Drucksache 18 / 17 262 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2018) zum Thema: Minderleistungen der S-Bahn – Verwendung der Mittel und Antwort vom 20. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17262 vom 10. Dezember 2018 über Minderleistungen der S-Bahn – Verwendung der Mittel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für 2017 musste die S-Bahn wegen Minderleistungen auf etwa 26 Millionen Euro verzichten. Die einbehaltenen Mittel sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zu Gute kommen: Welche konkreten Maßnahmen konnten durch die einbehaltenen Mittel zusätzlich finanziert werden? Antwort zu 1: Im Jahr 2017 wurde der Vergütungsanspruch der S-Bahn Berlin GmbH wegen ausgefallener Leistungen aus dem Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 und dem Mehrleistungspaket, aufgrund von Minderleistungen, abweichender Zugstärke und Schlechtleistungen (Qualitätsstandards, Pünktlichkeit) um insgesamt 27,7 Mio. Euro gekürzt: Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 Mehrleistungspaket Summe Abzüge für Minderleistungen 14.121.070,52 € 656.123,73 € 14.777.194,25 € Abzüge für abweichende Zugstärke 2.533.156,70 € 427.819,86 € 2.960.976,56 € Abzüge aufgrund von Schlechtleistungen 9.953.898,90 € – 9.953.898,90 € Summe Abzüge 26.608.126,12 € 1.083.943,59 € 27.692.069,71 € Im Rahmen der vertraglichen Abrechnung ergaben sich Vergütungsansprüche über den Grund-Finanzierungsanspruch hinaus für die Bereitstellung von Ersatzverkehren, die Preisanpassung bei Energiekosten, den Nachteilsausgleich aus der Fahrzeugbindung sowie zusätzliche Sicherheitsleistungen in Höhe von 13,3 Mio. Euro, so dass nach der Verrechnung dieser Vergütungsansprüche mit den Abzügen Restabzüge in Höhe von 14,4 Mio. Euro verblieben: 2 Verkehrsvertrag bis 14.12.2017 Mehrleistungspaket Summe Ersatzverkehre 2.269.788,19 € 44.924,13 € 2.314.712,32 € Energiekostennachforderung 9.316.182,67 € – 9.316.182,67 € Nachteilsausgleich Fahrzeugbindung 1.488.396,53 € – 1.488.396,53 € Zusätzliche Sicherheitsleistung 139.997,00 € – 139.997,00 € Summe Vergütungsansprüche 13.214.364,39 € 44.924,13 € 13.259.288,52 € Verbleibende Restabzüge 13.393.761,73 € 1.039.019,46 € 14.432.781,19 € Die zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs zur Verfügung gestellten Mittel stammen aus Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) und sind zweckgebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorgesehen, insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die bei Kapitel 0730 / Titel 54081 „Leistungen des S-Bahn-Verkehrs“ nicht in Anspruch genommenen Mittel fallen aufgrund der Zweckbindung zum Ende des Haushaltsjahres nicht dem allgemeinen Haushalt zu. Im Jahr 2017 betrugen die zum Jahresende noch verfügbaren Mittel 48,6 Mio. Euro (inkl. Reste aus Vorjahren); diese Summe beinhaltete ferner die bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 noch nicht bekannte Zuführung von Regionalisierungsmitteln i.H.v. 18,6 Mio. Euro aufgrund der Novelle des RegG 2016. Von den am Jahresende 2017 verfügbaren Mitteln wurde ein Betrag von 6,4 Mio. Euro der bestehenden Rücklage (9739/10006) über den Titel 91903 zur „Finanzierung der Beschaffung und Ertüchtigung von Schienenfahrzeugen“ zugeführt (siehe auch Erläuterung zum Titel 54081). Sie werden zur Finanzierung von Ertüchtigungsmaßnahmen bei den S-Bahn-Fahrzeugen der Baureihen 480/485 eingesetzt und mit den übrigen Mitteln der Rücklage bedarfsgerecht dem Titel 54081 wieder zugeführt. Die verbleibenden 42,2 Mio. Euro wurden beim Titel 54081 ins Folgejahr 2018 übertragen und dort gesperrt. Diese Mittel stehen u.a. zur Finanzierung von (zusätzlichen) S-Bahn- Verkehrsleistungen in den Folgejahren zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Summe mit dem Jahresabschluss 2018 entweder ebenfalls der Rücklage zur Ertüchtigung von S-Bahn-Altfahrzeugen oder der „Rücklage zur Finanzierung der S-Bahn- Fahrzeuggesellschaft“ zugewiesen wird, die in 2019 zur Beschaffung neuer S-Bahn- Fahrzeuge von 2026 bis 2033 gegründet werden soll. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz