Drucksache 18 / 17 270 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) zum Thema: Fürsorgepflichtigen des Landes Berlin und Antwort vom 18. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/17270 vom 10. Dezember 2018 über „Fürsorgepflichtigen des Landes Berlin“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war 2015, 2016 und 2017 der Krankenstand in den Senatsverwaltungen und Bezirksämtern jeweils? Differenziert nach Bezirken und Senatsverwaltungen. Zu 1.: Zahlen zu Krankenständen der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin werden seit 2010 nach Einzelplänen, Behörden und Kapiteln der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen regelmäßig von der Statistikstelle Personal als amtlich betraute Stelle zur Durchführung einer Landesstatistik auf Grundlage des Personalstrukturstatistikgesetzes erhoben und jährlich im Bericht „Pauschale Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ dem Abgeordnetenhaus vorgelegt sowie auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlicht http://b-intern.de/wb/statistikstelle-personal/auswertungsergebnisse/gesundheitsquote /artikel.439780.php. Die erfragten Angaben sind den Tabellen (Anlage 1) zu entnehmen ; diesen liegen die im o. g. statistischen Bericht für das Jahr 2017 öffentlich zugänglichen Zahlen zu Grunde. 2. Gibt es in allen Senatsverwaltungen und allen Bezirksverwaltungen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)? Zu 2.: Ja, es gibt in allen Senatsverwaltungen und allen Bezirksverwaltungen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). 3. Wenn ja, seit wann jeweils? Bitte nach Senats- und Bezirksverwaltungen differenzieren. 4. Wenn nein, wo gibt es kein BGM und warum nicht? 5. Wann wurde dessen Einführung jeweils in welcher Form an die betroffenen Beschäftigten kommuniziert ? - 2 - Zu 3. bis 5.: Das landesweite Betriebliche Gesundheitsmanagement gibt es in allen Senatsverwaltungen , nachgeordneten Einrichtungen sowie Bezirksverwaltungen seit 2007. Die landesweite Einführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wurde in der, zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (als um die Mitglieder des Hauptrichterrates erweitertes Gremium im Sinne von § 29 Abs. 3 des Berliner Richtergesetzes), am 12.11.2007 abgeschlossenen Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit ) festgelegt. Dies wurde von der zuständigen Senatsverwaltung mit Rundschreiben vom 19.11.2007 an alle Dienststellen mit der Bitte kommuniziert, die DV Gesundheit den Beschäftigten in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben. 6. Wie viele BEM-Gespräche (Betriebliches Eingliederungsmanagement) wurden jeweils in den letzten beiden Jahren in Landes- und Bezirksebene geführt? Differenziert nach Senatsverwaltungen und Bezirksämtern. Zu 6.: Die Anzahl der auf Landes- und Bezirksebene in den Jahren 2016 und 2017 geführten BEM-Gespräche (Betriebliches Eingliederungsmanagement) können den Angaben der einzelnen Verwaltungen in der tabellarischen Übersicht (Anlage 2) entnommen werden. 7. Wurde für alle Senatsverwaltungen und in allen Bezirken umfassend die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen durchgeführt? 8. Wenn ja, wann ist dies jeweils erfolgt? 9. Wenn nein, wo fehlt die Gefährdungsbeurteilung noch und ggf. warum? Zu 7. bis 9.: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird in der Berliner Verwaltung dezentral in bzw. von den jeweiligen Behörden durchgeführt. Die Angaben der einzelnen Verwaltungen können der tabellarischen Übersicht (Anlage 3) entnommen werden . Berlin, den 18. Dezember 2018 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen Beantwortung der schriftlichen Anfrage S 18-17270, Frage 1 (Anlage 1) 14. Dezember 2018 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Sollzeit der Beschäftigten in Kalendertagen Krankheits(kalender)tage Gesundheitsquote der Beschäftigten in % 117 597,8 42 924 034 4 403 075 89,7 Hauptverwaltung insgesamt 94 769,1 34 591 176 3 493 541 89,9 03 - Regierende/r Bürgermeister/in 606,7 221 508 11 931 94,6 05 - Inneres und Sport 28 458,8 10 388 001 1 369 971 86,8 9 583,8 3 498 196 356 739 89,8 07 - Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 1 239,8 452 562 40 001 91,2 08 - Kultur und Europa 330,3 120 588 9 987 91,7 09 - Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 380,5 138 889 11 712 91,6 10 - Bildung, Jugend und Familie 42 821,3 15 629 418 1 307 059 91,6 11 - Integration, Arbeit und Soziales 2 117,1 772 859 74 608 90,3 12 - Stadtentwicklung und Wohnen 869,9 317 532 24 422 92,3 13 - Wirtschaft, Energie und Betriebe 377,2 137 668 10 584 92,3 15 - Finanzen 7 983,7 2 913 955 276 527 90,5 1 Auszug aus dem Bericht Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 2017 2 bis einschließlich 2013 ohne Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen der Justiz und des Verfassungsgerichtshofs 3 im Ressortzuschnitt der jeweiligen Wahlperiode Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen insgesamt Pauschale Gesundheitsquoten 1 der Beschäftigten 2 im unmittelbaren Landesdienst Berlin in 2017 nach Einzelplänen 3 der Hauptverwaltung Einzelplan 3 06 - Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (einschl. VerfGH) Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen Beantwortung der schriftlichen Anfrage S 18-17270, Frage 1 (Anlage 1) 14. Dezember 2018 2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015 114 943,3 112 979,1 42 069 134 41 236 812 4 306 209 4 185 679 89,8 89,8 Hauptverwaltung insgesamt 92 874,3 91 185,2 33 991 710 33 282 018 3 455 421 3 352 003 89,8 89,9 03 - Regierende/r Bürgermeister/in 463,8 458,6 169 734 167 381 12 700 12 534 92,5 92,5 05 - Inneres und Sport 28 650,4 28 406,0 10 486 236 10 368 103 1 356 848 1 301 630 87,1 87,4 9 530,3 9 614,3 3 488 049 3 509 136 365 664 349 123 89,5 90,1 09 - Arbeit, Integration und Frauen 629,3 629,3 230 316 229 665 22 173 18 231 90,4 92,1 10 - Bildung, Jugend und Wissenschaft 41 924,3 40 444,5 15 343 794 14 761 997 1 299 122 1 280 476 91,5 91,3 11 - Gesundheit und Soziales 1 744,9 1 591,4 638 699 580 889 65 030 60 708 89,8 89,5 12 - Stadtentwicklung und Umwelt 2 069,5 2 021,3 757 505 737 767 64 176 63 176 91,5 91,4 13 - Wirtschaft, Technologie und Forschung 392,5 397,6 143 657 145 120 10 069 10 108 93,0 93,0 15 - Finanzen 7 469,4 7 622,3 2 733 720 2 781 960 259 639 256 017 90,5 90,8 x x x x x x x x 3 im Ressortzuschnitt der jeweiligen Wahlperiode 2 bis einschließlich 2013 ohne Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen der Justiz und des Gesundheitsquote der Beschäftigten in % Pauschale Gesundheitsquoten 1 der Beschäftigten 2 im unmittelbaren Landesdienst Berlin in 2015 und 2016 nach Einzelplänen 3 der Hauptverwaltung Einzelplan 3 28 - Zentrale Personalangelegenheiten - Stellenpool / EZeP Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Sollzeit der Beschäftigten in Kalendertagen Krankheits(kalender)tage Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen insgesamt 06 - Justiz und Verbraucherschutz (einschl. VerfGH) 1 Auszug aus den Berichten Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 2016 und 2017 Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen Beantwortung der schriftlichen Anfrage S 18-17270, Frage 1 (Anlage 1) 14. Dezember 2018 2017 2016 2015 2017 2016 2015 2017 2016 2015 2017 2016 2015 Bezirksverwaltungen insgesamt 22 828,7 22 069,0 21 793,9 8 332 858 8 077 424 7 954 794 909 534 850 788 833 675 89,1 89,5 89,5 Mitte 2 634,9 2 459,4 2 423,3 961 800 900 171 884 502 113 164 101 535 95 954 88,2 88,7 89,2 Friedrichshain-Kreuzberg 1 919,7 1 845,7 1 808,4 700 723 675 522 660 076 78 685 71 938 68 172 88,8 89,4 89,7 Pankow 2 325,2 2 182,6 2 178,8 848 690 798 812 795 281 103 734 88 510 85 071 87,8 88,9 89,3 Charlottenburg-Wilmersdorf 1 881,8 1 819,6 1 814,4 686 880 665 966 662 252 82 989 74 392 69 823 87,9 88,8 89,5 Spandau 1 634,4 1 583,7 1 551,3 596 626 579 663 566 241 60 085 61 686 59 321 89,9 89,4 89,5 Steglitz-Zehlendorf 1 853,8 1 787,3 1 772,7 676 670 654 152 646 961 64 662 62 530 62 533 90,4 90,4 90,3 Tempelhof-Schöneberg 1 848,2 1 780,8 1 778,9 674 597 651 800 649 321 72 243 66 331 65 563 89,3 89,8 89,9 Neukölln 1 852,5 1 799,0 1 750,8 676 193 658 448 639 043 65 368 57 886 60 236 90,3 91,2 90,6 Treptow-Köpenick 1 757,0 1 744,0 1 721,2 641 344 638 336 628 255 69 994 67 413 65 342 89,1 89,4 89,6 Marzahn-Hellersdorf 1 651,5 1 649,1 1 644,2 602 822 603 563 600 107 66 005 70 732 69 877 89,1 88,3 88,4 Lichtenberg 1 906,3 1 896,7 1 861,3 695 839 694 181 679 357 70 392 69 964 72 511 89,9 89,9 89,3 Reinickendorf 1 563,3 1 521,3 1 488,8 570 674 556 810 543 398 62 213 57 871 59 272 89,1 89,6 89,1 Pauschale Gesundheitsquoten 1 der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin in 2015, 2016 und 2017 nach Bezirken Bezirk Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Sollzeit der Beschäftigten in Kalendertagen Krankheits(kalender)tage Gesundheitsquote der Beschäftigten in % 1 Auszug aus den Berichten Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst 2015, 2016 und 2017 Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 6 (Anlage 2 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Anzahl BEM- Gespräche 2016 Anzahl BEM-Gespräche 2017 Seite 1 von 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei (RBm – SKzl) 4 5 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) 779 562 Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) 238 265 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Sen GPG) 5 11 Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) k. A. k. A. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) 26 47 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA) 403 425 Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) 3 6 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) und Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) 34 20 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) 8 4 Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf 35 45 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 47 29 Bezirksamt Lichtenberg 53 30 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 56 54 Bezirksamt Mitte 103 92 Bezirksamt Neukölln 46 61 Bezirksamt Pankow 70 k. A. Bezirksamt Reinickendorf 34 23 Bezirksamt Spandau 41 74 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 54 40 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 22 26 Bezirksamt Treptow-Köpenick 70 54 Abfrage mit Stand 17.12.2018 Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 7 bis 9 (Anlage 3 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde vollständig durchgeführt zum folgenden Zeitpunkt … Nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde nicht vollständig durchgeführt und zwar aus folgendem Grund… Seite 1 von 8 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei (RBm – SKzl) Seit 2016 · Gefährdungsbeurteilung nach Bildschirmarbeitsverordnung · Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz · Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung & technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A-2.2 Seit 2017 · Arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilung · Gefährdungsbeurteilung physische Belastungen / arbeitsmedizinische Regeln (AMR) 13.2 für Lastenheber (Hausarbeiter) Seit 2018 · Gefährdungsbeurteilung für Schwangere Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen werden derzeit sukzessive erarbeitet. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) Berliner Schulen: Gefährdungsbeurteilungen werden im Bereich der Berliner Schule regelmäßig und anlassbezogen erstellt. Der Themenbereich Psychische Belastung ist Bestandteil dieser Gefährdungsbeurteilungen für jede Schule. Darüber hinaus gibt es gesonderte Gefährdungsbeurteilungen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen sowie für Schulleitungen und Dienstkräfte mit potentieller Gefährdung aufgrund von Hepatitis sowie sonstigem infektiösem Gefährdungspotential. Ministerialbereich: In der SenBildJugFam werden regelmäßig Mitarbeitenden- Befragungen mit dem landesweiten Standard-Fragebogen mit anschließender Evaluierung durchgeführt. Diese gelten nach Aussage der SenInnDS als psychische Gefährdungsbeurteilungen, weil sich die Fragen zu Arbeitssituation und Arbeitsbelastung und -umfeld an denen orientieren, die auch in Fragebögen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung verwandt werden. Die letzte Mitarbeitenden-Befragung wurde 2015 durchgeführt. Die nächste findet Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 7 bis 9 (Anlage 3 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde vollständig durchgeführt zum folgenden Zeitpunkt … Nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde nicht vollständig durchgeführt und zwar aus folgendem Grund… Seite 2 von 8 voraussichtlich 2019 statt. Sonstige Gefährdungsbeurteilungen finden anlassbezogen durch die jeweiligen Führungskräfte statt. Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) Im Jahr 2018 wurde in der Senatsverwaltung für Finanzen eine gesundheitsorientierte Mitarbeiter*innen-Befragung mit dem standardisierten Fragebogen der Senatsverwaltung für Finanzen Abt. Landespersonal durchgeführt. Dieser Fragebogen hat das Themenfeld „Psychische Belastungen“ anerkannter Weise mit abgedeckt. Die Ergebnisse werden nunmehr auf die Erkenntnisse zu psychischen Belastungen ausgewertet. Die Erstellung eines Maßnahmenkataloges soll bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein. In den Finanzämtern wurde die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastungen“ ebenfalls durch die gesundheitsorientierten Mitarbeiter*innen-Befragungen und nachfolgenden Auswertungen durchgeführt. Die Mitarbeiter*innen- Befragungen in den Finanzämtern fanden von 2013 bis 2015 statt. Teilweise bestehen für erneute, separate Gefährdungsbeurteilungen Pläne für 2019. Das Landesverwaltungsamt hat im Oktober 2017 eine Mitarbeiter*innen- Befragung unter Verwendung des Standardfragebogens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durchgeführt, welcher dieses Themenfeld anerkannter Weise mit abgedeckt hat. Derzeit befindet sich das Landesverwaltungsamt noch in der Abschlussphase der Auswertung und Ableitung von Maßnahmen aus den Ergebnissen der Befragung. In der Verwaltungsakademie wurde im Jahr 2018 eine gesundheitsorientierte Mitarbeiter*innen-Befragung mit dem standardisierten Fragebogen der Senatsverwaltung für Finanzen Abt. Landespersonal durchgeführt. Die Ergebnisse werden nunmehr auf die Erkenntnisse zu psychischen Belastungen ausgewertet. Die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zieht sich noch bis in das Jahr 2019 hinein. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) Explizit für jedes einzelne Arbeitsgebiet wurde keine Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der psychischen Belastungen vorgenommen. Es muss jedoch beachtet werden, dass gem. DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1 gleichartige Tätigkeiten oder Arbeitsplätze vergleichbar beurteilt werden können. Die Bewertung einzelner Arbeitsplätze ist dann auf alle gleichartigen Tätigkeiten übertragbar. Dem Erfordernis der Ermittlung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz kommt die SenGPG durch die verpflichtende Durchführung von Jahresgesprächen nach, in denen das Thema besprochen wird und durch die Möglichkeit für alle Beschäftigten, im Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 7 bis 9 (Anlage 3 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde vollständig durchgeführt zum folgenden Zeitpunkt … Nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde nicht vollständig durchgeführt und zwar aus folgendem Grund… Seite 3 von 8 Rahmen eines persönlichen Gespräches mit der Betriebsärztin den Arbeitsfähigkeitsindex „Work Ability Index“ (WAI) zu ermitteln. Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) k. A. k. A. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Es gibt für alle Abteilungen der SenIAS Gefährdungsbeurteilungen, die regelmäßig ergänzt und aktualisiert werden. Da es mehrere Möglichkeiten gibt, psychische Belastungen zu erfassen, hat die SenIAS bereits 2014 den Weg über die regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen (2014/2016/2018) mittels des qualitätsgesicherten Standardfragebogens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewählt, der von der Unfallkasse Berlin gefördert und auch von der Fachaufsicht „Arbeitsschutz und technische Sicherheit“ unserer Verwaltung anerkannt ist. 2016 wurde der standardisierte Fragebogen offiziell um Fragen zu psychischen Belastungen erweitert. Zusätzlich wird seit 2017 das Instrument des Work-Ability-Index (WAI) für alle Beschäftigten angeboten. Der WAI dient der Beurteilung der individuellen Arbeitsfähigkeit einer Person in einer bestimmten Tätigkeit und berücksichtigt dabei vor allem die subjektive Einschätzung der befragten Person. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ermittelt seit dem 01.01.2012 jährlich im Rahmen der von den Führungskräften verpflichtend zu führenden Personalentwicklungsgespräche (im Land Berlin Jahresgespräch genannt) die nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu erhebenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zum Thema Psychische Belastungen Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 7 bis 9 (Anlage 3 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde vollständig durchgeführt zum folgenden Zeitpunkt … Nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde nicht vollständig durchgeführt und zwar aus folgendem Grund… Seite 4 von 8 am Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung mittels Mitarbeiterbefragung stattgefunden, die am 23.11.2018 abgeschlossen wurde. Derzeit erfolgt die Gesamtauswertung. Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi): In 2018 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA) Amtsgericht (AG) Charlottenburg 2016 SenJustVA 2015 AG Lichtenberg 2015 Staatsanwaltschaft 2019 AG Spandau 2016 Oberverwaltungsgericht 2017 AG Neukölln 2017 AG Tiergarten 2011 AG Tempelhof-Kreuzberg 2018 Justizvollzug 2015 AG Mitte 2017 Verwaltungsgericht 2014 Kammergericht 2018 AG Schöneberg 2016 Landgericht 2017 AG Pankow Weißensee 2016 Der gesamte Geschäftsbereich wird von der Charite als Kooperationspartner für den Arbeitsschutz betreut. Abhängig auch von den dortigen Ressourcen erfolgt die Gefährdungsbeurteilung sukzessive in allen Behörden. Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung wurde und wird turnusmäßig durchgeführt. Eine gesonderte Beurteilung zu psychischen Belastungen wurde bislang noch nicht durchgeführt, ist aber für 2019 geplant. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadWohn) Die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen Psychische Belastungen werden derzeitig gemeinsam mit Unterstützung der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit der Charité Berlin vorbereitet. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) SenUVK ist eine neu gebildete Verwaltung. Der Erstellungsprozess ist langwierig und hat viele Beteiligte, außerdem muss eine regelmäßige Evaluation erfolgen. Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 7 bis 9 (Anlage 3 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde vollständig durchgeführt zum folgenden Zeitpunkt … Nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde nicht vollständig durchgeführt und zwar aus folgendem Grund… Seite 5 von 8 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) Ja, bei der Einführung der eAkte 2016 und umfassend mittels Beschäftigtenbefragung im Frühherbst 2018. Die sich hieraus ggf. ergebenden Maßnahmen werden anschließend entwickelt und umgesetzt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ als Regelkreislauf angelegt sind; insofern ist eine „vollständige Durchführung“ der Gefährdungsbeurteilung nur bzgl. einzelner Maßnahmen möglich. Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf Über die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen einschließlich der psychischen Belastungen wird keine Statistik geführt. Grundsätzlich sind diese bei räumlichen Veränderungen bzw. bei zumindest vermuteten Änderungen der Gefährdungssituation neu zu erstellen. Zudem wird das Bezirksamtskollegium monatlich über die Anzahl der Übergriffe auf die Beschäftigten informiert. Diese Erhebungen dienen den Abteilungen zusätzlich als Anlass, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen bzw. auf den Prüfstand zu stellen. Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg Für ca. 25% der Arbeitslätze liegt bereits eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen vor. In den übrigen Bereichen hat eine erhebliche Fluktuation der Beschäftigten und der zuständigen Führungskräfte die Befragungen erschwert, die die Grundlage zur Formulierung von Maßnahmen bilden sollten. Die Vervollständigung soll 2019 vorangetrieben werden. Bezirksamt Lichtenberg Flächendeckende Gefährdungsbeurteilungen Psychische Belastung liegen im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin nicht vor. Im Jahr 2012 wurden Die Psychische Belastung wurde deshalb zunächst in den Leistungsämtern beurteilt, weil hier der Kunden- bzw. Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 7 bis 9 (Anlage 3 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde vollständig durchgeführt zum folgenden Zeitpunkt … Nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde nicht vollständig durchgeführt und zwar aus folgendem Grund… Seite 6 von 8 die Bildschirmarbeitsplätze und Arbeitsstätten beurteilt. In allen Leistungsämtern wurden 2015 die Gefährdungsbeurteilungen Psychische Belastung durchgeführt. Dazu gehören das Amt für Soziales, das Jugendamt, das Gesundheitsamt, das Amt für Bürgerdienste und das Ordnungsamt. Für 2019 ist die Überprüfung aller Gefährdungsbeurteilungen vorgesehen und die Psychische Belastung wird dann in allen Ämtern der Bezirksverwaltung Lichtenberg beurteilt . Publikumskontakt besonders hoch und intensiv ist. Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sind die Dokumentationen zur Gefährdungsbeurteilung 2008 in allen Abteilungen erstellt worden. 2011 wurden diese aktualisiert. Dabei wurde die Gefährdung der psychischen Belastung gesondert betrachtet und analysiert. Diese Evaluierung fand mit Unterstützung eines Arbeitspsychologen statt. Seit 2011 ist der Arbeitspsychologe ein fester Bestandteil des Vertrages mit dem arbeitsmedizinischen Dienst. Alle Dokumentationen zu Gefährdungsbeurteilungen unterliegen einer regelmäßigen Evaluierung. Die letzte Evaluierung wurde 2017 in der Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Finanzen begonnen. Weitergeführt wurde diese 2018 in den Abteilungen Wirtschaft, Straßen und Grünflächen und Weiterbildung, Kultur, Soziales und Facility Management sowie Schule, Sport, Jugend und Familie. Abschließend wird die Evaluierung im Jahr 2019 in der Abteilung Bürgerdienst und Wohnen ausgeführt. Bezirksamt Mitte Die Leitungskräfte aller Ämter und Serviceeinheiten haben in Eigenverantwortung eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Zuständigkeitsbereich erstellt. Hierbei wurden auch die psychischen Belastungen erfasst. Im Bedarfsfall wurde hierfür die Unterstützung des arbeitsmedizinischen Dienstleisters Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 7 bis 9 (Anlage 3 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde vollständig durchgeführt zum folgenden Zeitpunkt … Nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde nicht vollständig durchgeführt und zwar aus folgendem Grund… Seite 7 von 8 abgefordert. Diese Gefährdungsbeurteilungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder Arbeitsabläufen fortgeschrieben. Bezirksamt Neukölln Die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen wurden in 2015 um die Psychischen Belastungen ergänzt. Um diese zu konkretisieren werden seit 2015 zudem schriftliche Befragungen (Fragebogen der Unfallkasse Berlin) in den Bereichen durchgeführt. Im Anschluss hieran werden Maßnahmen innerhalb einer Arbeitsgruppe festgelegt bzw. umgesetzt. Bezirksamt Pankow k. A. k. A. Bezirksamt Reinickendorf Jeweils bei den einzelnen Arbeitsplatzbegehungen / -abnahmen. Bezirksamt Spandau Zur Gefährdungsbeurteilung wird den Amts-/SE-Leitungen ein Muster zur Verfügung gestellt, in dem auch die psychischen Belastungen zu bewerten sind. Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung liegt gemäß Pflichtenübertragung dezentral bei den Ämtern und Serviceeinheiten. Die Gefährdungsbeurteilung durch die Ämter und Serviceeinheiten erfolgt flächendeckend, jedoch liegen die Unterlagen bezüglich der psychischen Belastungen noch nicht vollumfänglich vor. Aufgrund der Kürze der Zeit konnte durch Befragung der Arbeitsschutzverantwortlichen nicht amtsgenau ermittelt werden, wo die Gefährdungsbeurteilung bislang noch in Bearbeitung ist. Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf Der Großteil der Ämter des Bezirksamtes Steglitz- Zehlendorf von Berlin hat noch keine Gefährdungsbeurteilungen „Psychische Belastungen“ durchgeführt. Vor allem personelle Gründe und die Fluktuation der Senatsverwaltung für Beantwortung der schriftlichen Anfrage 17. Dezember 2018 Finanzen S 18-17270, Frage 7 bis 9 (Anlage 3 ) ___________________________________________________________________ Dienststelle (Angaben der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden) Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde vollständig durchgeführt zum folgenden Zeitpunkt … Nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen wurde nicht vollständig durchgeführt und zwar aus folgendem Grund… Seite 8 von 8 Verantwortlichen in den Ämtern waren die Gründe dafür. Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg In den vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen wurden bereits seit Anfang 2014 die spezifischen psychischen Belastungen des jeweiligen Arbeitsplatzes berücksichtigt. Die weitere Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen erfolgt kontinuierlich durch die jeweiligen Ämter. Die Gefährdungsbeurteilungen werden fortlaufend sich ändernden Gegebenheiten angepasst. Bezirksamt Treptow- Köpenick Die Beurteilung von Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist Bestandteil der durchzuführenden und regelmäßig zu überarbeitenden Gefährdungsbeurteilungen. Dies ist ein regelmäßiger Prozess. Abfrage mit Stand 17.12.2018