fachlich zu diskutieren sein. Das Land Berlin wird in der Jury des Wettbewerbs vertreten sein. Das Land Berlin fordert öffentlichkeitswirksame Erdgeschossnutzungen auch in Sonderbauten des Deutschen Bundestages, um die nachhaltige Belebung der Straßen zu erreichen. Diesem Ansinnen stehen hohe Sicherheitsanfordeungen entgegen, so dass die Durchsetzung immer schwieriger wird. Frage 8: Teilt der Senat die Auffassung, dass Abrisse und weitere stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen im Entwicklungsgebiet zukünftig grundsätzlich erst dann zuzulassen sind, wenn für das frisch fertiggebaute und skandalumwobene, weil marode Eckgebäude am Marie-Elisabeth-Lüders- Haus eine Lösung auf dem Tisch liegt? Antwort zu 8: Grundlage der Bauleitplanung ist das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs von 2009. Es liegen keine belastbaren Erkenntnisse über die Notwendigkeit vor, das Marie- Elisabeth-Lüders-Haus abzureißen. Frage 9: Inwiefern setzt sich der Senat auch weiterhin für eine ernsthafte Debatte ein, mit der das sanierte Baudenkmal erhalten bleibt und die Planungen des Bandes des Bundes darauf verpflichtet werden, den Bestand mitzudenken und weiterzuentwickeln? 4 Antwort zu 9: Der Senat wird weiterhin den Erhalt und die Integration des Bestandsgebäudes Schiffbauerdamm 19 nachhaltig einfordern. Berlin, den 19.12.18 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen