Drucksache 18 / 17 271 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) zum Thema: Personalentwicklung bei der Polizei Berlin bis 2025 und Antwort vom 28. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17271 vom 09. Dezember 2018 über Personalentwicklung bei der Polizei Berlin bis 2025 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 26.11.2018 hatte der Senator für Sport nach meiner Wahrnehmung erklärt, er gehe angesichts von 660 bis 800 Pensionierungen ab 2021 im Polizeivollzugsdienst davon aus, die Ausbildungskapazitäten an der Polizeiakademie seien ausreichend, um den zukünftigen Personalbedarf zu decken. Ist der Senator dahingehend richtig verstanden worden? Mit welchem Gesamtbedarf an Polizeivollzugskräften rechnet der Senat für die Jahre 2019 bis 2026 in Berlin? 2. Trifft es zu, dass nach gegenwärtigem Stand planmäßig im Jahr 2019 778 Beamte, 2020 799 Beamte, 2021 849 Beamte, 2022 1017 Beamte, 2023 963 Beamte, 2024 1061 Beamte und 2025 1109 Beamte im Polizeivollzugsdienst in den Ruhestand eintreten werden? Falls nicht, wie sind die exakten Zahlen nach gegenwärtigem demographischen und rechtlichen Stand? Zu 1. und 2.: Die voll ausgeschöpfte Ausbildungskapazität von jährlich 1.224 Ausbildungsbeginnenden an der Polizeiakademie und der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin reichen trotz des demographischen Wandels sowie der damit jährlich einhergehenden Fluktuation aus, um einen Aufwuchs des Personalkörpers im Polizeivollzugsdienst zu generieren. In den Jahren 2019 bis einschließlich 2025 werden prognostisch 5.070 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ihren Dienst bei der Polizei Berlin beenden. Im selben Zeitraum erwartet die Polizei Berlin Zugänge aus der Ausbildung in Höhe von 7.190 Vollzugskräften. Im Ergebnis kann somit von einem Personalzuwachs von 2.120 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bis zum Jahr 2025 ausgegangen werden. Damit stünden der Polizei Berlin dann rund 19.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte zur Verfügung. Die in Frage 2 für die Jahre 2019 bis 2025 dargestellten Zahlen der planmäßig in den Ruhestand eintretenden Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst können nicht bestätigt werden. Die Prognose der planmäßigen und außerplanmäßigen Personalabgänge* im Polizeivollzugsdienst können für die Jahre 2019 bis 2025 der folgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Personalabgänge im Polizeivollzugsdienst 2019 600 2020 660 2021 660 2022 800 2023 750 2024 800 2025 800 Erläuterung: * planmäßige = altersbedingte Personalabgänge / außerplanmäßige = Personalabgänge vor Erreichen der Altersgrenze (u.a. Versetzungen/ vorzeitiger Ruhestand/ Entlassungen/ Ableben) 3. Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind in den Jahren 2008 bis 2018 jeweils jährlich als dienstunfähig im Sinne des § 44 BBG in den Ruhestand versetzt worden? Zu 3.: Eine Erfassung der Fallzahlen der Versetzungen in den Ruhestand nach den §§ 40, 41 und 42 Landesbeamtengesetz erfolgt nicht. Daher kann nur die Gesamtanzahl der Ruhestandsversetzungen abgebildet werden. Die Auswertung der Daten erfolgte zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres der im DV-System „Integrierte Personalverwaltung“ (IPV) hinterlegten personalwirtschaftlichen Daten und liegt daher für 2018 noch nicht vor. Polizeivollzugsbeamte - Versetzungen in den Ruhestand Jahr Zahlen 2008 139 2009 136 2010 150 2011 180 2012 165 2013 153 2014 98 2015 87 2016 101 2017 88 Summe 1.297 4. Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind in den Jahren 2008 bis 2018 jeweils jährlich als eingeschränkt dienstfähig im Sinne des § 45 BBG eingestuft worden? Zu 4.: Hierzu erfolgen keine statistischen Erhebungen. 5. Bei wie vielen Polizeivollzugsbeamten lag in den Jahren 2008 bis 2018 eine Einschränkung hinsichtlich der dienstlichen Verwendungsfähigkeit (e.g. nur Innendienst) vor? Zu 5.: Eine Erfassung der Fallzahlen zu Inhalten der dienstlichen Verwendungsfähigkeit gemäß § 105 Landesbeamtengesetz erfolgt nicht. Daher kann nur eine Gesamtanzahl an dauerhaft oder temporär eingeschränkt Dienstfähigen abgebildet werden. Aus Gründen der Validität ist dies erst ab dem Jahr 2015 möglich und der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2015 2016 2017 2018 eingeschränkt dienstfähige Polizeivollzugsdienstkräfte 1.079 1.192 1.267 1.477 6. Wie viele Polizeivollzugsbeamte haben in den Jahren 2008 bis 2018 die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlangt? Wie viele sind daraufhin entlassen worden? Zu 6.: Hierzu erfolgen keine statistischen Erhebungen. 7. Wie viele Personen können gegenwärtig an der Polizeiakademie Berlin pro Jahrgang für die Ausbildung aufgenommen werden? Zu 7.: An der Polizeiakademie können jährlich 624 Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst für die Ausbildung aufgenommen werden. Darüber hinaus werden weitere 600 Auszubildende des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (HWR) pro Jahrgang im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung an der Polizeiakademie betreut. Dies ergibt die maximale jährliche Ausbildungskapazität von 1.224 Ausbildungsbeginnenden an der Polizeiakademie / Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. 8. Wie viele "Polizeischüler" der Ausbildungsjahrgänge 2005 bis 2015 haben (bitte in absoluten und relativen Zahlen) haben die Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen? 9. Wie viele der Absolventen der Jahren 2008 bis 2018 an der Polizeiakademie (in absoluten und relativen Zahlen) haben unmittelbar danach den Polizeivollzugsdienst im Land Berlin aufgenommen? 10. Wie viele Studenten haben in den Jahren 2010 bis 2018 das Bachelorstudium im Fachbereich 5 der HWR für Polizei- und Sicherheitsmanagement a) aufgenommen und b) erfolgreich abgeschlossen? Wie viele der Absolventen (in absoluten und relativen Zahlen) sind unmittelbar danach in den Polizeivollzugsdienst im Land Berlin ausgenommen worden?. Zu 8. bis 10.: Detaillierte statistische Auswertungen zur Quote nicht bestandener Abschluss-, Semester- oder Modulprüfungen liegen insbesondere bezogen auf die Einstellungsjahrgänge nicht vor. Jedoch waren die ermittelbaren Abbruchquoten in der Ausbildung aus fachlichen oder persönlichen Gründen in den zurückliegenden Jahren relativ konstant. Bei den Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin (gehobener Dienst) betrug für die Laufbahn der Kriminalpolizei die Quote 10 Prozent und für die Laufbahn der Schutzpolizei 12 Prozent. Bei den Anwärterinnen und Anwärtern an der Polizeiakademie (mittlerer Dienst) betrug diese Quote (Beendigung aus fachlichen oder persönlichen Gründen) durchschnittlich 12 Prozent. Hinzu kamen zuletzt fast 30 Prozent der Polizeianwärterinnen und -anwärter, die sich während der laufenden Ausbildung auf Ausschreibungen für die Polizeiausbildung im gehobenen Dienst an der HWR Berlin beworben haben und entsprechend der Bestenauslese ausgewählt wurden. Im Ergebnis wechselten diese Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes jeweils zum neuen Ausbildungsbeginn in den gehobenen Dienst. Durch die gestiegene Zahl der Ausbildungsplätze sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst hatte sich auch die Zahl der Bewerbungen für den gehobenen Dienst aus dem mittleren Dienst stetig erhöht. Eine Nachbesetzung der dadurch frei werdenden Plätze im mittleren Dienst war auf Grund der bereits zeitlich fortgeschrittenen Ausbildung nicht mehr möglich. Wegen der sich aus dem Ausbildungswechsel ergebenden Defizite zwischen Planung und tatsächlichen Einstellungen in den mittleren Polizeivollzugsdienst wird seit 2016 diese Wechselmöglichkeit in die Ausbildung zum gehobenen Dienst nicht mehr zugelassen. Die Einstellungszahlen für die Jahre 2008 bis 2018 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Einstellungstermin gehobener Dienst Kriminalpolizei gehobener Dienst Schutzpolizei mittlerer Dienst Schutzpolizei alle Laufbahnen Frühjahr 2008 30 60 139 229 Herbst 2008 60 30 140 230 Frühjahr 2009 30 60 144 234 Herbst 2009 60 30 240 330 Frühjahr 2010 60 60 192 312 Herbst 2010 60 60 192 312 Frühjahr 2011 60 60 168 288 Herbst 2011 30 90 245 365 Frühjahr 2012 30 90 170 290 Herbst 2012 30 90 220 340 Frühjahr 2013 30 91 146 267 Herbst 2013 30 120 192 342 Frühjahr 2014 60 120 216 396 Herbst 2014 60 121 265 446 Frühjahr 2015 60 120 240 420 Herbst 2015 60 120 264 444 Frühjahr 2016 60 120 264 444 Herbst 2016 120 180 312 612 Frühjahr 2017 90 270 311 671 Herbst 2017 90 240 312 642 Frühjahr 2018 90 210 284 584 Herbst 2018 90 210 293 593 gesamt 1.290 2.552 4.949 8.791 Nachstehend werden die Übernahmen in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes im Polizeivollzug ab dem Jahr 2008 dargestellt. Jahr gehobener Dienst Kriminalpolizei gehobener Dienst Schutzpolizei mittlerer Dienst Schutzpolizei alle Laufbahnen 2008 66 91 15 172 2009 71 59 158 288 2010 112 107 252 471 2011 77 96 238 411 2012 96 85 327 508 2013 114 111 304 529 2014 80 131 234 445 2015 55 170 275 500 2016 53 179 316 548 2017 103 212 320 635 2018 *) 108 220 383 711 gesamt 935 1.461 2.822 5.218 *) Stand 28.11.2018 Berlin, den 28. Dezember 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport