Drucksache 18 / 17 269 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) zum Thema: Fälle von extremistisch motivierten Straftaten in Berlin (2015 – 2018) – Aktuelle Zahlen zu Anklagen und Inhaftierungen und Antwort vom 28. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17269 vom 10. Dezember 2018 über Fälle von extremistisch motivierten Straftaten in Berlin (2015 - 2018) - Aktuelle Zahlen zu Anklagen und Inhaftierungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015-2018 in Berlin wegen linksextremistischer Straftaten bzw. Straftaten, die eine linksextremistische Motivation vermuten lassen, angeklagt und um welche Straftaten handelt es sich? Zu 1.: Statistische Erhebungen über linksextremistische Straftaten werden nicht geführt und können mit dem vorhandenen Datenmaterial auch nicht nachträglich erstellt werden. 2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015-2018 in Berlin wegen rechtsextremistischer Straftaten bzw. Straftaten, die eine rechtsextremistische Motivation vermuten lassen, angeklagt und um welche Straftaten handelt es sich? 4. Bei wie vielen dieser Anklagen kam es zu einer Verurteilung und um welche Art von Strafen handelt es sich hierbei (bitte aufgelistet nach Phänomenbereichen und Jahren)? Zu 2. und 4.: Aufgrund einer Vereinbarung des Bundes und der Länder wird gemäß der dortigen Anordnung vom 18. Dezember 1992 - 4021/1 - seit dem Jahr 1993 eine Statistik über rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten geführt. Aus den nachfolgenden Statistiken für die Jahre 2015 bis 2017 sowie der Teilstatistik für die Zeit vom 1. Januar bis zum 14. Dezember 2018 ergeben sich die endgültigen staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Erledigungen sowie die Deliktsgruppen, bezogen auf das jeweilige Jahr. Eine hiervon abweichende Erstellung nach angeklagten Straftaten im Sinne einer Verlaufsstatistik ist nicht möglich. 2 1. 2015 a) Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen §§ … Strafgesetzbuch (StGB) 86, 86a Verbreiten von Propaganda - mitteln verfassungs - widriger Organisationen /Verwenden von Kennzeichen verfassungs - widriger Organisationen 125, 125a Landfriedensbruch / Besonders schwerer Fall des Landfriede nsbruchs 130, 131 Volksverhetzung / Gewaltdarstel - lung 211, 212 Mord/ Totschlag 223 ff. Körperverlet - zungsdelikte 306 ff. Brandst iftungsd elikte Sonstige Delikte insgesamt (Sämtliche Ermittlungsverfahren ) darunter Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation insgesamt (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) darunter wiederum gegen Ausländer (A) 1091 2 585 0 86 5 302 2071 609 374 darunter: wegen antisemitischer Bestrebungen (B) 784 0 188 0 9 0 41 1022 80 32 b) Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft (StA) bezüglich des Verfahrens: Einstellung nach § 170 Abs. 2 Strafprozessord - nung (StPO) da Täter nicht ermittelt Abschließende Entscheidung bezüglich des jeweiligen Beschuldigten/Angeklagten Einstellung (durch Staatsanwaltschaft oder Gericht) Verurteilung (Verurteilte) Andere Erledigung (Gericht) nach § 170 Abs. 2 StPO (außer: Täter nicht ermittelt) nach §§ 153 ff. StPO nach §§ 45, 47 Jugend gerichts gesetz (JGG) insgesamt darunter Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation Freispruch sonstige Entscheidung / Verfahren beendet auf sonstige Weise insgesamt (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) darunter wiederum gegen Ausländer 773 383 58 19 111 26 21 2 1 c) Verurteilungen nach verhängter Sanktion (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) Verurteilungen (siehe 1 b) Spalte (5)) zu Erziehungs - maßregeln / Zuchtmitteln zu Geldstrafe (auch durch Strafbefehl und § 59b) zu Jugend- oder Freiheitsstrafe (auch durch Strafbefehl) bis 6 Monate mehr als 6 Monate bis 1 Jahr mehr als 1 bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre insgesamt insgesamt darunter Bewährung insgesamt darunter Bewährung insgesamt darunter Bewährung 4 98 5 2 3 2 1 1 0 9 3 2. 2016 a) Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen §§ … StGB 86 86a 125, 125a 130, 131 211, 212 223 ff., 340 306 ff. Sonstige Delikte insgesamt (Sämtliche Ermittlungsverfahren) (A) 4 694 4 763 0 108 1 393 1967 darunter: a) wegen antisemitischer Bestrebungen (B) 4 549 0 210 0 6 0 22 791 b) wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 0 70 4 293 0 91 0 269 727 b) Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) Abschließende Entscheidung der StA bezüglich des Verfahrens: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO da Täter nicht ermittelt Abschließende Entscheidung bezüglich des jeweiligen Beschuldigten/Angeklagten Einstellung (durch StA oder Gericht) Verurtei lung (Verurt eilte) insgesa mt Andere Erledigung (Gericht) nach § 170 Abs. 2 StPO (außer: Täter nicht ermittelt) nach §§ 153 ff. stopp nach §§ 45, 47 JGG Freispruch sonstige Entscheidung/Verfah ren beendet auf sonstige Weise (A) 670 595 71 26 236 2 3 darunter wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 195 304 26 6 89 1 2 c) Verurteilungen nach verhängter Sanktion 4 (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) Verurteilungen (siehe 2 b) Spalte (5)) nach der schwersten verhängten Sanktion zu Erziehungsmaß - regeln/ Zuchtmitteln zu Geldstra fe (auch durch Strafbef ehl und § 59b) zu Jugend- oder Freiheitsstrafe (auch durch Strafbefehl) bis 6 Monate mehr als 6 Monate bis 1 Jahr mehr als 1 bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre insgesa mt Insgesamt darunter Bewährung Insgesamt darunter Bewährung Insgesamt darunter Bewährung (A) 1 197 11 8 20 17 5 4 2 38 darunter wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 0 73 4 3 7 7 4 3 1 16 3. 2017 a) Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen §§ … StGB 86 86a 125, 125a 130, 131 211, 212 223 ff., 340 306 ff. Sonstige Delikte insgesamt (Sämtliche Ermittlungsverfahren ) (A) 1 166 0 530 0 67 4 366 1134 darunter: a) wegen antisemitischer Bestrebungen (B) 1 78 0 134 0 5 0 18 236 b) wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 0 16 0 52 0 43 2 129 242 b) Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) Abschließende Entscheidung der StA bezüglich des Verfahrens: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO da Täter nicht ermittelt Abschließende Entscheidung bezüglich des jeweiligen Beschuldigten/Angeklagten Einstellung (durch StA oder Gericht) Verurteilung (Verurteilte) insgesamt Andere Erledigung (Gericht) nach § 170 Abs. 2 StPO (außer: Täter nicht ermittelt) nach §§ 153 ff. stopp nach §§ 45, 47 JGG Freispruch sonstige Entscheidung / Verfahren beendet auf sonstige Weise (A) 304 331 38 9 133 4 3 darunter wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 231 108 10 0 59 3 1 c) Verurteilungen nach verhängter Sanktion (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) 5 Verurteilungen (siehe 3 b) Spalte (5)) nach der schwersten verhängten Sanktion zu Erziehungsmaß - regeln/ Zuchtmitteln zu Geldstrafe (auch durch Strafbefehl und § 59b) zu Jugend- oder Freiheitsstrafe (auch durch Strafbefehl) bis 6 Monate mehr als 6 Monate bis 1 Jahr mehr als 1 bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre insges amt insges amt darunter Bewähru ng Insgesamt darunter Bewährung Insgesamt darunter Bewährung (A) 3 105 9 7 12 6 3 1 1 25 darunter wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 2 48 4 4 5 2 0 0 0 9 4. 1. Januar bis 14. Dezember 2018 a) Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen §§ … StGB 86 86a 125, 125a 130, 131 211, 212 223 - 231, 340 306 - 306f Sonstige Delikte insgesamt (Sämtliche Ermittlungsverfahren ) (A) 2 222 2 221 0 28 1 202 678 darunter: a) wegen antisemitischer Bestrebungen (B) 1 56 0 130 0 6 0 28 221 b) wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 0 26 0 41 0 10 1 32 110 b) Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) Abschließende Entscheidung der StA bezüglich des Verfahrens: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO da Täter nicht ermittelt Abschließende Entscheidung bezüglich des jeweiligen Beschuldigten/Angeklagten Einstellung (durch StA oder Gericht) Verurteil ung (Verurteilte ) insgesamt Andere Erledigung (Gericht) nach § 170 Abs. 2 StPO (außer: Täter nicht ermittelt) nach §§ 153 ff. StPO nach §§ 45, 47 JGG Freispruch sonstige Entscheidung/Verfahren beendet auf sonstige Weise (A) 134 218 45 10 115 4 4 darunter wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 35 49 13 2 44 3 0 c) Verurteilungen nach verhängter Sanktion (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) 6 Verurteilungen (siehe 4 b) Spalte (5)) nach der schwersten verhängten Sanktion zu Erziehungs - maßreg eln/ Zuchtmitteln zu Geldstrafe (auch durch Strafbefehl und § 59b) zu Jugend- oder Freiheitsstrafe (auch durch Strafbefehl) bis 6 Monate mehr als 6 Monate bis 1 Jahr mehr als 1 bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre Insgesamt Insgesamt darunter Bewährung Insgesamt darunter Bewährung Insgesamt darunter Bewährung (A) 3 93 4 2 10 7 5 2 0 19 darunter wegen Straftaten aufgrund fremdenfeindlicher Motivation (auch solche gegen vermeintliche Ausländer) (C) 0 35 1 0 5 2 3 1 0 9 3. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015-2018 in Berlin wegen islamistisch-motivierter Straftaten angeklagt und um welche Straftaten handelt es sich? 4. Bei wie vielen dieser Anklagen kam es zu einer Verurteilung und um welche Art von Strafen handelt es sich hierbei (bitte aufgelistet nach Phänomenbereichen und Jahren)? Zu 3. und 4.: Ermittlungsverfahren gegen islamistische Extremisten werden in Berlin zentral und täterorientiert in der Abteilung 17 der Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet, auch wenn den Taten Vorwürfe zugrunde liegen, die normalerweise nicht in die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft fallen. Die Tatsache, dass ein Beschuldigter der islamistischen Szene angehört, besagt jedoch nicht, dass jede von ihm begangene kriminelle Handlung islamistisch motiviert ist. Insoweit geht diese Auswertung über den Rahmen der Frage 3 hinaus. Darüber hinaus werden die Einleitungen der Ermittlungsverfahren und die endgültigen staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Erledigungen sowie die Deliktsgruppen nur bezogen auf das jeweilige Jahr erfasst. Eine hiervon abweichende Erstellung nach angeklagten Straftaten im Sinne einer Verlaufsstatistik ist nicht möglich. a) Ermittlungsverfahren gegen islamistische Extremisten in den Jahren 2015 bis 2018 und staatsanwaltliche Erledigung Eingangsjahr Delikte Erledigung 2015 § 129a Strafgesetzbuch (StGB) Anklage - Große Strafkammer 2015 § 129a StGB Anklage - Große Strafkammer 2015 §§ 89a, 310 StGB, § 40 Abs. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) , § 52 Waffengesetz (WaffG) Anklage - Jugendkammer 2015 § 85 StGB Anklage - Jugendschöffengericht 2015 §§ 239a, 239b StGB, § 52 WaffG Anklage - Oberlandesgericht (OLG) 2015 §§ 129a, 140 StGB Anklage - OLG 2015 § 129a StGB Anklage - OLG 2015 § 129a StGB Anklage - OLG Eingangsjahr Delikte Erledigung 2015 §§ 261, 263 Abs. 1, 263, 267 Abs. 1 StGB Anklage - Strafrichter 7 2015 §§ 185, 223, 224, 241 StGB Anklage - Strafrichter 2015 § 267 StGB Anklage - Strafrichter 2015 § 52 WaffG Antrag - vereinfachtes. Jugendverfahren (§ 76 Jugendgerichtsgesetz, JGG) 2015 § 267 Abs. 1 StGB Strafbefehl ohne Freiheitsstrafe (FS) 2015 § 52 WaffG Strafbefehl ohne FS 2015 §§ 51, 53 Abs. 1 WaffG Strafbefehl ohne FS 2015 § 187 StGB Strafbefehl ohne FS 2015 § 20 Abs. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) Strafbefehl ohne FS 2015 § 20 Abs. 1 VereinsG Strafbefehl ohne FS 2015 § 89a StGB Strafbefehl ohne FS 2016 §§ 153, 258 StGB Anklage - Große Strafkammer 2016 § 89a StGB Anklage - Große Strafkammer 2016 § 224 StGB, § 51 WaffG Anklage - Jugendkammer 2016 §§ 223, 241 StGB, WaffG Anklage - Jugendrichter 2016 §§ 223, 241 StGB Anklage - Jugendrichter 2016 § 241 StGB Anklage - Jugendrichter 2016 § 250 StGB Anklage - Jugendschöffengericht 2016 § 89a StGB Anklage - Jugendschöffengericht 2016 § 89a StGB Anklage - LG - Staatsschutzkammer 2016 § 129a StGB Anklage - OLG 2016 §§ 89a, 129a StGB Anklage - OLG 2016 §§ 89a, 129a StGB Anklage - OLG 2016 § 129a StGB Anklage - OLG 2016 Völkerstrafgesetzbuch Anklage - OLG 2016 § 95 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Anklage - Strafrichter 2016 § 267 StGB Anklage - Strafrichter 2016 § 130 StGB Anklage - Strafrichter 2016 §§ 153, 258 StGB Strafbefehl mit FS auf Bewährung 2016 §§ 185, 241 StGB Strafbefehl ohne FS 2017 § 250 StGB Anklage - Große Strafkammer 2017 §§ 224, 241, 303 StGB Anklage - Große Strafkammer 2017 § 30a BtMG, Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), WaffG Anklage - Große Strafkammer 2017 § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Anklage - Große Strafkammer 2017 § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Anklage - Jugendkammer 2017 §§ 185, 223, 303 StGB, § 17 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) § 51 WaffG Anklage - Jugendrichter 2017 §§ 244a, 261 StGB Anklage - Jugendrichter 2017 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 20 Abs. 1 VereinsG Anklage - Jugendschöffengericht 2017 § 129a StGB Anklage - OLG Eingangsjahr Delikte Erledigung 2017 § 129a StGB Anklage - OLG 8 2017 § 129a StGB Anklage - OLG 2017 § 224 StGB Anklage - Schöffengericht 2017 § 224 StGB Anklage - Schöffengericht 2017 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Anklage - Schöffengericht 2017 §§ 224, 303 StGB Anklage - Schöffengericht 2017 §§ 113, 185, 223 StGB Anklage - Strafrichter 2017 § 52 WaffG Anklage - Strafrichter 2017 § 242 StGB Anklage - Strafrichter 2017 §§ 223, 224 StGB Anklage - Strafrichter 2017 § 145a StGB Anklage - Strafrichter 2017 §§ 86a, 113, 185 StGB Anklage - Strafrichter 2017 § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG Anklage - Strafrichter 2017 § 145a StGB Anklage - Strafrichter 2017 §§ 51, 52 WaffG Strafbefehl ohne FS 2017 §§ 113, 223 StGB, § 29 Abs. 1 BtMG, §§ 52, WaffG Strafbefehl ohne FS 2017 § 95 AMG Strafbefehl ohne FS 2017 § 4 Antidopinggesetz (AntiDopG) Strafbefehl ohne FS 2017 § 185 StGB Strafbefehl ohne FS 2017 § 126 StGB Strafbefehl ohne FS 2017 § 263 StGB Strafbefehl ohne FS 2017 § 20 Abs. 1 VereinsG, § 52 WaffG Strafbefehl ohne FS 2017 § 305a StGB Strafbefehl ohne FS 2017 § 130 StGB Strafbefehl ohne FS 2017 § 999 BtMG Strafbefehl ohne FS 2017 §§ 51, 52 WaffG Strafbefehl ohne FS 2017 § 246 StGB Strafbefehl ohne FS 2018 § 224 StGB, SprengG Anklage - Große Strafkammer 2018 § 242 StGB Anklage - Jugendrichter 2018 § 129a StGB Anklage - OLG 2018 § 129a StGB Anklage - OLG 2018 §§ 113, 114, 223 StGB Anklage - Schöffengericht 2018 § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Anklage - Schöffengericht 2018 §§ 113, 140 StGB Anklage - Schöffengericht 2018 § 263 StGB Anklage - Schöffengericht 2018 §§ 185, 223, 242, 248a, 252 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Anklage - Schöffengericht 2018 § 241 StGB, §§ 29a, 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Anklage - Schöffengericht 2018 §§ 242, 252 StGB, §§ 29a Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Anklage - Schöffengericht 2018 § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Anklage - Schöffengericht 2018 § 29a BtMG Anklage - Schöffengericht 2018 § 253 StGB, WaffG Anklage - Strafrichter 2018 § 241 StGB Anklage - Strafrichter Eingangsjahr Delikte Erledigung 9 2018 § 224 StGB Anklage - Strafrichter 2018 §§ 224, 303 StGB Anklage - Strafrichter 2018 §§ 223, 224 StGB Anklage - Strafrichter 2018 §§ 224, 239b, 241 StGB Antrag auf Sicherungsverfahren b) Verurteilungen von islamistische Extremisten nach verhängter Sanktion für die Jahre 2015 bis 2018 Eingangsjahr Entscheidung Sanktionen 2015 Einst. § 154 II Strafprozessordnung (StPO) -unwesentliche Nebenstraftat 2015 Einst. § 47 JGG (Maßnahme nach § 45 III JGG) 2015 Erledigung - Erziehungsmaßregel. (§ 9 JGG) Jugendstrafe (JugStr) 2015 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 7 Monate (M) (Bewährung) 2015 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 6 M (Bewährung) 2015 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 1 Jahr (J )(Bewährung) 2015 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 2 J (Bewährung) 2015 Freiheitsstrafe ohne Bewährung FS 7 M 2015 Freiheitsstrafe ohne Bewährung FS 2 J 4 M 2015 Freiheitsstrafe ohne Bewährung FS 2 J 6 M 2015 Freiheitsstrafe ohne Bewährung FS 4 J; Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (U-psychKH) 2015 Geldstrafe Geldstrafe (GS) 30 Tagessätze (TS) à 25,00 € 2015 Geldstrafe GS 140 TS à 15,00 € 2015 Geldstrafe GS 90 TS à 15,00 € 2015 Geldstrafe GS 70 TS à 15,00 € 2015 Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung FS 10 M (Bewährung) 2015 Jugendstrafe mit Bewährung JugStr 1 J (Bewährung) 2015 Jugendstrafe ohne Bewährung JugStr 2 J 8 M 2016 Einst. § 153a II Nr 2 StPO (Geldbetrag) 2016 Einst. § 153a II StPO (sonstige Auflagen/Weisungen) JugStr 2016 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 6 M (Bewährung) 2016 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 9 M (Bewährung) 2016 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 1 J 5 M (Bewährung) 2016 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 1 J 8 M (Bewährung) 2016 Freiheitsstrafe ohne Bewährung FS 2 J 4 M 2016 Freiheitsstrafe ohne Bewährung FS 2 J 6 M 2016 Freiheitsstrafe ohne Bewährung FS 4 J 10 M 2016 Geldstrafe GS mit Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) 150 TS à 10,00 € 2016 Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung FS 2 J 9 M 2016 Jugendstrafe ohne Bewährung JugStr 2 J 6 M 2016 Jugendstrafe ohne Bewährung JugStr 4 J 2016 Jugendstrafe ohne Bewährung - Vollstr. StA JugStr 3 J 6 M 2016 Jugendstrafe ohne Bewährung - Vollstr. StA JugStr 3 J 2016 Verbindung mit anderer Sache - AG 2017 Einst. § 153a II Nr 2 StPO (Geldbetrag) GS 120 TS à 15,00 € 10 2017 Einst. § 154 II StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 2017 Einst. § 154 II StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 2017 Erziehungsmaßregel (§ 9 JGG) JugStr 2017 Freiheitsstrafe mit Bewährung FS 2 J (Bewährung) 2017 Freiheitsstrafe ohne Bewährung FS 6 M 2017 Geldstrafe GS 80 TS à 15,00 € 2017 Geldstrafe GS 70 TS à 15,00 €; Einziehung mit Entschädigung 2.340,46 € 2017 Geldstrafe GS 120 TS à 15,00 € 2017 Geldstrafe GS 30 TS à 15,00 € 2017 Geldstrafe GS 70 TS à 15,00 € 2017 Geldstrafe GS 90 TS à 10,00 € 2017 Geldstrafe GS 90 TS à 10,00 € 2017 Geldstrafe GS 40 TS à 8,00 € 2017 Geldstrafe GS mit EFS 60 TS à 10,00 € 2017 Geldstrafe GS 70 TS à 15,00 € 2017 Geldstrafe GS 150 TS à 25,00 € 2017 Geldstrafe GS 120 TS à 5,00 € 2017 Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung FS 1 J 6 M 2017 Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung FS 3 J 10 M; Einziehung ohne Entschädigung 33.250,00 € 2017 Gesamtgeldstrafe GS 80 TS à 15,00 € 2017 Verbindung mit anderer Sache - AG 2017 Verbindung mit anderer Sache - AG 2017 Verbindung mit anderer Sache - LG/OLG 2018 Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung FS 1 J (Bewährung) 2018 Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung FS 1 J 2018 Maßregel - Unterbringung ohne Bew. U-psychKH 2018 Maßregel - Unterbringung ohne Bew. U-psychKH 5. Wurde im Falle von Bewährungsstrafen von der Möglichkeit von Bewährungsauflagen Gebrauch gemacht und falls ja, gab es spezielle Auflagen mit dem Ziel einer Deradikalisierung bzw. zur Prävention einer weiteren Radikalisierung? Zu 5.: Angaben über Bewährungsauflagen werden in der „Mehrländer-Staatsanwaltschafts -Automation“ (MESTA) nicht gespeichert. Hinsichtlich der Bewährungsauflagen bezüglich der bei der Generalstaatsanwaltschaft geführten islamistischen Straftaten kann aufgrund der Angaben der zuständigen Abteilung Folgendes mitgeteilt werden: Es gab eine Jugendstrafe auf Bewährung, zwei Gesamtfreiheitsstrafen auf Bewährung und neun Freiheitsstrafen auf Bewährung. Von letzteren wurde eine in eine der Gesamtfreiheitsstrafen auf Bewährung einbezogen. In sieben Fällen erfolgten keine Bewährungsauflagen, wobei die Verurteilten in drei Fällen abgeschoben wurden und Bewährungsauflagen mithin zwecklos gewesen wären. In einem weiteren Fall war die Einbeziehung der verhängten Bewährungsstrafe in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe, die inzwischen erfolgt ist, absehbar. Die Bewährungsauflagen in den verbliebenen Verfahren lauteten jeweils wie folgt: 11 Unterstellung unter einen Bewährungshelfer und Teilnahme an 6 Suchtberatungsgesprächen Anzeige jeden Wohnsitzwechsels Unterstellung unter einen Bewährungshelfer, Anzeige jeden Wohnsitzwechsels und jeden Auslandsaufenthaltes Unterstellung unter einen Bewährungshelfer. 6. Wie viele Personen sind wegen linksextremistischer Straftaten in einer Berliner Vollzugsanstalt inhaftiert und um welche Straftaten handelt es sich (bitte aufgegliedert nach Haftanstalten)? 7. Wie viele Personen sind wegen rechtsextremistischer Straftaten in einer Berliner Vollzugsanstalt inhaftiert und um welche Straftaten handelt es sich (bitte aufgegliedert nach Haftanstalten)? Zu 6. und 7.: Der Begriff Extremismus selbst bildet keine konkrete Straftat ab. Insofern werden hierüber keine Statistiken geführt. Eine Abfrage kann nur gezielt nach einzelnen Normen erfolgen. Nicht erfasst werden hierbei im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen eines Allgemeindelikts stehende extremistische Einstellungen, wenn beispielsweise letztlich eine Verurteilung wegen Körperverletzung erfolgt. In der nachfolgenden Tabelle sind daher die sich aus dem Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug (BASIS-Web) ergebenden Inhaftierungen wegen Straftaten gemäß §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), 125 (Landfriedensbruch ), 125a (Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs), 130 (Volksverhetzung ) und 315 a StGB (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) abgebildet. Justizvollzugsanstalt Anzahl der Gefangenen Straftaten JVA Moabit 1 § 86a StGB JVA Heidering 10 § 86/86a StGB (6x), § 125/125a StGB (2 x), § 130 StGB (2x) JVA Tegel 5 § 86a StGB (1 x), § 130 StGB (3 x), § 315 StGB (1 x) JVA Plötzensee 22 § 86 StGB (9 x), § 86a StGB (8 x), § 130 StGB (5 x) JVA des Offenen Vollzuges Berlin 3 § 86a StGB (2 x), § 125 StGB (1 x) Gesamt (Stand: 20.12.2018) 41 8. Wie viele Personen sind wegen islamistisch-motivierter Straftaten in einer Berliner Vollzugsanstalt inhaftiert und um welche Straftaten handelt es sich (bitte aufgegliedert nach Haftanstalten)? Zu 8.: Erfasst sind rechtskräftig aufgrund der Strafrechtstatbestände §§ 89 a, 129, 129a Strafgesetzbuch (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bildung krimineller Vereinigungen sowie Bildung terroristischer Vereinigungen) mit islamistischem Tathintergrund verurteilte Gefangene sowie Gefangene, die sich wegen dieser Tatvorwürfe in Untersuchungshaft befinden. Justizvollzugsanstalt (JVA) Anzahl Straftaten JVA Moabit 11 Kriegsverbrechen gegen Personen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (1 X), Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (1x), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (7 x, davon 1 x mit Überhaft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung), Bildung terroristischer Vereinigungen (2 X) Justizvollzugsanstalt (JVA) Anzahl Straftaten JVA Heidering 2 Bildung terroristischer Vereinigungen (2 x) 12 JVA Tegel 1 Bildung einer terroristischen Vereinigungen JVA Plötzensee 1 Bildung einer terroristischen Vereinigungen Jugendstrafanstalt Berlin 2 Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Kriegsverbrechen gegen Personen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung Gesamt (Stand: 18.12.2018) 17 9. Wie erkennen Vollzugsbeamte extremistisches Verhalten bei Strafgefangenen? Zu 9.: Alle Mitarbeitenden im Justizvollzug erkennen Verhaltensauffälligkeiten bei Gefangenen durch Beobachtung, die tägliche Betreuung und Versorgung sowie durch die in behandlerischem Kontext gewonnenen Erkenntnisse. Unter Berücksichtigung der begrifflichen Unschärfe von „extremistischem Verhalten“ zählen hierzu beispielsweise: das äußere Erscheinungsbild bzw. die Veränderung desselben (Kleidung, Haar- /Barttracht, Tätowierungen), das Verhalten bzw. Verhaltensänderungen im Umgang mit Bediensteten und Mitgefangenen (z B. Aggressivität, Abgrenzung, Missachtung, Missionierung), verbale Auffälligkeiten (Beschimpfungen, Parolen, Hetze, Propaganda ), die Ausgestaltung des persönlichen Umfeldes wie Haftraum oder Arbeitsplatz (z.B. mit Devotionalien, auffälligen religiösen und/oder politischen Symbolen, Büchern/Schriften etc.). Für die Bediensteten werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen im Hinblick auf das Erkennen von islamistischen, links- oder rechtsextremen Phänomenen sowie dem Umgang hiermit angeboten. Zudem werden Multiplikatorinnen und Multiplikatorenschulungen durchgeführt, damit vor Ort besonders qualifizierte Mitarbeitende als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann das Personal jederzeit auf die vorhandenen Informationsschriften und Indikatorenlisten zurückgreifen, um beispielsweise bestimmte Symbole abzugleichen. 10. Besteht eine Meldepflicht der Vollzugsbeamten über extremistisches Verhalten von Strafgefangenen und wenn ja, an wen und wie wird mit diesen Meldungen verfahren? Zu 10.: Gemäß Nr. 9 der Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) haben die Bediensteten der Anstaltsleiterin oder dem Anstaltsleiter oder dem beauftragten Bediensteten alle wichtigen Vorgänge unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Ferner sind alle Beobachtungen zu melden, die bedeutsam für die Beurteilung und die Behandlung der Gefangenen, sowie für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt sind. Unter diese Meldepflicht fällt selbstverständlich auch die Wahrnehmung von „extremistischem Verhalten“ bei Gefangenen. Die zunächst an die jeweils zuständigen Vorgesetzten zu richtenden dienstlichen Meldungen werden je nach Lage des Einzelfalles bearbeitet. Fallbezogen erfolgt eine Einbeziehung von weiteren Mitarbeitenden/Fachdiensten und gegebenenfalls wird durch die Abteilung Sicherheit Kontakt zum Staats- und Verfassungsschutz aufgenommen. Sofern der Verdacht auf Erfüllung von Straftatbeständen besteht, wird Strafanzeige erstattet. 13 11. Wie oft wurde zwischen 2015 und 2018 extremistisches Verhalten gemeldet und aus welchem Extremismusbereich kamen die Auffälligkeiten (bitte aufgelistet nach Jahren und Haftanstalten)? Zu 11.: Hinsichtlich der Zuordnung bestimmter Verhaltensweisen als „extremistisch“ wird auf die Ausführungen zu Frage 9 Bezug genommen. Sofern von einzelnen Vollzugsanstalten Zahlen mitgeteilt werden, sind dies besondere Einzelfälle, die nicht das Gesamtbild geprüfter Meldungssachverhalte wiedergeben. Die Justizvollzugsanstalten Moabit und Tegel führen keine diesbezüglichen Statistiken. Aus der Justizvollzugsanstalt Tegel wurde jedoch mitgeteilt, dass 2018 in zwei Fällen Strafanzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet wurde (Zeigen des „Hitler-Grußes“ sowie Verwenden der Grußformel „Heil Hitler“) erstattet wurde. In der Jugendstrafanstalt Berlin gab es in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 9 ernstzunehmende Hinweise auf extremistische Äußerungen bzw. Verhaltensweisen aus dem radikal-islamistischen Bereich (2015: 1, 2016: 2, 2017: 4, 2018: 2). In der Justizvollzugsanstalt Plötzensee gab es über rechtsextremistisches Verhalten Meldungen (2016: 2 x - Zeigen eines sogenannten „Hitler- Grußes“ und Bemalen einer Tafel mit einem Hakenkreuz, 2018: 1 x - Fund eines Stückes Pappe mit verfassungsfeindlichen Symbolen). In der Justizvollzugsanstalt Heidering gab es im Jahr 2017 in einem Fall Äußerungen oder Hinweise, die auf eine mögliche rechtsextreme Gesinnung schließen ließen. Eine mögliche radikalislamistische Haltung durch verbale Äußerungen im Stationsalltag während des laufenden Vollzuges ergab sich in 4 Fällen (2016: 1, 2017: 2 und 2018: 1). In der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin sowie der Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin wurde kein extremistisches Verhalten festgestellt. Berlin, den 28. Dezember 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung