Drucksache 18 / 17 261 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2018) zum Thema: Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jobcenter-Beiräte in Berlin und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katina Schubert (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17261 vom 10. Dezember 2018 über Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jobcenter-Beiräte in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wer sind die aktuellen Mitglieder und Stellvertreter*innen in den örtlichen Beiräten der 12 Berliner Jobcenter gem. § 18d SGB II? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 1.: Die in den örtlichen Beiräten der Berliner Jobcenter vertretenen Institutionen sind der Anlage zu entnehmen. 2. Nach welchen Kriterien werden die Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter*innen in den einzelnen Jobcentern ausgewählt und wie funktioniert der Auswahlprozess? Zu 2.: Die Trägerversammlungen der Jobcenter berufen die Mitglieder der Beiräte auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Kammern. Vertreterinnen und Vertreter des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, dürfen nicht Mitglied sein. 2 Die örtlichen Beiräte nach § 18d SGB II werden gemäß der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit nach § 44b Abs.2 SGB II mit sieben Mitgliedern besetzt. Vorschläge für die Mitgliedschaft können folgende Institutionen unterbreiten: o der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk Berlin-Brandenburg (1 Mitglied) o die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (1 Mitglied) o die Industrie- und Handelskammer Berlin (1 Mitglied) o die Handwerkskammer Berlin (1 Mitglied) o die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin (1 Mitglied) o sonstige Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes (2 Mitglieder). Die „sonstigen Beteiligten“ werden von der Trägerversammlung des Jobcenters nach örtlichen Besonderheiten ausgewählt. Der Vertretungsfall wird entweder durch eine Stimmrechtsübertragung auf ein anderes Mitglied oder durch die Benennung einer festen Vertreterin oder eines festen Vertreters geregelt. 3. In welchem Beirat sind ALG-II-Beziehende bzw. Vertreter*innen von Erwerbsloseninitiativen direkt oder indirekt vertreten? Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Mitglieder der 12 Berliner Jobcenter? Zu 3.: Über den ALG II-Bezug von Beiratsmitgliedern kann der Senat keine Angaben machen. Nach seiner Kenntnis ist in den Beiräten der Jobcenter Berlin-Mitte, Berlin-Steglitz- Zehlendorf sowie Berlin-Tempelhof-Schöneberg je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ) und im Beirat des Jobcenters Berlin- Spandau eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Vereins zur Förderung von Arbeitslosen - Treffpunkt Regenbogen als Mitglied berufen worden. 4. Inwieweit ist bei den Beiräten der 12 Berliner Jobcenter ein regelmäßiger Sitzungsturnus vorgesehen und wird dieser Sitzungsturnus in den Beiräten auch tatsächlich eingehalten? (Bitte nach Jobcentern aufschlüsseln.) Zu 4.: Jobcenter Berlin Sitzungsturnus Charlottenburg- Wilmersdorf Entsprechend der Geschäftsordnung tagt der Beirat in der Regel einmal quartalsweise, jedoch mindestens dreimal im Jahr. Weitere Sitzungen werden bei Bedarf angesetzt. Friedrichshain- Kreuzberg Die Sitzungstermine finden quartalsweise statt und werden i. d. R. eingehalten. Lichtenberg Das Jobcenter (JC) plant jährlich analog zur Trägerversammlung vier Termine (entsprechend Geschäftsordnung § 2 Abs. 2). Die Sitzungen finden regelmäßig vor der Trägerversammlung statt. 3 Marzahn-Hellersdorf Pro Quartal 1 Sitzung, Terminierung von 4 Sitzungen Ende des Vorjahres, alle Sitzungen werden durchgeführt. Mitte Der Beirat sollte einmal im Kalenderquartal einberufen werden. Der Sitzungsturnus wird im JC Mitte eingehalten. Neukölln Gemäß Geschäftsordnung sind regelmäßige Sitzungstermine im Jobcenter Berlin Neukölln vorgesehen. Pankow Gemäß § 4 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung tagt der Beirat einmal im Quartal. In der Regel finden jährlich 4 ordentliche Sitzungen des Beirats statt; eine Verteilung der Sitzungstermine auf die einzelnen Quartale wird nicht immer eingehalten. Hintergrund ist, dass die Empfehlung des Beirats zur Planung des Eingliederungstitels (EGT) bereits im 3. Quartal vorliegen muss, so dass der Sitzungsturnus durch den Beirat bewusst zeitlich nach vorne verschoben wird. Reinickendorf Wie in der Geschäftsordnung für den Beirat der gemeinsamen Einrichtung (gE) Jobcenter Berlin Reinickendorf festgehalten, tagt der Beirat einmal im Quartal. Der Sitzungsturnus wird eingehalten. Weitere Sitzungen werden bei Bedarf angesetzt. Spandau Der Beirat der gE Jobcenter Berlin Spandau tagt in der Regel vierteljährlich. Der Sitzungsturnus wird eingehalten. Steglitz-Zehlendorf Gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Beirat der gE Steglitz Zehlendorf findet pro Quartal eine Beiratssitzung statt. Die Termine werden langfristig geplant und eingehalten. Tempelhof- Schöneberg Die Beiratssitzungen sind in der Regel vierteljährlich (vereinbarte Termine 2018 waren: 12.04., 28.06.; 13.09. und 06.12.2018) Treptow-Köpenick Der Sitzungsturnus ergibt sich durch die Geschäftsordnung des Beirats: „Der Vorsitz beruft den Beirat ein und leitet die Sitzungen.“ und „Der Beirat tagt in der Regel einmal im Quartal. Weitere Sitzungen werden bei Bedarf angesetzt.“ In der Praxis tagt der Beirat jedoch sehr unregelmäßig und, erfahrungsgemäß, eher halbjährlich. 5. Wie oft haben die Beiräte der Berliner Jobcenter in 2018 jeweils getagt? (Bitte nach Jobcentern aufschlüsseln.) Zu 5.: Jobcenter Berlin Beiratstagungen in 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf Wie in der Geschäftsordnung vorgegeben hat der Beirat 2018 viermal getagt. 4 Friedrichshain- Kreuzberg Der Beirat hat in 2018 viermal getagt. Lichtenberg Der Beirat tagte in 2018 dreimal. Marzahn-Hellersdorf Vier Sitzungen in 2018. Mitte Im Kalenderjahr 2018 haben alle anberaumten Sitzungen stattgefunden. Neukölln Für das Jahr 2018 sind 4 Sitzungstermine geplant und durchgeführt worden. Pankow 2018 hat der Beirat des Jobcenters viermal ordentlich getagt. Reinickendorf Der Beirat hat im Kalenderjahr 2018 viermal getagt. Spandau In 2018 fanden 4 Sitzungen mit der Geschäftsführung des Jobcenters Berlin Spandau statt. Eine Sitzung wurde ohne Beteiligung der Geschäftsführung abgehalten. Dem JC sind daher 5 Sitzungstermine bekannt. Steglitz-Zehlendorf In 2018 haben vier Beiratssitzungen stattgefunden. Tempelhof- Schöneberg 2018 hat die Beiratssitzung am 28.06.2018 stattgefunden. Treptow-Köpenick Der Beirat im Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick hat in 2018 bisher nicht getagt. 6. Wie oft sind Sitzungen der Jobcenter-Beiräte in 2018 ausgefallen und aus welchen Gründen? (Bitte nach Jobcentern aufschlüsseln.) Zu 6.: Jobcenter Berlin Ausfall von Beiratssitzungen in 2018 Charlottenburg- Wilmersdorf Es sind keine Sitzungen ausgefallen. Friedrichshain- Kreuzberg Es sind im Jahr 2018 keine Sitzungen ausgefallen. Es hat lediglich zweimal eine Terminverschiebung gegeben. Lichtenberg Eine Sitzung musste kurzfristig abgesagt werden, da nicht ausreichend Mitglieder teilnehmen konnten. Entsprechend der Geschäftsordnung war eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben. Marzahn-Hellersdorf Keine Sitzung entfiel im Jahr 2018. Mitte Im Kalenderjahr 2018 ist kein Sitzungstermin ausgefallen. Neukölln Keine Sitzung entfiel im Jahr 2018. Pankow Ein Sitzungstermin wurde zeitlich verschoben. Reinickendorf Im Kalenderjahr 2018 sind keine Beiratssitzungen des Jobcenters Berlin Reinickendorf ausgefallen. Spandau Alle Sitzungen des Beirates fanden statt. Steglitz-Zehlendorf In 2018 ist keine Sitzung ausgefallen. 5 Tempelhof- Schöneberg Die Sitzungen fanden an drei Terminen aufgrund fehlenden Gesprächsbedarfs nicht statt. Treptow-Köpenick Die bis dahin einzige im Jahr 2018 geplante Beiratssitzung am 15.05.18 wurde vom Beiratsvorsitzenden am 07.05.18 aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. 7. Inwieweit wurden ausgefallene Sitzungen der Jobcenter-Beiräte nachgeholt? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Jobcenter Berlin Nachholung ausgefallener Beiratssitzungen Charlottenburg- Wilmersdorf Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Friedrichshain- Kreuzberg Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Lichtenberg Die ausgefallene Sitzung wurde nicht nachgeholt. Marzahn-Hellersdorf Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Mitte Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Neukölln Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Pankow Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Reinickendorf Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Spandau Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Steglitz-Zehlendorf Entfällt (siehe Antwort zu 6.) Tempelhof- Schöneberg Bisher wurden die Sitzungen nicht nachgeholt. Die Entscheidung trifft (ggf. nach Absprache mit den anderen Mitgliedern) der Vorsitzende des Beirates. Treptow-Köpenick Nach Informationen des Jobcenters ist der Beiratsvorsitzende im Jahr 2018 langfristig erkrankt, wodurch es für das Jobcenter in 2018 nach der Absage der am 15.05.18 geplanten Sitzung zu keinen weiteren Beiratsaktivitäten kam. Zur Jahresplanung und zur Nachholung von Terminen in den Vorjahren kann das Jobcenter keine Aussage treffen („Der Vorsitz beruft den Beirat ein und leitet die Sitzungen.“). 8. Welche Regelungen gibt es zur Dokumentation der Sitzungen, Beschlussfassungen und Empfehlungen der Jobcenter-Beiräte? (Bitte nach Jobcentern aufschlüsseln.) Zu 8.: Jobcenter Berlin Regelungen zur Sitzungsdokumentation Charlottenburg- Wilmersdorf Wie in der Geschäftsordnung geregelt, werden die Beschlüsse und Entscheidungen protokolliert. 6 Friedrichshain- Kreuzberg Der Ablauf der Sitzung und somit auch die Beschlussfassungen, Empfehlungen u. ä. werden protokollarisch (Ergebnisprotokoll) festgehalten. Lichtenberg Die Beiratssitzungen werden mit einem Protokoll dokumentiert. Im Protokoll werden Beschlussfassungen und Empfehlungen für die Trägerversammlung festgehalten. Marzahn-Hellersdorf Die Geschäftsordnung für den Beirat legt die Regelungen fest. Die Beschlüsse des Beirates sind in der Verantwortung des Vorsitzes schriftlich niederzulegen. Auch die übrigen Ergebnisse der Sitzungen sind zu protokollieren. Die Protokollführung erfolgt über das Büro der Geschäftsführung des Jobcenters. Die dokumentierten Beschlussfassungen, Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung und Protokolle sind den Mitgliedern des Beirates und der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Sitzung zuzuleiten. Mitte Der Beirat berät die gemeinsame Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen . Die Beratung erfolgt in Form von Empfehlungen an die Geschäftsführung der gE. Die Beschlüsse des Beirats sind in der Verantwortung des Vorsitzes schriftlich niederzulegen. Die dokumentierten Beschlussfassungen und Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung sind den Mitgliedern des Beirates und der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Sitzung zuzuleiten. Die Beiratssitzungen werden durch die Geschäftsführung des Jobcenters Berlin Mitte mit einem Ergebnisprotokoll dokumentiert. Neukölln Die Dokumentation zu den jeweiligen Sitzungen erfolgt im Rahmen von Sitzungsprotokollen. Pankow Über die Regelungen des § 6 der Geschäftsordnung für den Beirat („Die Beschlüsse des Beirates sind in der Verantwortung des Vorsitzes schriftlich niederzulegen. Auch die übrigen Ergebnisse der Sitzungen sind zu protokollieren. Die Protokollführung erfolgt über das Büro der Geschäftsführung des Jobcenters. Die dokumentierten Beschlussfassungen, Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung und Protokolle sind den Mitgliedern des Beirates und der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Sitzung zuzuleiten.“) hinaus gibt es keine Regelungen zur Dokumentation der Beiratssitzungen. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und als Serviceleistung für den Beirat erstellt in der Regel ein Mitarbeiter des Jobcenters einen Entwurf des Sitzungsprotokolls. 7 Reinickendorf Der Beirat kann Beschlüsse fassen, die ihn selbst binden. Gegenüber der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung können Empfehlungen ausgesprochen werden. Der Beirat fasst seine Beschlüsse sowie seine Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen rechnen nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Beirat ist beschlussfähig bzw. kann Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung richten, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß schriftlich eingeladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Der Beirat stimmt in der Regel offen ab. Eine geheime Abstimmung erfolgt, wenn dies verlangt wird. Liegen zu einem Gegenstand mehrere Anträge vor, so ist zunächst über den weitest gehenden Antrag abzustimmen. Der Vorsitz stellt das Beratungsergebnis fest. Die Beschlüsse des Beirates sind in der Verantwortung des Vorsitzes schriftlich niederzulegen. Auch die übrigen Ergebnisse der Sitzungen sind zu protokollieren. Die dokumentierten Beschlussfassungen, Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung und Protokolle sind den Mitgliedern des Beirates und der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Sitzung zuzuleiten. Spandau Die Sitzungen des Beirates werden von den einzelnen Mitgliedern dokumentiert. Beschlüsse und Empfehlungen ebenfalls. Empfehlungen des Beirates im Jobcenter Spandau zum jeweiligen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) werden der Geschäftsführung des JC B Spandau schriftlich/ per Mail zugeleitet. Steglitz-Zehlendorf Zu jeder Beiratssitzung wird gemäß § 6 der Geschäftsordnung in Verantwortung des Vorsitzes durch das Jobcenter ein schriftliches Protokoll gefertigt, in dem alle Informationen, Beschlussfassungen und Empfehlungen festgehalten werden. Das Protokoll wird mit allen Beiratsmitgliedern abgestimmt und in der darauffolgenden Sitzung bestätigt. Im Rahmen einer Protokollkontrolle werden offene Punkte nachgehalten. Tempelhof- Schöneberg In Absprache mit dem Vorsitzenden des Beirates übernimmt das JC die administrativen Aufgaben (Einladung zur Sitzung und Protokollierung). Die inhaltliche Verantwortung liegt aber bei dem Vorsitzenden des Beirates. Treptow-Köpenick Die Regelungen ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Beirats: „Die Beschlüsse des Beirates sind in der Verantwortung des Vorsitzes schriftlich niederzulegen. Auch die übrigen Ergebnisse der Sitzungen sind zu protokollieren.“ und „Die dokumentierten Beschlussfassungen, Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung und Protokolle sind den Mitgliedern des Beirates und der 8 Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Sitzung zuzuleiten.“ 9. Welche Möglichkeiten gibt es, Sitzungsprotokolle sowie ggf. schriftlich fixierte Beschlüsse und Empfehlungen der 12 Berliner Jobcenter-Beiräte einzusehen? Zu 9.: Die Sitzungen der Beiräte sind nicht öffentlich. Eine Veröffentlichung der Unterlagen und Protokolle ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Beirates und ggf. weitere Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer über alle als vertraulich eingestuften Beschlussvorgänge, Empfehlungen und sonstigen Beratungsgegenstände Stillschweigen zu bewahren. 10. Welche Verfahrensweise gibt es in den Jobcenter-Beiräten hinsichtlich von Empfehlungen an die Trägerversammlung und inwieweit wird nachgehalten, ob und wie die Empfehlungen durch die Trägerversammlungen beachtet werden? Zu 10.: Jobcenter Berlin Umgang mit Empfehlungen der Beiräte Charlottenburg- Wilmersdorf Eine solche Verfahrensweise ist in der Geschäftsordnung nicht enthalten. Friedrichshain- Kreuzberg In der Geschäftsordnung für den Beirat ist verankert, dass es Aufgabe des Beirats ist, Empfehlungen zu nicht abschließend enumerativ aufgeführten Aufgabenfeldern an die/den Geschäftsführer/in auszusprechen. Es wird nicht explizit die Trägerversammlung (TV) benannt, kann aber als Umkehrschluss aus dem Umstand, dass die/der Geschäftsführer/in an der TV teilnimmt, geschlossen werden. Bzgl. etwaiger Nachhaltung, ob die TV die Empfehlungen beachtet hat oder nicht, gibt es bis dato keine Regelung. Lichtenberg Empfehlungen aus dem Protokoll der Beiratssitzung werden durch die Geschäftsführung vorgetragen; bei Bedarf gehen die Beschlüsse und Empfehlungen des Beirats in die schriftlichen Vorlagen der Trägerversammlung ein. Die Nachhaltung erfolgt im Zuge der Aufnahme in den schriftlichen Vorlagen oder durch Benennung im Protokoll der Trägerversammlung. Bei Bedarf wird eine Zeitschiene zur Bearbeitung im Protokoll durch die Träger festgelegt. Marzahn-Hellersdorf Empfehlungen legten einige Beiratsmitglieder erstmals für das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2018 vor. In einer der Beiratssitzungen 2018 wurde gemeinsam analysiert, inwieweit – und dass – die (durchaus gegenläufigen) Empfehlungen sich im AMIP wiederfinden. 9 Mitte Die Sitzungstermine des Beirats werden entsprechend terminiert, dass ein zeitlicher Vorlauf zu den Trägerversammlungen gewahrt wird. Dies stellt die Weitergabe und Beachtung von Empfehlungen des Beirats sicher. Die Geschäftsführung gibt die Empfehlungen des Beirats an die Trägerversammlung weiter. Die Empfehlungen sowie deren Nachhaltung werden im Ergebnisprotokoll der Beiratssitzung dokumentiert. Ein Austausch hinsichtlich des Umgangs mit den Empfehlungen des Beirats wird über die Geschäftsführung in der darauffolgenden Beiratssitzung sichergestellt. Neukölln Im Beirat des Jobcenters Berlin Neukölln gibt es keine festgelegte Verfahrensweise zum Umgang mit den Empfehlungen des Beirates an die Trägerversammlung. Reinickendorf Bisher gab es noch keine Empfehlungen seitens des Beirats an die Trägerversammlung (TV). Sollte der Beirat zukünftig Empfehlung an die TV aussprechen, würden diese durch das Büro der Geschäftsführung im Rahmen der TV berücksichtigt und im Nachgang nachgehalten werden. Spandau Empfehlungen des Beirates im Jobcenter Spandau an die Trägerversammlung (TV) werden im Rahmen der folgenden TV den Trägern in Form einer Vorlage oder eines mündlichen Vortrages zur Kenntnis gebracht. Die jährliche Empfehlung des Beirates zum AMIP wird den Trägern schriftlich zugeleitet und in der TV erörtert. Über den Umgang mit Empfehlungen des Beirates an die TV befindet die jeweilige TV ausschließlich in eigener Zuständigkeit. Eine Nachhaltung der Nutzung/ Beachtung von Empfehlungen durch die TV obliegt der Geschäftsführung des Jobcenters nicht. Steglitz-Zehlendorf Regelungen zu Empfehlungen an die Trägerversammlung bestehen nicht. Empfehlungen an die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung sind der Geschäftsführung zuzuleiten. Regelungen zur Nachhaltung bestehen auch hier nicht, erfolgen aber meist in der nächsten Beiratssitzung im Rahmen einer Protokollkontrolle oder je nach vereinbarter Berichtsart außerhalb der Beiratssitzungen. Tempelhof- Schöneberg Mögliche Empfehlungen des Beirates an die Trägerversammlung erfolgen in Form eines Protokolls. Hierzu gibt es keine gesonderten Festlegungen. Die Verantwortung obliegt dem Vorsitzenden des Beirates. Treptow-Köpenick Ein solches Verfahren ist in Treptow-Köpenick im Rahmen der Geschäftsordnung nicht vorgesehen oder geregelt. Entsprechende Beobachtungen in der praktischen Arbeit des Beirats konnten durch das Jobcenter nicht gemacht werden. Ausnahme: Zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm fand in den vergangenen Jahren – vor einer Vorlage in der Trägerversammlung – ein Informationsaustausch mit Hinweisen zwischen Geschäftsführung und Beirat statt. Hinweise aus dem Beirat wurden dann vom Jobcenter für die 10 TV-Vorlage berücksichtigt. Eine Nachhaltung dazu im Beirat ist dem Jobcenter nicht bekannt. Berlin, den 20. Dezember 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17261 Jobcenter Berlin Mitglieder der Beiräte nach § 18d SGB II Charlottenburg-Wilmersdorf · Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf · Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf · Handwerkskammer (HWK) · Ver.di · Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) · Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Friedrichshain-Kreuzberg · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (DGB) · Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BB e.V. · Industrie- und Handelskammer Berlin · Handwerkskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin · Migrationsbeirat Lichtenberg · Industriegewerkschaft Metall · Gebäudereiniger-Innung Berlin · Industrie- und Handelskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin (Vorsitz) · Vereinigung der Vietnamesen BB e.V. Marzahn-Hellersdorf · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin · Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) · Industrie- und Handelskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin · Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis e.V. · Sozialverband VdK Marzahn-Hellersdorf Mitte · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin · Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) · Industrie- und Handelskammer Berlin · Handwerkskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin · Bezirksverordnetenversammlung Mitte · Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e.V. (BALZ) Neukölln · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin · Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin-Brandenburg e.V. · Industrie- und Handelskammer Berlin · Handwerkskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin · Bezirksverordnetenversammlung Neukölln · Bezirksverordnetenversammlung Neukölln Pankow · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (IG Bau) · Gebäudereiniger-Innung · Industrie- und Handelskammer Berlin · Innung Metall- und Kunststofftechnik · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin · Frauenbeirat Pankow · Berliner Bündnis für Wirtschaft und Arbeit Reinickendorf · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin (DGB) · Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) · Industrie- und Handelskammer Berlin (stellvertretender Vorsitz) · Handwerkskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin · Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf · Evangelischer Kirchenkreis Reinickendorf Spandau · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin · Fachverband Garten-, Landschafts- u. Sportplatzbau BB e.V. · Industrie- und Handelskammer Berlin · Handwerkskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin · Ver.di · Verein zur Förderung von Arbeitslosen - Treffpunkt Regenbogen Steglitz-Zehlendorf · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin · Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BB e.V. · Industrie- und Handelskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin · Caritasverband Tempelhof-Schöneberg · Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e.V. (BALZ) · Fachgemeinschaft Bau · Industrie- und Handelskammer Berlin · Handwerkskammer Berlin · Paritätischer Wohlfahrtsverband · Berlin · Deutsch-Türkische Unternehmervereinigung BB · Integrationsfachdienst Südwest Treptow-Köpenick · Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin · Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BB e.V. · Industrie- und Handelskammer Berlin · Elektro-Innung Berlin · Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. · Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung